Hitzewallungen und Dürre: Regierung will mehr Geld (Grenzgänger-Leitfaden)

Verdorrtes Sonnenblumenfeld aufgrund extremer Sommertrockentheit in der Schweiz, Juli 2026

Der Bundesrat fordert 71,5 Millionen Franken zur Unterstützung von Wäldern und Bauern, die von der Rekordtrockenheit von 2026 betroffen sind.

Kontext

In Kürze

  • Regierung fordert 71,5 Mio. CHF für Dürren und Wälder
  • 17,5 Mio. CHF jährlich ab 2027 für Waldanpassung
  • 54 Mio. CHF im Jahr 2026 für Betriebe in Liquiditätskrise
  • Rekordniederschlag bis Mitte August 2026

Eckdaten

  • Was: Außerordentliche Bundesmittel für Dürre und Landwirtschaft
  • Wann: Diskussion am Mittwoch Bundesrat; Auswertung bis Ende Oktober, Beschluss Herbst
  • Wo: Schweiz (Kanton Zürich, Waadt, weitere betroffene Regionen)
  • Wer: Bundesrat; Parlament; UVEK, WBF, EDI, VBS
  • Betrag: CHF 17,5 Mio. Forstkredit 2027+ + CHF 54 Mio. Landwirtschaft 2026
  • Art der Beihilfe: Zinslose Liquiditätskredite
  • Betroffene Branchen: Land- und Forstwirtschaft, Schifffahrt, Elektrizität

Der Bundesrat hat am Mittwoch über die Hitzewelle und Dürre in der Schweiz diskutiert. Die Entscheidung ist eindeutig: Sie fordert das Parlament auf, außerordentliche Mittel bereitzustellen, um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen und die Wälder an den aktuellen Klimawandel anzupassen.

Die Zahlen sind aussagekräftig. Die Exekutive fordert eine Erhöhung des Forstkredits um 17,5 Millionen Franken im Jahr 2027. Zudem kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab 2028 jährlich Mittel in gleicher Höhe beantragen. Für die Landwirtschaft steigen die Mittel im Jahr 2026 um 54 Millionen Franken, als einmalige Unterstützung für Betriebe in Liquiditätskrise

Operative Details

Che cosa cambia concretamente

Die angekündigten Finanzmittel stellen einen Bruch mit dem üblichen Zyklus des ordentlichen Bundeshaushalts dar. Normalerweise folgen die Forstkredite und landwirtschaftliche Beihilfen standardisierten und vorhersehbaren Wegen der jährlichen Programmierung. Diesmal erkennt der Bundesrat an, dass die Liquiditätskrise für Landwirte unmittelbar ist und nicht auf ordentliche Fristen warten kann. Eine Notsituation erfordert Notfallinstrumente.

Der Mechanismus ist auf der Anwendungsseite einfach: Begünstigte sind von der Trockenheit betroffene Landwirte und öffentliche und private Waldbesitzer. Wie? Durch von der Konföderation garantierte Bankdarlehen ohne Zinsen. Wann? Die 54 Millionen für die Landwirtschaft sind bereits 2026 verfügbar; die 17,5 Millionen für Wälder treten 2027 in Kraft, mit der Möglichkeit der jährlichen Erneuerung ab 2028.

Das bedeutet, dass ein Landwirtschaftsbetrieb, der einen Ernteeinbruch verzeichnet hat, mit Kosten für Notfallbewässerung oder Viehwirtschaft, die sich aufgrund der Trockenheit drastisch erhöht haben, auf diese Mittel zugreifen kann, um die operative Liquidität bis zum nächsten Produktionszyklus zu erhalten. Es handelt sich nicht um direkte Beihilfen (nicht rückzahlbare Zuschüsse), sondern um begünstigte Finanzierungen, die zurückgezahlt werden müssen. Das Fehlen von Zinsen senkt die Gesamtkosten der Liquiditätskrise.

Wichtige Punkte

Wie Sie auf die Finanzierungen zugreifen

Für Landwirte stehen die 54 Millionen Franken, die 2026 bereitgestellt wurden, über den üblichen Kanal für Anträge auf Kredite zu günstigen Bedingungen bei den Kantonsadministrationen zur Verfügung. Jeder Kanton hat ein spezialisiertes Büro (normalerweise das Landwirtschaftsamt), das für die Verwaltung dieser außerordentlichen Mittel zuständig ist. Das betreffende Landwirtschaftsunternehmen muss den konkreten Schaden durch die Dürre nachweisen — deutlich reduzierte Ernte, zusätzliche Bewässerungskosten, Viehverluste — und einen realistischen Finanzierungsplan vorlegen, um Zugang zu dem Kredit zu erhalten.

