Einbürgerung im Thurgau: Anforderungen, Tests und Verfahren (Grenzgänger-Leitfaden)

Fassade eines Thurgauer Rathauses mit Schweizer Flagge

So erhalten Sie die Staatsbürgerschaft im Kanton Thurgau: Jahre des Wohnsitzes, Sprache, Tests und Kosten.

Kontext

In Kürze

  • Bewilligung C und 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz für die ordentliche Einbürgerung
  • Im Thurgau braucht man auch jahrelanges Wohnen im Kanton und in der Gemeinde
  • Obligatorischer Sprach- und Integrationstest vor Antragstellung
  • Kantons- und Gemeindesteuern: Die Beträge variieren, überprüfen Sie auf der Website der Gemeinde

Eckdaten

  • Was: Ordentliches Einbürgerungsverfahren im Kanton Thurgau
  • Wer: Ausländische Einwohner mit Ausweis C nach kantonalem Recht
  • Wo: Kanton Thurgau, mit kantonalem Amt und Gemeindebehörden
  • Bundesvoraussetzung: C + 10 Jahre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (8–18 Jahre zählen doppelt)
  • Kantonale Anforderung: Aufenthaltsjahre im Kanton (Thurgau) und in der Gemeinde, fallweise zu prüfen
  • Tests: Sprach- und Integrationstest, obligatorisch
  • Gebühren: Variable Beträge auf kantonaler und kommunaler Ebene (noch nicht in diesem Leitfaden angegeben)
  • Dauer: Verfahren auf mehreren Ebenen (kantonal + kommunal), Zeiten nicht eindeutig quantifiziert

Die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft ist eine zwischen Bund, Kanton und Gemeinde geteilte Zuständigkeit. Für Personen, die im Kanton Thurgau leben, richtet sich das ordentliche Einbürgerungsverfahren nach dem Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht und der kantonalen Thurgaugesetzgebung. Der erste Posten, der in Bern festgelegt ist, ist der Besitz der Niederlassungsbewilligung C, die vom Staatssekretariat für Migration (sem) nach einer bestimmten regulären Aufenthaltsdauer ausgestellt wird.

Wer kann die Einbürgerung beantragen

Operative Details

Was ändert sich gegenüber anderen Kantonen

Jeder Schweizer Kanton hat ein eigenes Bürgerrechtsgesetz und ein eigenes Gebühren­niveau, und dies macht das thurgauische Verfahren anders als dasjenige von Zürich, Bern oder Waadt, um nur einige Beispiele zu nennen. Während die bundesweite Voraussetzung (Ausweis C + 10 Jahre, wobei die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt zählen) für alle gleich ist, fügen die Kantone eigene Hürden hinzu, die meist an Sprach­kenntnisse und soziale Integration geknüpft sind.

Im Thurgau ist, wie in vielen anderen Kantonen der Deutschschweiz, die verlangte Sprache Deutsch, und zwar auf einem Niveau, das mit standardisierten Tests überprüft wird. Für Personen aus einer deutschsprachigen Region ist dieser Aspekt unbedeutend; für Personen aus anderen Sprachregionen ist er hingegen ein entscheidender Knotenpunkt. Der Integrationstest wiederum deckt Grundkenntnisse über die Schweizer Ordnung, die politischen Rechte, die Geschichte und das Alltagsleben ab.

Tatsächliche und kumulierte Kosten

Die Einbürgerungs­gebühr in der Schweiz setzt sich aus drei Posten zusammen: die Bundesgebühr (festgelegt vom Bundesamt für Migration), die thurgauische Kantonsgebühr und die Gebühr der Wohnsitz­gemeinde. Die Bundesgebühr ist auf dem gesamten nationalen Gebiet gleich; die kantonalen und kommunalen Gebühren variieren. Hinzu kommen die Kosten für allfällige Sprachkurse, Vorbereitungs­material sowie – falls ein Beratungs­dienst beansprucht wird – professionelle Honorare.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Kanzlei der Wohnsitz­gemeinde eine detaillierte Offerte einzuholen, die den genauen Betrag der geltenden kommunalen Gebühren nennen kann. Dasselbe gilt für die kantonale Phase.

