Schweiz: Motion gegen Arbeitslosigkeit bei Grenzgängern (Grenzgänger-Leitfaden)
Nationalrat Lorenzo Quadri schlägt vor, Grenzgänger von der Schweizer Arbeitslosenversicherung auszuschliessen. Hier sind die Details.
Kontext
In Kürze
- Was: Motion zum Ausschluss von Grenzgängern aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung
- Wer: Nationalrat Lorenzo Quadri
- An wen: Bundesrat
- Status: Vorschlag in Bearbeitung
Eckdaten
- Was: Ausschluss der Grenzgänger von der schweizerischen Arbeitslosenentschädigung
- Wer: Antrag von Lorenzo Quadri (Nationalrat)
- Adressat: Bundesrat
- Kontext: Das derzeitige System sieht obligatorische Beiträge der Grenzgänger zur AHV/IV/AD und UVG vor
Nationalrat Lorenzo Quadri hat beim Bundesrat eine Motion eingereicht, die fordert, Grenzgänger vom schweizerischen Arbeitslosenversicherungssystem auszuschliessen. Der Vorschlag, der auf dem Argument basiert, dass Grenzgänger ihren steuerlichen Wohnsitz in Italien behalten, wirft Fragen zum aktuellen Beitragsrahmen auf.
Derzeit zahlen Grenzgänger 5,3% ihres Lohnes obligatorisch in die AHV/IV/EO, 1,1% in die ALV/VK (bis CHF 148'200), 0,7-1,5% in das UVG und Beiträge an die zweite Säule (BVG) nach Altersgruppen. Diese Abgaben finanzieren das schweizerische Vorsorgesystem inklusive Arbeitslosenversicherung (ALV).
Stellung des Vorschlagenden
Die Motion argumentiert, dass Grenzgänger, da sie nicht in der Schweiz wohnen und direkte Steuern in Italien zahlen (dank der Steuergutschrift nach dem EG-Rahmen von 730), nicht in den Genuss der schweizerischen Arbeitslosenunterstützung kommen sollten. Der vollständige Text der
Operative Details
Praktische Auswirkungen bei Genehmigung
Der Antrag würde, wenn er angenommen würde, Folgendes beinhalten:
# 1. Ende der AD-Bezüge für Grenzgänger
Die Schweizer Arbeitgeber würden den ALV-Beitrag (1,1% vom Lohn, bis CHF 148'200) für Grenzgänger nicht mehr einbehalten. Dies würde die Arbeitskosten für Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen, senken.
2. Ausschluss von Zulagen
Arbeitslose Grenzgänger könnten kein Schweizer Arbeitslosengeld mehr beanspruchen (derzeit bis zu 80% des Lohnes, mit einer Obergrenze von CHF 350 pro Tag). Sie sollten sich stattdessen ausschließlich auf die italienische NASPI oder andere Formen der Unterstützung des Wohnsitzlandes verlassen.
3. Auswirkungen auf die kantonalen Konten
Die Grenzkantone (Tessin, Genf, Basel-Landschaft und Wallis) würden die mit der Auszahlung der Entschädigungen verbundenen Verwaltungskosten einsparen, aber die von den Grenzgängern an das AD-System gezahlten Beiträge verlieren. Im Jahr 2023 haben Grenzgänger CHF 120 Mio. an die Schweizer Arbeitslosenversicherung überwiesen (SECO-Daten).
4. Rechtliche Fragen
Der Ausschluss könnte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Freizügigkeitsabkommens mit der EU für Grenzgänger kollidieren. Die Schweiz sollte das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel einschätzen.
Vergleich mit dem aktuellen System
| Aussehen | Aktuelles System | Vorschlag Kader
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Wichtige Punkte
Was sollten Grenzgänger jetzt tun?
Die Motion ist nur ein politischer Vorschlag und bedarf der Zustimmung von Bundesrat und Parlament, um Gesetz zu werden. Die Diskussionszeiten wurden nicht bekannt gegeben.
Empfohlene Schritte:
1. Entwicklungen überwachen : Befolgen Sie die offiziellen Mitteilungen des SECO und des Bundesrates. 2. Überprüfen Sie Ihre Situation: Bereits arbeitslose Grenzgänger, die schweizerische Zulagen beziehen, behalten die erworbenen Rechte, bis sich die Gesetzgebung ändert. 3. Finanzielle Planung: Bewerten Sie die möglichen Auswirkungen auf Ihr Sicherheitsnetz bei zukünftiger Arbeitslosigkeit. 4. Wenden Sie sich an einen Experten: Wenden Sie sich in bestimmten Fällen an einen italienisch-schweizerischen Steuerberater oder an die Referenzgewerkschaften.
Nützliche Tools
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FAQ
F: Ist der Antrag bereits rechtskräftig? A: Nein, es handelt sich um einen Vorschlag, der noch diskutiert werden muss. Das aktuelle System bleibt unverändert.
F: Werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet? A: Die Motion sieht keine Rückerstattung vor. Die eingezahlten Beiträge verbleiben im System.
F: Was passiert, wenn ich in der Schweiz arbeite, aber in einem anderen Kanton wohne? A: Der Vorschlag betrifft nur Grenzgänger (Genehmigung G). Die in der Schweiz ansässigen Personen behalten alle AD-Rechte.
Quelle: ticinolive.ch
Häufig gestellte Fragen
- Wurde der Kaderantrag bereits genehmigt?
- Nein, es handelt sich um einen politischen Vorschlag, der am 28. April 2026 eingereicht wurde. Um Gesetz zu werden, muss es vom Bundesrat und vom Schweizer Parlament genehmigt werden. Gegenwärtig bleibt das System der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger unverändert.
- Wenn es genehmigt wird, wann wird es in Kraft treten?
- Die Umsetzungszeiten sind in der Motion nicht angegeben. Solche Änderungen dauern in der Regel mindestens 12-24 Monate zwischen der parlamentarischen Zustimmung und dem Inkrafttreten mit möglichen Übergangsfristen.
- Was ändert sich für diejenigen, die bereits Schweizer Arbeitslosigkeit wahrnehmen?
- Rechte, die vor dem möglichen Inkrafttreten der neuen Norm erworben wurden, bleiben unberührt. Wer bereits arbeitslos ist und die Schweizer Zulage bezieht, würde diese nach den heutigen Regeln weiterbekommen.
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