Summierung AHV-INPS: Wie funktioniert die Frage (Grenzgänger-Leitfaden)

AVS- und INPS-Formulare auf dem Schreibtisch für die Beitragstotalisierung

Zusammenrechnung der Beiträge zwischen AHV Schweiz und INPS: Voraussetzungen, Formulare und Berechnung der Rente für Grenzgänger Tessin-Italien.

Kontext

In Kürze

  • Summierung: Summe der schweizerischen und italienischen Versicherungszeiten
  • Dient, wenn die Mindestbeiträge in nur einem Land nicht erreicht werden
  • Antrag mit getrennten Formularen bei AHV und INPS
  • Pro-rata-Rente für jedes Land berechnet

Eckdaten

  • Was: Verfahren zur Zusammenrechnung der Versicherungszeiten zwischen AHV und INPS
  • Wann: Bei Erreichen des Rentenalters (unterschiedliche Regeln für CH und IT)
  • Wo: Zuständige schweizerische AHV-Kasse und INPS-Referenzstelle
  • Wer: Arbeitnehmer mit Beitragszeiten in der Schweiz und in Italien
  • Wie: Getrennte Frage an jede Körperschaft, dann anteilige Berechnung
  • Rechtsgrundlage: EG-Verordnung 1408/71 (ersetzt durch 883/2004) und bilaterale Abkommen CH-EU über soziale Sicherheit
  • Ergebnis: Zwei getrennte Rentenbehandlungen im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen

Die Zusammenrechnung der Beiträge ist das Verfahren, das es einem Arbeitnehmer mit einer beitragsabhängigen Laufbahn in mehreren Ländern ermöglicht, die Versicherungszeiten zu addieren, die er in jedem von ihnen zurückgelegt hat, um in die Rente einzutreten. Für einen Tessiner Grenzgänger, der AHV-Beiträge in der Schweiz und INPS-Beiträge in Italien bezahlt hat, ist der Mechanismus entscheidend: Ohne Zusammenrechnung laufen kurze Zeiträume in einem Land Gefahr, keine Rente zu erwirtschaften.

Wenn die Summierung ausgelöst wird

Die Summierung wird aktiviert, wenn der Antragsteller mit den nur in einem einzigen Land gezahlten Beiträgen die für die Altersrente erforderliche Mindestdauer nicht erreicht. In der Schweiz ist die Referenz die AHV

Operative Details

Wie wird die Pro-Rata-Rente berechnet

Das Pro-Rata-Prinzip ist in der Formel einfach, in den Zahlen weniger intuitiv. Jedes Land berechnet eine theoretische Rente, als ob der Versicherte alle Beiträge nur in das eigene System eingezahlt hätte, und reduziert sie dann im Verhältnis der tatsächlich im eigenen Hoheitsgebiet eingezahlten Beiträge zur gesamten totalisierten Beitragszeit. Daraus folgt, dass ein Grenzgänger mit langen Zeiten in beiden Ländern zwei Renten erhält, während jemand, der überwiegend in der Schweiz gearbeitet hat, eine höhere AHV-Rente und einen kleinen Anteil von der INPS erhält, und umgekehrt. Für den italienischen Teil gelten die geltenden IRPEF-Steuersätze, die je nach Gesamtrenteneinkommen Stufen von 23 %, 35 % und 43 % vorsehen.

Welche Unterlagen vorbereitet werden müssen

Das Verfahren erfordert Personenstandsdokumente (Personalausweis, italienische Steuernummer), Arbeitsbescheinigungen mit den Beschäftigungszeiten in der Schweiz und in Italien, eventuelle Beitragsauszüge, die sowohl von der AHV-Ausgleichskasse als auch von der INPS ausgestellt werden. Für Grenzgänger, die ihren Status geändert haben – zum Beispiel nach dem Inkrafttreten des am 23. Dezember 2020 unterzeichneten und mit Gesetz Nr. 83 vom 13. Juni 2023 ratifizierten neuen Abkommens am 1. Januar 2024 – ist es sinnvoll, auch die Dokumentation zur G-Bewilligung und zum angewandten Steuersystem beizufügen. Status- oder Arbeitgeberwechsel können sich nämlich auf die Beitragskontinuität auswirken.

Wichtige Punkte

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Häufig gestellte Fragen
Was ist die Summe der Beiträge zwischen AHV und NISF?
Es ist das Verfahren, das es ermöglicht, die in der Schweiz und in Italien zurückgelegten Versicherungszeiten zu addieren, um den Rentenanspruch zu erreichen. Jede Körperschaft berechnet dann ihre eigene Rente anteilig, proportional zu den tatsächlich auf ihrem Territorium gezahlten Beiträgen, um zu vermeiden, dass kurze Zeiträume in einem Land verloren gehen.
Wann ist es ratsam, den Antrag auf Summierung zu stellen?
Der Antrag ist zu stellen, wenn der Arbeitnehmer die Mindestbeitragszeit in nur einem Land nicht erreicht. Sie sollte einige Monate vor der Pensionierung eingereicht werden, damit die AHV-Kasse und das INPS die notwendigen Daten austauschen und die Wartezeiten für die erste Rentenrate verkürzen können.
Welche Unterlagen benötige ich für den Summierungsantrag?
Es werden Ausweisdokumente, die italienische Steuernummer, von der AHV-Kasse und dem NISF ausgestellte Beitragsauszüge, Arbeitsbescheinigungen mit Beschäftigungszeiten in beiden Ländern und eventuelle Unterlagen der Genehmigung G benötigt, die nach dem Inkrafttreten des neuen Abkommens vom 1. Januar 2024 nützlich sind.
Wird die Schweizer Rente auch in Italien besteuert?
Ja, die AHV-Rente ist in Italien für den dort ansässigen Grenzgänger steuerpflichtig, mit Gutschrift auf die in der Schweiz gezahlten Steuern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Abkommen vom 9. Dezember 1976. Die INPS-Rente wird hingegen ausschließlich in Italien ohne Doppelbesteuerung besteuert.
Gilt die Befreiung der alten Grenzgänger von 7'500 Euro auch für die Rente?
Nein, die Befreiung von 7'500 Euro, die in der Übergangsregelung 2024-2033 für alte Grenzgänger vorgesehen ist, gilt für Einkommen aus unselbständiger Arbeit und nicht für Renten, die weiterhin der ordentlichen IRPEF-Steuer und den geltenden 23%, 35% und 43% -Staffeln unterliegen.

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