Bundesrat: CHF 71.5M für Wald und Landwirtschaft (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat genehmigt CHF 17,5 Mio. für die Wälder und CHF 54 Mio. für die von der Rekordtrockenheit des Sommers 2026 betroffenen Betriebe.
Kontext
In Kürze
- Bundesrat: CHF 17,5 Mio. für Wälder + CHF 54 Mio. für die Landwirtschaft
- Rekord-Dürre im Sommer 2026: minimale Niederschläge seit Beginn der Messungen
- Zinslose Kredite an landwirtschaftliche Betriebe; Forstfinanzierung ab 2027
Eckdaten
- Was: Zusätzliche Bundesmittel für Waldanpassung und Agrarbeihilfen
- Wann: 26. August 2026; Umsetzung 2026-2027+
- Wo: Nationalschweiz
- Wer: Bundesrat, UVEK, WBF, EDI, VBS
- Betrag: CHF 17.5M (Wald 2027+) + CHF 54M (Landwirtschaft 2026)
- Ursache: Sommerdürre 2026 Rekorde und Hitzewellen
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 über konkrete Massnahmen zur Bewältigung der Dürre- und Hitzewellen entschieden, die die Schweiz im Sommer 2026 heimgesucht haben. Der Entscheid sieht einen zusätzlichen Gesamtbetrag von CHF 71,5 Mio. vor: CHF 17,5 Mio. für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel und CHF 54 Mio. für die Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe in Liquiditätskrise.
Die Niederschläge im Sommer 2026 haben ein Allzeittief erreicht. So wenig Regen gab es seit Beginn der Messungen noch nie bis Mitte August. Diese anhaltende Dürre, die durch Hitzewellen verschärft wurde, hatte direkte Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Wälder, die Binnenschifffahrt und die Stromerzeugung.
# Finanzierungs- und Interventionsmechanismen
Für den Forstsektor beantragt der Bundesrat vom Parlament eine Aufstockung des Forstkredits
Operative Details
Konkrete Auswirkungen auf den Agrarsektor
Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, die von der Trockenheit betroffen sind, können über die Mechanismen von Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes auf zinslose Darlehen zugreifen. Die CHF 54 Millionen, die 2026 bereitgestellt werden, stellen keine Subvention dar, sondern ein Kreditvergabesystem: Betriebe müssen die Mittel zurückzahlen, ohne jedoch Zinsen zu zahlen. Dieser Mechanismus ist entscheidend für Betriebe, die aufgrund des Rückgangs der Produktivität und der gestiegenen künstlichen Bewässerungskosten unmittelbare Liquiditätsprobleme haben.
Auf kantonaler Ebene werden die lokalen Landwirtschaftsbehörden eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung berechtigter Betriebe und der Kreditvergabe spielen. Jeder Kanton trägt Verantwortung für die Verwaltung und die Zuweisungskriterien und stellt so Gerechtigkeit unter den Schweizer Regionen sicher. Die Gemeinden, die oft in lokale Hilfsvergabeverfahren eingebunden sind, müssen ihre Anträge mit ihren kantonalen Landwirtschaftsbüros koordinieren.
Forstliche Anpassung und Beschäftigungsentwicklung
Im Forstsektor stellen die CHF 17,5 Millionen pro Jahr ab 2027 eine strategische Investition in die Anpassung der Wälder an den Klimawandel dar. Schweizer Wälder sind nicht nur mit der akuten Trockenheit des Sommers 2026 konfrontiert, sondern auch mit der strukturellen Herausforderung eines sich in beschleunigtem Tempo verändernden Klimas. Die Finanzierung ermöglicht Aufforstungsprogramme mit trockenheitsresistenteren Arten, Brandschutzmaßnahmen und adaptive Waldbewirtschaftung.
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Wichtige Punkte
Zugang zu landwirtschaftlichen Krediten
Landwirtschaftliche Betriebe, die an zinslose Krediten interessiert sind, müssen sich direkt an die Landwirtschaftsbehörde ihres Kantons wenden. Das Verfahren umfasst:
1. Dokumentation der Liquiditätskrise: Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Dürre zu einer Produktivitätsminderung oder einem erheblichen Anstieg der Betriebskosten geführt hat. 2. Antragstellung: über kantonsspezifische Formulare, innerhalb der von jeder Verwaltung festgelegten Fristen. 3. Kantonale Bewertung: Der Kanton prüft die Zulässigkeit nach vordefinierten Kriterien. 4. Kreditvergabe: Falls genehmigt, wird der Kredit zinslos und mit vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten vergeben.
