Grenzgängerrente 2026: AHV und NISF (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Luganersee mit Tessiner Bergen, Symbol der Grenzregion Tessin-Italien.

Koordination AHV-INPS ab 2024: Zusammenrechnung von Beiträgen, Quellensteuer und Rückerstattungen. 10.000 € Franchise für neue Grenzgänger.

Kontext

In Kürze

  • Neues Grenzgängerabkommen ab 1. Januar 2024 schützt vor Doppelbesteuerung
  • AHV und NISF koordinieren sich: garantierte Beitragssumme
  • Quellensteuer nur in der Schweiz; Steuergutschrift in Italien
  • Selbstbehalt € 10.000 für neue Grenzgänger (€ 7.500 für alte bis 2033)

Eckdaten

  • Was: Koordination AHV/NISF zwischen der Schweiz und Italien
  • Wann: Gültig ab 1. Januar 2024
  • Wo: Kanton Tessin und italienisch-schweizerische Grenze
  • Wer: Grenzgänger mit G-Genehmigung
  • Gesetz: Neue Grenzgängervereinbarung vom 23. Dezember 2020, Gesetz 83 vom 13. Juni 2023
  • Steuer: Einbehalt nur in der Schweiz (5.3% AHV/IV/EO + Beiträge)
  • Kredit Italien: CE-Rahmen von 730 für Rückerstattungen

Am 1. Januar 2024 ist das Neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien in Kraft getreten, das am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und vom italienischen Parlament mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert wurde. Diese Reform wirkt sich direkt auf die Rente von Grenzgängern mit G-Bewilligung aus, die im Tessin arbeiten und in Italien wohnen.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Koordination zwischen dem schweizerischen Rentensystem (AHV, Altersversicherung) und dem italienischen Rentensystem (INPS, Istituto nazionale della previdenza sociale). Vor 2024 drohten den Grenzgängern Beitragszeiten verloren zu gehen, wenn sie nicht sorgfältig verwaltet wurden; heute wird die Summierung durch eine bilaterale Vereinbarung gewährleistet, die Doppelarbeit und Lücken vermeidet.

Die Quellensteuer auf das Erwerbseinkommen wird nur in

Operative Details

Konkrete Besteuerung: Quellensteuer und Rückvergütungen

Grenzgänger mit G-Bewilligung zahlen in der schweizerischen Lohnabrechnung einen AHV/IV/EO-Beitrag von 5.3% (zu Lasten des Arbeitnehmers) und einen Arbeitslosen- (ALV) und Unfallbeitrag (CA) von 1.1% bis zu einer Obergrenze von CHF 148.200 Jahreseinkommen. Hinzu kommen die Unfallversicherung (UVG) zwischen 0.7% und 1.5% und der Beitrag an die zweite Säule (BVG) zwischen 7% und 18% je nach Alter (Minimum ab 25 Jahren).

Die Quellensteuer des Bundes und der Kantone wird ausschliesslich in der Schweiz erhoben. Italien erhebt keine lokale Quellensteuer auf Grenzeinkommen. Der Schweizer Grenzgänger muss jedoch das ausländische Einkommen (aus Arbeit in der Schweiz) im italienischen Vordruck 730 deklarieren.

Hier kommt die Steuergutschrift ins Spiel (EG-Rahmen 730). Der Grenzgänger erhält die gezahlte schweizerische Steuer im Rahmen der geschuldeten italienischen Einkommensteuer zurück. Die italienischen IRPEF-Sätze betragen: 23% bis € 28.000; 35% von € 28.001 bis € 50.000; 43% über € 50.000.

Szenario: Grenzgänger 'alt' vs. 'neu'

Ein Grenzgänger, der am 17. Juli 2023 (alt) bereits im Besitz einer Genehmigung G ist, kann für das Jahr 2024 eine Befreiung von bis zu € 7.500 des ausländischen Einkommens in Anspruch nehmen, mit einer Progression bis 2033 (Übergangsregelung). Dies bedeutet, dass die ersten 7.500 € Arbeitseinkommen in der Schweiz in diesemJahr in Italien nicht besteuert werden, wodurch die geschuldete Einkommensteuer reduziert wird.

Ein Grenzgänger, der nach dem 17. Juli 2023 die Genehmigung G erhalten hat (neu), profitiert von einem Selbstbehalt von

Wichtige Punkte

Wenn Sie ein Frontalier sind, der in Italien lebt und in der Schweiz arbeitet, basiert Ihre steuerliche und soziale Situation auf drei Säulen: dem G-Permit, der Einkommensteuererklärung und der Krankenversicherung.

