Transportverordnungen: offene Konsultation über Videoüberwachung (Grenzgänger-Leitfaden)

Schweizer Bahnhof mit Fahrgästen und digitalen Informationstafeln

Öffentliche Konsultation vom 26. August bis 26. November 2026 zu zwei Bundesverordnungen über Videoüberwachung und Bodycams im öffentlichen Verkehr der Schweiz.

Kontext

In Kürze

  • Bundesbefragung eröffnet: 26. August – 26. November 2026
  • Änderungen der Verordnungen OOSI und OVsor-TP zur Regulierung von Bodycams im Transport
  • Offene Beteiligung von Kantonen, Betreibern, Bürgern und Verbänden
  • Folgemaßnahmen zur Genehmigung der Motion Buffat durch Nationalrat und Staaten

Eckdaten

  • Was: Konsultation zu Änderungen der OOSI- und OVsor-TP-Verordnungen für die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr
  • Wann: 26. August – 26. November 2026
  • Wo: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
  • Wer: Schweizer Regierung, nach Motion Buffat (23.4291)
  • Verordnungen: OOSI (SR 745.21) Änderung; OVsor-TP (SR 742.147.2) Totalrevision

Am 27. August 2026 eröffnete die Schweizer Regierung die öffentliche Konsultation zur Änderung zweier zentraler Verordnungen über die Sicherheit und Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Der Entscheid kommt nach Genehmigung der Motion Buffat (23.4291) durch National- und Ständerat.

Es gibt zwei betroffene Verordnungen. Die erste ist die Verordnung über die Sicherheitsorgane der öffentlichen Verkehrsunternehmen (OOSI, SR 745.21), die geändert werden muss. Die zweite ist die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (OVsor-TP, SR 742.147.2), die einer Totalrevision unterzogen wird. Ziel ist es, die gesetzliche Grundlage für den rechtskonformen Einsatz von Videoüberwachungssystemen einschließlich mobiler Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung — wie Bodycams — zu schaffen.

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Operative Details

Praktische Auswirkungen für Benutzer und Arbeitnehmer

Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr der Schweiz ist nichts Neues — viele Busse, Straßenbahnen und Bahnhöfe haben bereits fest installierte Kameras. Die neuen Vorschriften zielen jedoch darauf ab, die Verwendung von tragbaren Geräten (Bodycams), die von Sicherheitspersonal oder Fahrern getragen werden, zu regulieren und zu erweitern. Dies wirft konkrete Fragen zur öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Privatsphäre im täglichen Verkehr von Millionen von Nutzern auf.

Schweizer ÖV-Nutzer — Studenten, Arbeitnehmer, Senioren und Gelegenheitsnutzer — werden eine Zunahme von Video- und Audioaufnahmen in den Medien bemerken. Bodycams sind besonders nützlich in Situationen von Anspannung, Aggression oder antisozialem Verhalten. Die Audio- und Videoaufzeichnung liefert Beweise im Falle von Unfällen oder Konflikten zwischen Passagieren, zwischen Passagieren und Personal oder zwischen Arbeitnehmern und Dritten.

# Datenschutz

Parallel dazu muss die Neuregelung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (DSG) sicherstellen. Die Schweiz hat strenge Datenschutzstandards: Das Sammeln von Bildern und Geräuschen im öffentlichen Raum — auch im Verkehr — muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen. Dies bedeutet, dass Kameras und Bodycams nur dann aufnehmen können, wenn dies aus spezifischen Sicherheitsgründen erforderlich ist, nicht für eine allgemeine Massenüberwachung. Bei der Überarbeitung des OVsor-TP muss das Sicherheitsbedürfnis der

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Wichtige Punkte

An der Vernehmlassung teilnehmen

Die eidgenössische Vernehmlassung bleibt bis zum 26. November 2026 offen. Jede Person, die Feedback zur Reform der Verordnungen OOSI und OVsor-TP geben möchte, kann teilnehmen. Es ist nicht erforderlich, eine offizielle Institution zu sein: Schweizer Bürger, Arbeitnehmer, Branchenakteure und Verbände haben alle das Recht, schriftliche Stellungnahmen einzureichen.

Für diejenigen, die sich einbringen möchten, ist der erste Schritt, die offizielle Website der Schweizer Bundesregierung (admin.ch) zu besuchen, wo die vorgeschlagenen Verordnungen und die Beteiligungsmodalitäten veröffentlicht sind. Das Vernehmlassungsportal akzeptiert Beiträge in Form von PDF-Dokumenten, Briefen oder strukturierten Kommentaren.

Wer sollte teilnehmen

Die Stakeholder-Gruppen, deren Beteiligung die Bundesregierung erwartet, umfassen öffentliche Verkehrsbetreiber (SBB, kantonale und kommunale ÖV-Unternehmen), Gewerkschaften, die Sicherheitspersonal und Fahrer vertreten, Verbände zum Schutz digitaler Rechte und Datenschutz, Kantone und Gemeinden, die den lokalen Verkehr verwalten, sowie Fahrgastverbände.

Zeitplan der Reform

Nach Abschluss der Vernehmlassung am 26. November 2026 wird die Bundesregierung mehrere Monate benötigen, um das Feedback zu analysieren und die endgültige Version der Verordnungen zu korrigieren. Das Inkrafttreten ist in der Mitteilung vom 27. August 2026 noch nicht spezifiziert: Es wird vom anschließenden Legislativprozess und den Umsetzungsfristen durch die öffentlichen Verkehrsbetreiber vor Ort abhängen.

Häufig gestellte Fragen
Was ist eine öffentliche Konsultation im schweizerischen Bundessystem?
Eine öffentliche Konsultation ist der Prozess, bei dem die Bundesregierung Feedback von Bürgern, Kantonen, Verbänden und Stakeholdern einholt, bevor sie eine Verordnung oder ein Gesetz endgültig verabschiedet. Jeder kann teilnehmen, indem er innerhalb der festgelegten Frist eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Bei Videoüberwachungsverordnungen im Verkehr ist die Frist der 26. November 2026.
Was sind OOSI und OVsor-TP?
OOSI (SR 745.21) ist die Verordnung über die Sicherheitsorgane der öffentlichen Verkehrsbetriebe. OVsor-TP (SR 742.147.2) ist die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Die erste wird geändert, die zweite einer Totalrevision unterzogen, um den Einsatz von Bodycams und Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten im öffentlichen Verkehr der Schweiz zu regeln.
Was sind Bodycams im Rahmen des öffentlichen Verkehrs?
Bodycams sind tragbare Kameras, die von Sicherheitspersonal oder Fahrern getragen werden, um während der Arbeitsschicht Video- und Audioaufnahmen zu machen. Sie dienen dazu, Unfälle, Aggressionen oder unsoziales Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln zu dokumentieren und sowohl den Arbeitnehmern als auch den Transportunternehmen rechtlichen Schutz zu bieten.
Wer kann an der Konsultation teilnehmen?
Alle: Schweizer Bürger, Arbeitnehmer, Kantone, Gemeinden, Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, Gewerkschaften, Verbände und Datenschutzexperten. Eine offizielle Qualifikation ist nicht erforderlich. Bitte reichen Sie Ihre schriftlichen Anmerkungen bis zum 26. November 2026 über das Portal admin.ch ein.
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Das Inkrafttreten ist in der Mitteilung vom 27. August 2026 noch nicht festgelegt. Sie hängt vom Abschluss der Konsultation, den Änderungen der Verordnungstexte durch die Bundesregierung und dem Zeitpunkt der technischen Umsetzung durch die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel ab.

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