Berechnung Grenzrente: AHV + INPS (Grenzgänger-Leitfaden)

Wie funktioniert die Rente für diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen: Summe der Beiträge, erworbene Rechte, neue Vereinbarung 2024.
Kontext
In Kürze
- Die Grenzrente kombiniert schweizerische AHV-Beiträge + italienische INPS durch Summierung
- Die neue Steuervereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten
- Erworbene Rentenansprüche bleiben durch das Zusammenrechnungsrecht geschützt
Eckdaten
- Was: Zusammenrechnung der Rente zwischen den beiden Vorsorgesystemen
- Wann: Gültig ab 1. Januar 2024 (neue Vereinbarung vom 23. Dezember 2020)
- Wo: Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen
- Wer: Verwaltung INPS (Italien) und kantonale AHV-Büros (Schweiz)
- Anspruch: Kumulierung der Beiträge zur Rentenberechnung in beiden Ländern
- AHV-Satz: 5,3% für Arbeitnehmer (Pflichtbeitrag)
- Rentenalter: 64 Jahre Frauen, 65 Jahre Männer (in der Schweiz)
Für den Tessiner Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet und in Italien wohnt, ist die Rente keine einfache Berechnung: Das System ist doppelt, mit unterschiedlichen Regeln zwischen der schweizerischen AHV und dem italienischen INPS, die jedoch durch einen Totalisierungsmechanismus ausgeglichen werden, der die in beiden Ländern erworbenen Rechte schützt.
Das neue Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Italien, das am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, hat die Regeln für Steuern und Abgaben für diejenigen, die grenzüberschreitend arbeiten, geändert. Das durch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. Dezember 1976 anerkannte Recht auf die Zusammenrechnung der Rente bleibt jedoch die Grundlage, auf der der Vorsorgeschutz des Grenzgängers beruht.
Wie funktioniert das Doppelte
Operative Details
Beiträge und Sätze im Schweizer System
In der Schweiz zahlt der Arbeitnehmer 5.3% des Lohnes für die AHV/IV/EO (Altersvorsorge, Invalidität, Verdienstausfall). Hinzu kommen weitere Beiträge: die ALV/KV (Arbeitslosigkeit) bei 1.1%, bis zu einer Grenze von CHF 148.200, und das UVG (Unfallversicherung) zwischen 0.7% und 1.5%. Die zweite Säule (BVG) variiert je nach Alter: Ab 25 Jahren beträgt sie je nach Altersgruppe zwischen 7% und 18%, wobei sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Beiträge leisten.
Wer in Italien wohnt, unterliegt außerdem der Einkommensteuer (IRPEF) mit progressiven Sätzen: 23% bis € 28.000, 35% zwischen € 28.001 und € 50.000, 43% über € 50.000. Die Quellensteuer auf die unselbständige Arbeit wird in der Schweiz einbehalten (um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden), und der Grenzgänger meldet das Einkommen in Italien über das Formular 730 mit Steuergutschrift im EG-Rahmen an.
Wie man die beiden Systeme integriert
Die Berechnung der Rente für den Grenzgänger gliedert sich in drei Phasen:
- Teil AHV/INPS: Die Anzahl der Beitragsjahre in der Schweiz und in Italien wird separat gezählt, die in einem der beiden Länder erforderliche Mindestzeit gilt jedoch für den Erwerb des Rentenanspruchs.
- Angemessener Betrag: Jedes System berechnet eine Rente auf der Grundlage der in seinen Versicherungsjahren tatsächlich gezahlten Beiträge. Dann wird die Summe proportional zur Anzahl der Beitragsjahre zwischen den beiden Ländern aufgeteilt.
- Schutz für
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Wichtige Punkte
Zeitspanne der Rentenantragstellung
Die Antragstellung für die AVS-Rente in der Schweiz muss etwa 3-4 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn (die normale Rentenalter sind 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer, es sei denn, es gibt freiwillige Verzögerungen) erfolgen. Die Antragsformulare müssen im kantonalen AVS-Büro (in Tessin, im Büro der Steuerpflichtigen oder über das Online-Portal) ausgefüllt werden.
