AHV 2030: Die Schweizer Vorsorgereform (Grenzgänger-Leitfaden)

Bundeshaus in Bern bei der Diskussion zur AHV 2030 Reform

Die AHV-Reform 2030 wurde in Bern vorgestellt. Geschätzte zusätzliche Einnahmen von 600 Millionen pro Jahr und Anhebung des Mindestalters von 58 auf 63 Jahre. Spaltungen zwischen den Parteien.

Kontext

Auf einen Blick

  • AHV 2030 reformiert die Schweizer Vorsorge
  • Geschätzte Zusatzeinnahmen von 600 Millionen jährlich
  • Erhöhung des Mindestalters von 58 auf 63 Jahre
  • Rechte und Linke uneinig über Massnahmen

Die wichtigsten Fakten

  • Was: Reform der ersten Säule AHV 2030-2040
  • Wann: Entwurf vorgestellt am 20. Mai 2024
  • Wo: Bern
  • Wer: Bundesrat und Elisabeth Baume-Schneider
  • Betrag: 600 Millionen Franken pro Jahr bis 2040

Während die Regierung auf neue Einnahmen und eine schrittweise Erhöhung des Mindestpensionierungsalters setzt, bleiben die Sozialpartner mit den vorgeschlagenen Massnahmen unzufrieden. Zwar sind sich alle über die Notwendigkeit einer AHV-Reform einig, doch die Rezepte dafür gehen stark auseinander. Sowohl in Lugano als auch in Mendrisio blicken Grenzgänger und Einwohner besorgt auf diese Änderungen und befürchten Auswirkungen auf ihre Kaufkraft. Während die Linke das Projekt begrüßt, bemängeln die Rechte und die Tessiner Wirtschaftsverbände das Fehlen struktureller Reformen, wie etwa eine Erhöhung des Rentenalters, das heute für alle auf 65 Jahre festgelegt ist.

Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs am 20. Mai begründete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Reform mit der Notwendigkeit, dass sich die erste Säule optimal auf die Pensionierung der sogenannten Babyboomer vorbereiten muss, die zwischen 1946 und 1964 geboren wurden. Die AHV muss kurz gesagt überarbeitet werden, um sie an die demografische Entwicklung der Schweiz für den Zeitraum 2030-2040 anzupassen. Das Projekt soll bis 2040 zusätzliche Einnahmen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr generieren. Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat vorerst darauf, das allgemeine Referenzalter zu erhöhen.

Operative Details

Die Reaktionen der politischen und wirtschaftlichen Kreise auf die AHV-Reform 2030 zeigen eine tiefe Spaltung zwischen den Lagern, wobei die Finanzierungsaufteilungen direkte Auswirkungen auf die rund 80 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben, die im Tessin tätig sind. Ohne Überraschung begrüssen die Sozialdemokratische Partei und die Grünen den Entscheid des Bundesrates, das Rentenalter nicht auf 67 Jahre anzuheben, ein Parameter, der die in den Industriezentren von Mendrisio und Lugano tätigen Arbeitskräfte benachteiligt hätte. Die Sozialdemokratische Partei unterstützt Massnahmen zur Schliessung von Beitragslücken, darunter die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen auf Krankheits- und Unfalltaggelder, wodurch diejenigen geschützt werden, die im Tertiär- und Gesundheitssektor tätig sind. Zustimmung finden auch die einkommensabhängigen Reduktionssätze im Falle einer Frühpensionierung, wodurch Geringverdiener früher mit geringeren Einbussen in Rente gehen können. SP und Grüne fordern zudem eine bessere Anerkennung der Erziehungs- und Pflegearbeit und verlangen, dass die Erziehungsgutschriften in der ersten Säule deutlich erhöht und auch in der beruflichen Vorsorge angewendet werden, da es vor allem Frauen sind, die diese Arbeit verrichten und dadurch tiefere Renten hinnehmen müssen.

Wichtige Punkte

Um sich an den Veränderungen der AHV-Reform zu orientieren und die Auswirkungen auf die eigene Vorsorge- und Beitragslage zu verstehen, muss man die Entwicklung der institutionellen Debatte in Bern verfolgen. Die neuen Bestimmungen zu den Beitragssätzen, wie die Anpassung für Selbstständige und die Dividendenprüfung, erfordern Aufmerksamkeit von Seiten der Verwalter komplexer Einkünfte. Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Lugano, der 90'000 Franken pro Jahr erhält, wird ab dem 1. Januar 2026 eine Erhöhung der Beitragsabgaben um schätzungsweise 0,3% sehen, was sich direkt auf das monatliche Netto auswirkt.

Durch die Überwachung der gesetzlichen Fristen können Sie die Auswirkungen auf Ihren Vorsorgeplan antizipieren und die Planung der Pensionierung in der Schweiz genau einschätzen. Wer in Chiasso oder Mendrisio arbeitet, muss die durch das Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 eingeführte schrittweise Angleichung des Rentenalters von Frauen auf 65 Jahre bis 2028 in Betracht ziehen.

Um den Übergang bestmöglich zu steuern, empfiehlt sich eine operative Checkliste: Den AHV-Kontoauszug bei der Ausgleichskasse des Kantons Tessin in Bellinzona prüfen, Einzahlungen aus der zweiten Säule (BVG) analysieren und evtl. noch vor Ende des Steuerjahres freiwillige Einkäufe planen. Um die Aspekte der Beiträge zu vertiefen und die Auswirkungen auf Ihr Einkommen zu berechnen, können Sie den online verfügbaren calcolatore fiscale verwenden.

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Quelle: tio.ch

Häufig gestellte Fragen
Was sieht die vom Bundesrat vorgelegte AHV-Reform 2030 vor?
Die am 20. Mai in Bern von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vorgelegte Reform der ersten Säule der AHV 2030-2040 sieht zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise rund 600 Millionen Franken pro Jahr bis 2040 vor. Zu den wichtigsten Massnahmen gehören die schrittweise Anhebung des Rentenmindestalters von 58 auf 63 Jahre sowie neue Kürzungssätze für den Vorbezug und die Angleichung der Beiträge für selbständig Erwerbstätige mit hohem Einkommen auf 8,7%.
Wie reagieren Politik und Wirtschaft auf die Reform?
Die Reaktionen zeigen eine tiefe Spaltung. Die Sozialdemokratische Partei und die Grünen begrüßen die Entscheidung, das Referenzrentenalter nicht zu erhöhen, und fordern, die Beitragslücken zu schließen und die Pflegearbeit aufzuwerten. Die Freisinnig-Demokratische Partei hingegen plädiert für ein höheres Referenzalter, die SVP fordert Kürzungen bei den Bundesausgaben und die Wirtschaft bezeichnet das Projekt über Economiesuisse als enttäuschend, weil es an Strukturreformen zum Rentenalter mange
Welche Änderungen sind für Beiträge und Selbständige vorgesehen?
Das Projekt sieht die Angleichung des Beitragssatzes für Selbständige mit hohem Einkommen an den Beitragssatz für Arbeitnehmer vor, der auf 8,7% anstelle von 8,1% festgelegt wird. Zudem wird die Beitragspflicht für überhöhte Dividenden eingeführt, die derzeit nicht den AHV-Beiträgen unterliegen, um zu vermeiden, dass sie gegenüber dem Lohn bevorzugt werden.

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