Das Darlehen ist zinsfrei, das heißt, das Unternehmen zahlt nur das geliehene Kapital zurück, ohne zusätzliche finanzielle Belastung. Dies senkt die Kosten der Krise gegenüber einem normalen Bankdarlehen erheblich, bei dem Zinsen während der Erholungsphase erhebliche Ressourcen aufzehren könnten. Die Verwaltungsverfahren sind im Vergleich zu normalen Kreditbewertungsstandards rationalisiert: Es gibt keine langen Bonitätsprüfungen, sondern nur eine Überprüfung der Krisensituation im Zusammenhang mit der Dürre.

Für Waldbesitzer ist der Weg ähnlich: Die Kantone stellen jährlich 17,5 Millionen (ab 2027) über Abteilungen für Forstverwaltung zur Verfügung. Die Mittel sind für konkrete Anpassungsprojekte bestimmt — Aufforstung, Aufforstung mit widerstandsfähigen Arten, Brandschutz — die dokumentiert und von den Kantonen vor der Auszahlung genehmigt werden müssen.

Häufig gestellte Fragen
Wann treten die Förderungen für die Landwirtschaft in Kraft?
Die 54 Millionen Franken, die die Regierung für die Agrarbeihilfen bereitstellt, stehen im Jahr 2026 zur Verfügung. Es handelt sich um eine einmalige (einmalige) Maßnahme zur Bewältigung der Liquiditätskrise, die durch die Rekord-Sommer-Dürre verursacht wurde. Betroffene Landwirte können zinslose Kredite bei den zuständigen kantonalen Verwaltungen (Landwirtschaftsamt) ihres Wohnkantons oder am Standort des Betriebs beantragen.
Wer hat Zugang zu Krediten für landwirtschaftliche Betriebe?
Landwirtschaftliche Betriebe, die von Dürre und Liquiditätskrise betroffen sind, können bei ihren Referenzkantonen zinslose Kredite beantragen. Der konkrete Dürreschaden (reduzierte Erträge, Mehrkosten) ist nachzuweisen und ein finanzieller Wiedereintrittsplan vorzulegen. Eine perfekte Kreditwürdigkeit ist nicht erforderlich: Priorität hat die Dokumentation der Krisensituation im Zusammenhang mit der Sommerdürre 2026 und die Fähigkeit, das Kapital in der vereinbarten Zeit zurückzuzahlen.
Muss der zinslose Kredit zurückgezahlt werden?
Ja, die 54 Millionen sind zinsgünstige Kredite, keine Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Direktbeihilfen. Das Unternehmen erhält eine zinslose Finanzierung, muss aber das Kapital gemäss einem mit dem Kanton abgestimmten Plan zurückzahlen. Dies senkt die Liquiditätskosten im Vergleich zu einem normalen Bankkredit, bei dem die Zinsen während der Erholung eine erhebliche Belastung darstellen würden, drastisch.
Was passiert, wenn die Dürre über 2026 hinaus anhält?
Der Bundesrat hat bereits Mittel für 2027 und darüber hinaus vorgesehen. Der Forstkredit erhöht sich 2027 um 17,5 Millionen Franken, und ab 2028 kann das UVEK bei Bedarf jährlich Mittel in gleicher Höhe beantragen. Zudem wird die Regierung bis Ende Oktober weitere Massnahmen auf Basis der Entwicklung der Situation prüfen. Im Herbst wird er entscheiden, ob er weitere Sondermaßnahmen für Land- und Forstwirtschaft lanciert.
Wie kontaktiere ich meinen Kanton, um Zugang zur Finanzierung zu erhalten?
Jeder Schweizer Kanton hat eine eigene Stelle (Amt für Landwirtschaft, Abteilung Landwirtschaft o.ä.), bei der der zinslose Kreditantrag eingereicht werden kann. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website der kantonalen Verwaltung. Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung mit dem Büro in Verbindung zu setzen, um die Verfahrensdetails, die Bearbeitungszeiten und die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis des Schadens durch die Trockenheit anzufordern.

Verwandte Artikel