Wichtige Punkte

Schritt für Schritt: So gehen Sie in der Praxis vor

Wer das Einbürgerungsverfahren in Thurgau einleiten möchte, kann einer konkreten Wegbeschreibung folgen, die an die eigene Wohngemeinde angepasst werden muss.

1. Überprüfung der Grundvoraussetzungen. Zunächst sicherstellen, dass man im Besitz der Niederlassungsbewilligung C ist und die auf Bundesebene erforderlichen Wohnsitzjahre erfüllt. Jahre zwischen 8 und 18 Jahren, die in der Schweiz verbracht wurden, zählen doppelt.

2. Unterlagen sammeln. Reisepass, Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsbestätigungen, Sprachzertifikate, Strafregisterauszug sowie alle weiteren Dokumente, die von der Gemeindeverwaltung oder dem kantonalen Amt verlangt werden.

3. Sprachtest. Anmeldung zu einem anerkannten Deutschtest, falls die Sprache nicht die Muttersprache ist. Im Kanton Thurgau wird das erforderliche Niveau durch das kantonale Gesetz festgelegt.

4. Kantonaler Antrag. Einreichen des Gesuchs bei der zuständigen kantonalen Stelle, mit der gesamten Dokumentation und der Bezahlung der kantonalen Gebühr.

5. Gemeindlicher Antrag. Nach der kantonalen Freigabe geht das Gesuch an die Gemeinde über, die eine Versammlung vorsehen kann.

6. Bundesentscheid. Letzter Schritt: Der Bund stellt, basierend auf den kantonalen und kommunalen Ergebnissen, den Bürgerrechtsausweis aus.

Typische Unterlagen, die vorbereitet werden müssen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Gültige Niederlassungsbewilligung C
  • Sprachzertifikat (Deutsch) auf dem geforderten Niveau
  • Wohnsitz- und Aufenthaltsbestätigungen
  • Allfällige Strafregisterauszüge oder Bescheinigungen über hängige Verfahren
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Integrationsnachweise (Arbeit, Freiwilligenarbeit, Teilnahme)

Häufig gestellte Fragen
Wie viele Aufenthaltsjahre braucht man für die Einbürgerung im Thurgau?
Auf Bundesebene braucht man 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz mit Ausweis C, wobei die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt zählen. Der Kanton Thurgau und die Wohnsitzgemeinde fügen dann eigene Bedingungen hinzu, die mit dem Aufenthalt im Kanton und in der Gemeinde verbunden sind. Die genauen Jahre sind von Fall zu Fall mit dem kantonalen Amt und der Gemeindekanzlei zu überprüfen.
Welche Tests braucht man, um die Schweizer Staatsbürgerschaft im Thurgau zu erhalten?
Ein Deutschtest und ein Integrationstest über die allgemeinen Kenntnisse der Schweiz (Rechtsordnung, Geschichte, politische Rechte) sind erforderlich. Die Tests müssen vor dem abschließenden Antrag bestanden werden, und das erforderliche Niveau wird durch das Thurgauer Kantonsgesetz festgelegt.
Wie viel kostet die Einbürgerung im Kanton Thurgau?
Die Gesamtkosten sind die Summe von drei Posten: Bundessteuer (in Bern festgelegt), Kantonssteuer Thurgau (variabel nach kantonalem Recht) und Gemeindesteuer (variabel nach Gemeinde). Die punktuellen Beträge sind direkt bei der Kanzlei der Wohngemeinde und beim kantonalen Amt anzufordern, da sie sich im Laufe der Zeit ändern.
Ist es möglich, sich einbürgern zu lassen, wenn man im Besitz eines Führerscheins B und nicht C ist?
Nein, die ordentliche Einbürgerung setzt die Niederlassungsbewilligung C voraus. Die Bewilligung B (Aufenthalt) reicht für die Antragstellung nicht aus, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (z.B. erleichterte Einbürgerung für Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen, gesondert geregelt).
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren im Thurgau im Durchschnitt?
Es gibt keine einheitliche Dauer, die für alle Thurgauer Gemeinden gilt. Das Verfahren gliedert sich in drei Ebenen (kantonal, kommunal, bundesstaatlich) und die Zeit hängt von der Vollständigkeit der Dokumentation, der Belastung der Büros und dem eventuellen Versammlungsdurchgang auf kommunaler Ebene ab.

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