Schulsystem Kanton Basel-Stadt: Einschreibung und Zyklen (Grenzgänger-Leitfaden)

Ein Schüler der Realschule in Basel Stadt lernt mit einem Lehrer

Die Schulzyklen und das Einschreibungsalter im Kanton Basel-Stadt.

Kontext

In Kürze

  • Die Schulzyklen im Kanton Basel-Stadt umfassen die Schulpflicht und die Sekundarstufe I. Die Schüler müssen innerhalb von 5 Jahren in der Schule eingeschrieben sein. Die Sekundarstufe I dauert 5 Jahre und endet mit der Abschlussprüfung.

Eckdaten

  • Was: Schulpflicht und Sekundarstufe I
  • Wann: Schulpflicht innerhalb von 5 Jahren
  • Wo: Kanton Basel-Stadt
  • Wer: Schüler, die in der Schule eingeschrieben sind
  • Betrag: 5 Jahre

Eckdaten

  • Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt dauert 9 Jahre und umfasst die Sekundarstufe II.

Die Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt ist eine der Phasen der Schulpflicht, die 9 Jahre dauert. Die Schüler müssen bis zum Alter von 5 Jahren in der Schule eingeschrieben sein und bis zum Alter von 15 Jahren die Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen haben.

Diese Verpflichtung ist im Bundesgesetz über die Schulen vom 8. Juni 2013 vorgesehen, das vorschreibt, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger 9 Jahre lang die Schule besuchen müssen. Der Kanton Basel-Stadt hat sich diesem Gesetz angepasst und verfügt, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 5 Jahren an der Schule eingeschrieben sein müssen.

Die Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt ist in zwei Zyklen unterteilt: Der erste Zyklus dauert 3 Jahre und umfasst die Grundausbildung, während der zweite Zyklus 2 Jahre dauert und die Fachausbildung umfasst.

Operative Details

In Kürze

  • Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt umfasst die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. * Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt dauert 9 Jahre und umfasst die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.

Eckdaten

  • Was: Schulpflicht und Sekundarstufe I
  • Wann: Schulpflicht innerhalb von 5 Jahren
  • Wo: Kanton Basel-Stadt
  • Wer: Schüler, die in der Schule eingeschrieben sind
  • Betrag: 5 Jahre
  • Laufzeit: 9 Jahre
  • Zyklen: Sekundarstufe I und Sekundarstufe II

Eckdaten

  • Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt dauert 9 Jahre und umfasst die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Schüler müssen die Sekundarstufe I bis zum Alter von 15 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben. Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt umfasst auch die Berufsausbildung und die Kunsterziehung.

Details

  • Die Schüler müssen bis zum Alter von 5 Jahren in der Schule eingeschrieben sein und bis zum Alter von 15 Jahren die Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen haben. Die Schüler können nach Abschluss der Sekundarstufe I die Oberschule oder die Berufsausbildung besuchen. Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt richtet sich nach dem Bildungsrechtsgesetz vom 24. Januar 2013. * Die Dauer der Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt

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Wichtige Punkte

In Kürze

  • Für die Einschreibung von Kindern in die Schule Basel-Stadt müssen Sie Schweizer Staatsbürger sein. * Die Schüler müssen bis zum Alter von 5 Jahren in der Schule eingeschrieben sein und bis zum Alter von 15 Jahren die Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen haben.

Eckdaten

  • Was: Schulpflicht und Sekundarstufe I
  • Wann : Schulpflicht innerhalb von 5 Jahren
  • Wo: Kanton Basel-Stadt
  • Über : Schüler, die in der Schule eingeschrieben sind
  • Betrag: 5 Jahre

Eckdaten

  • Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt dauert 9 Jahre und umfasst die Sekundarstufe II.

Sekundarbereich I

Die Sekundarstufe I ist der zweite Zyklus der schweizerischen Schulpflicht und findet ab dem 11. Lebensjahr statt. Sie besteht aus 5 Schuljahren und endet mit der Abschlussprüfung. Ziel dieses Zyklus ist es, den Studierenden eine allgemeine Ausbildung und eine Vorbereitung auf die Hochschulbildung zu vermitteln.

Schulpflicht

Die Schulpflicht im Kanton Basel-Stadt dauert 9 Jahre und umfasst die Sekundarstufe II. Die Schüler müssen bis zum Alter von 5 Jahren an der Schule eingeschrieben sein und bis zum Alter von 15 Jahren die Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht von Kanton zu Kanton leicht variieren kann.

Konkrete Beispiele

Zum Beispiel, wenn ein Kind am 1. Januar 2015 geboren wurde, muss es innerhalb von 5 Jahren in der Schule eingeschrieben werden

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Häufig gestellte Fragen
Wie alt müssen die Schüler sein, um an der Schule eingeschrieben zu werden?
Die Schüler müssen innerhalb von 5 Jahren in der Schule eingeschrieben sein.
Wie lange dauert die Sekundarstufe I?
Die Sekundarstufe I dauert 5 Jahre und endet mit der Abschlussprüfung.
Wie kann ich Kinder an der Schule Basel-Stadt anmelden?
Um Kinder an der Schule in Basel-Stadt anzumelden, müssen Sie Schweizer Staatsbürger sein.

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