Gleichzeitig muss der Grenzgänger eine Antragstellung beim INPS für die italienische Rente (oder für die Zahlung von fiktiven Beiträgen in der Schweiz, über das Formular A027 an die italienische Zollbehörde oder direkt an das INPS zu senden) vornehmen. Die Bearbeitungszeiten variieren: Die AVS in der Schweiz zahlt in der Regel die erste Rate innerhalb von 2-3 Monaten ab Beginn der Anspruchsberechtigung; das INPS in Italien kann bis zu 4-6 Monate dauern.
Dokumente und Schritte
1. Dokumentensammlung: Italienischer Ausweisdokument, Kopie des Arbeitsbuches (oder Schweizer Arbeitszertifikat), Zertifikat der AVS-Zugehörigkeit aus den Schweizer Lohnabrechnungen.
2. Antragstellung AVS: Online oder im kantonalen Büro Tessin.
3. Mitteilung an das INPS: Über das Formular SR163 (Rentenantrag) und Formular A027 (Gesamtbeitragsberechnung).
4. Überprüfung der Position: Ein Auszug des Versicherungsverlaufs sowohl in der Schweiz (im AVS-Büro) als auch in Italien (über das Online-Portal des INPS) anfordern.
5. Überwachung der Auszahlung: Den Status der Praxis online über die Portale der AVS und des INPS verfolgen.
Wer Anspruch auf Option für das Grenzgängerbewilligung (wie viele Grenzgänger) hat, muss überprüfen, ob die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung (LAMal) in der Schweiz bei der Rentenfeststellung keine Konflikte in der Steuererklärung verursacht.
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist die Summe der Rente für einen Grenzgänger?
- Es ist der Mechanismus, der die Beitragszeiten in der Schweiz auch bei der Berechnung der italienischen Rente anerkennt und umgekehrt. Er addiert die beiden Beträge nicht, sondern berechnet eine Rente, die proportional zu den in jedem Land gezahlten Beiträgen ist. Es garantiert, dass diejenigen, die in zwei Systemen gearbeitet haben, die bereits abgelaufenen Beitragsjahre nicht verlieren, ein Schutz, der vom Doppelbesteuerungsabkommen von 1976 anerkannt wird.
- Ab welchem Alter kann ich als Grenzgänger in Rente gehen?
- Das ordentliche Alter in der Schweiz beträgt 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen (mit der Möglichkeit der Verschiebung bis 70 Jahre, um den Betrag zu erhöhen). In Italien hängt das Alter von der Anzahl der Beitragsjahre ab. Die Summierung ermöglicht es, beide Systeme zu zählen, um den Rentenanspruch zu erreichen.
- Hat der neue Vertrag von 2024 die Rentenansprüche verändert?
- Nein. Das neue Abkommen, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, hat die Quellensteuerregeln geändert (mit unterschiedlichen Franchisen für alte und neue Grenzgänger), aber der Anspruch auf die Zusammenrechnung der Rente bleibt unverändert. Es ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen von 1976 geschützt und garantiert weiterhin die erworbenen Rechte.
- Muss ich INPS-Beiträge zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite?
- Es hängt vom Wohnsitz und der bilateralen Vereinbarung ab. Wenn du in Italien wohnst und in der Schweiz arbeitest, zahlst du in der Regel Beiträge an die schweizerische AHV (5.3% als Arbeitnehmer). Das INPS erkennt die Gleichwertigkeit durch die Summierung an. Sonderfälle (z.B. Doppelarbeit) sind mit einem Berater zu überprüfen.
- Wie überprüfe ich meine AHV-Beiträge?
- Einen Kontoauszug können Sie bei der kantonalen AHV-Stelle Tessin anfordern. Der Service ist kostenlos und Sie können online darauf zugreifen, wenn Sie über eine SPID oder ein Schweizer Authentifizierungszertifikat verfügen. Überprüfen Sie die Anzahl der Jahre und die Beitragsbeträge, um den geschätzten Betrag Ihrer zukünftigen Rente zu berechnen.