Die CHF 54 Millionen, die 2026 bereitgestellt werden, stellen einen nationalen Gesamtfonds dar; jeder Kanton erhält eine Quote und verwaltet die lokale Zuweisung. Es ist wichtig, sich früh an die kantonale Landwirtschaftsbehörde zu wenden, da die Mittel erschöpft sein können, wenn die Anfragen die verfügbaren Mittel übersteigen.
Planung für Waldbesitzer
Waldbesitzer (öffentlich und privat) müssen auf kantonale Ausschreibungen warten, um ab 2027 auf die jährlichen CHF 17,5 Millionen zuzugreifen. In der Zwischenzeit wird empfohlen:
1. Kontaktieren Sie die kantonale Forstbehörde, um die Anspruchskriterien für 2027 zu erfahren. 2. Dokumentieren Sie bereits durchgeführte oder geplante Anpassungsmaßnahmen (Aufforstung, Brandschutz, adaptive Bewirtschaftung). 3. Überwachen Sie kantonale öffentliche Bekanntmachungen für die in Kürze veröffentlichten Finanzierungsaufrufe.
Schutz der Gesundheit: Hitzekarten bis Herbst 2026
Bis Ende Oktober präsentiert das EDI die ersten standardisierten nationalen Hitzekarten. Bürger und Gemeindebehörden müssen:
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Häufig gestellte Fragen
- Wie können Landwirte auf zinslose Dürrekredite zugreifen?
- Landwirtschaftliche Betriebe müssen sich an das Landwirtschaftsamt ihres Kantons wenden. Das Verfahren erfordert die Dokumentation der durch die Dürre verursachten Liquiditätskrise und die anschließende Beantragung mittels kantonaler Formulare innerhalb der angegebenen Fristen. Der Kanton prüft die Zulässigkeit und vergibt bei Genehmigung den zinslosen Kredit. Die 2026 zugewiesenen CHF 54 Mio. stellen den kantonal aufgeteilten nationalen Gesamtfonds dar.
- Wie lange stehen die Waldbestände ab CHF 17,5 Mio. zur Verfügung?
- Der Forstkredit von CHF 17,5 Mio. steht ab 2027 zur Verfügung. Ab 2028 muss das UVEK ermächtigt werden, jährlich den gleichen Betrag zu verlangen, bis die Anpassung des Waldes an den Klimawandel abgeschlossen ist. Es gibt kein vordefiniertes Enddatum - das Engagement ist langfristig.
- Wann entscheidet der Bundesrat über weitere Massnahmen?
- Der Herbst 2026 ist die Frist, in der UVEK, WBF, EDI und VBS prüfen, ob weitere Massnahmen erforderlich sind. Der Bundesrat wird sich noch in dieser Saison einen umfassenden Überblick verschaffen und über mögliche weitere Massnahmen entscheiden. Die nationalen Wärmekarten werden bis Ende Oktober 2026 fertig sein.
- Wer hat Anspruch auf Dürrehilfe?
- Schweizer Bauernhöfe, die von Dürre-Liquiditätskrisen betroffen sind, können zinslose Kredite beantragen. Waldbesitzer (öffentlich und privat) erhalten nach Veröffentlichung der kantonalen Ausschreibungen ab 2027 Zugang zu den Waldgrundstücken. Alle Bürger werden von den nationalen Wärmekarten profitieren, um die Gesundheit während der Hitzewellen zu schützen.
- Was passiert, wenn die verfügbaren Credits nicht für alle Anfragen ausreichen?
- Die 2026 für die Landwirtschaft zur Verfügung stehenden CHF 54 Mio. verteilen sich auf Kantone und Gemeinden. Wenn die Anträge die Gesamtverfügbarkeit überschreiten, werden die Mittel ausgeschöpft und es können keine weiteren Mittel aus dieser Zuweisung erhalten werden. Deshalb ist es wichtig, sich schnell mit den kantonalen Landwirtschaftsämtern in Verbindung zu setzen, um den Antrag zu stellen.
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