Das G-Permit ist das Dokument, das Ihren Anspruch auf Arbeit in der Schweiz als ausländischer Bewohner regelt. Ab dem 1. Januar 2024 ist der AVS/INPS-Koordinationsprozess automatisch: Sie müssen nichts Besonderes beantragen. Dennoch beinhaltet das G-Permit eine wichtige Entscheidung: die Krankenversicherung (LAMal).

Frontaliers mit G-Permit haben das Recht der Option: Sie können sich einer schweizerischen Krankenversicherung (LAMal) anmelden oder sich der CMI (italienische Krankenversicherung) anschließen. Die LAMal sieht Franchisen für Erwachsene zwischen CHF 300 und CHF 2.500 nach dem gewählten Modell vor. Wenn Sie sich für die schweizerische LAMal entschieden haben, wird der Beitrag in der Lohnabrechnung gehoben und mit dem INPS koordiniert, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Wenn Sie sich für die CMI italienische entschieden haben, bleibt Ihre soziale Lage in der Schweiz aktiv (AVS), aber die ordentliche Krankenversicherung wird von Italien verwaltet. In beiden Fällen garantiert der AVS/INPS-Koordinationsprozess, dass Ihre Beiträge für die Rentenversicherung konsistent registriert werden.

Einkommensteuererklärung: Schritt-für-Schritt

1. Hol dir die schweizerische Lohnabrechnung: Biete deinem Arbeitgeber (oder lad die Lohnabrechnung von der Unternehmensplattform herunter) den jährlichen Überblick über: Bruttoeinkommen, schweizerische Steuern, AVS/AI/IPG-Beiträge, LPP-Beiträge, LAINF-Beiträge.

2. Fülle das italienische Modell 730 aus: Im Quadro C eingib das Bruttoeinkommen aus der Arbeit in der Schweiz. Erkläre den in Euro umgerechneten Betrag.

Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet 'Summierung' in der AHV/INPS-Koordination?
Die Summierung ist der Mechanismus, der die in der Schweiz und in Italien für die Rente gezahlten Beitragszeiten addiert. Dank der Koordination zwischen der AHV (Altersversicherung Schweiz) und dem NISF zählt jedes Jahr der Grenzarbeit für beide Rentensysteme, wodurch verhindert wird, dass das Rentenminimum fehlt oder Beiträge aufgrund von Verwaltungslücken verloren gehen.
Wer gilt als "alter Grenzgänger" und wer als "neuer Grenzgänger" für Steuern 2024?
Ein "alter" Grenzgänger ist derjenige, der bereits vor dem 17. Juli 2023 im Besitz einer Genehmigung G war: Er profitiert von einer progressiven Befreiung von bis zu € 7.500 in der Übergangsregelung 2024–2033. Ein "neuer" Grenzgänger hat nach dem 17. Juli 2023 eine Genehmigung erhalten und profitiert von einer sofortigen Selbstbeteiligung von 10.000 €, die günstiger ist, ohne Übergangsregelung.
Wo wird die Quellensteuer für einen Grenzgänger G erhoben?
Die Quellensteuer auf das Erwerbseinkommen wird ausschliesslich in der Schweiz (Bund und Kantone) erhoben. Italien erhebt keine direkte Quellensteuer. Der Grenzgänger muss jedoch das schweizerische Einkommen im italienischen Vordruck 730 deklarieren und hat Anspruch auf eine Steuergutschrift (EG-Rahmen), um die gezahlte schweizerische Steuer im Rahmen der in Italien geschuldeten Einkommensteuer zurückzufordern.
Wie hoch sind die AHV-Beitragssätze in der Schweiz für einen Grenzgänger?
Der AHV/IV/EO-Beitrag beträgt 5.3% zu Lasten des Mitarbeiters. Hinzu kommen: Arbeitslosigkeit (ALV) und Unfälle (KV) bei 1.1% bis CHF 148.200 Einkommen, Unfallversicherung (UVG) zwischen 0.7% und 1.5% und zweite Säule (BVG) zwischen 7% und 18% je nach Alter (Mindestalter ab 25 Jahren).
Kann ich wählen, ob ich mich einem schweizerischen KVG anschliesse oder bei der italienischen ÖRK bleibe?
Ja. Grenzgänger mit G-Bewilligung haben das Wahlrecht: Sie können sich in einem schweizerischen KVG (mit Erwachsenenfranchisen CHF 300–2.500) einschreiben oder in der italienischen Krankenversicherung (CMI) bleiben. In beiden Fällen stellt die AHV/INPS-Koordination sicher, dass die Rentenbeiträge in der Schweiz korrekt erfasst werden.

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