Wohnen im Veltlin und Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)
Steuern, Vorschriften und Unterschiede zum Pol Tessin-Lombardei
Kontext
Wohnen im Veltlin und Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger: eine berufliche und finanzielle Chance
Die neue Grenzgängervereinbarung, die am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ändert die Steuern und Vorschriften für Grenzgänger. Das am 9. Dezember 1976 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz legt die Regeln für die Besteuerung in beiden Ländern fest.
Grenzgänger haben das Recht, sich in der Schweiz für die Krankenversicherung zu entscheiden, müssen aber eine Franchise von CHF 300-2500 bezahlen. Italien vermeidet die Doppelbesteuerung mit der Steuergutschrift (EG-Rahmen von 730). Die Schweiz ist kein EU/EWR-Mitglied. Das Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert die Neue Frontalieri-Vereinbarung.
Quellensteuer: Die Schweiz erhebt keine Quellensteuer auf Grenzgänger, während Italien nur in der Schweiz eine Quellensteuer auf Grenzgänger erhebt.
Eidgenössische/kantonale Steuersätze: Die Steuersätze werden durch eidgenössische/kantonale Gesetze festgelegt und von der ESTV auf Bundesebene und den kantonalen Steuerverwaltungen verwaltet.
Italienische Steuern: Die IRPEF nach Abzug verschiedener Abzüge und Steuerabzüge beträgt 23% bis € 28'000, 35% von € 28'001 bis € 50'000 und 43% über € 50'000.
Leben und Arbeiten im Veltlin: Grenzgänger können im Veltlin arbeiten und leben, wo die demografischen und klimatischen Bedingungen eine Lebensqualität auf höchstem Niveau bieten, mit einer Bevölkerung, die sich zunehmend auf
Operative Details
In der Schweiz sieht das Neue Grenzgängerabkommen verschiedene Änderungen der Steuern und Vorschriften für Grenzgänger vor, darunter die Möglichkeit für Grenzgänger, die Krankheit zu Hause zu versichern und eine Franchise zwischen CHF 300 und 2500 zu zahlen.
Die Schweiz ist kein EU/EWR-Mitglied, und für Grenzgänger vermeidet Italien die Doppelbesteuerung mit der Steuergutschrift (EG-Rahmen 730).
Das Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert die Neue Frontalieri-Vereinbarung.
Für Grenzgänger wird die Quellensteuer ausschliesslich in der Schweiz erhoben, während die eidgenössischen/kantonalen Steuersätze durch eidgenössische/kantonale Gesetze festgelegt und von der ESTV auf Bundesebene und den kantonalen Steuerverwaltungen verwaltet werden.
In Italien betragen die IRPEF-Steuern 23% bis € 28'000, 35% von € 28'001 bis € 50'000 und 43% über € 50'000.
Für Grenzgänger ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch und die Franchise variiert zwischen CHF 300 und 2500.
Die Entscheidung, die Krankheit in der Schweiz zu versichern, kann Grenzgängern helfen, ihre medizinischen Kosten zu senken und das Risiko zu verringern, im Falle eines Krankenhausaufenthalts oder einer Krankheit nicht entschädigt zu werden.
Grenzgänger können auch von einer größeren Flexibilität in der Arbeit und im Leben als Grenzgänger profitieren, da sie sich dafür entscheiden können, in verschiedenen Regionen der Schweiz zu arbeiten und leicht von einer Region in eine andere zu ziehen.
In Bezug auf das Leben an der Front können Grenzgänger von einer besseren Qualität der Straßen des Territoriums profitieren.
Nützliche Tools für Ihren Fall
Um Ihr Steuer-Szenario innerhalb/außerhalb von 20 km zu prüfen, nutzen Sie den Nettolohnrechner und den Leitfaden zur Steuererklärung.
Wichtige Punkte
Wohnen im Veltlin und Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger: essentieller Leitfaden für den italienischen Staatsbürger
In Italien wird die Quellensteuer in der Regel nur in Italien gezahlt, aber für Arbeitnehmer, die in Graubünden als Grenzgänger (GdF) arbeiten, wird die Steuer in der Schweiz gezahlt. Um in der GdF zu arbeiten, muss die Front die Quellensteuer nur in der Schweiz entrichten.
Die Steuersätze des Bundes/der Kantone werden durch Bundes-/Kantonsgesetze festgelegt und von der ESTV auf Bundesebene und den kantonalen Steuerverwaltungen verwaltet. Zum Beispiel beträgt die IRPEF (Europäische Sozialversicherungssteuer) in Italien 23% bis € 28'000, 35% von € 28'001 bis € 50'000 und 43% über € 50'000.
Um in der GdF zu arbeiten, kann sich die Front für die Krankenversicherung in der Schweiz entscheiden. Die Franchise für die Krankenversicherung beträgt CHF 300-2'500. Weitere Informationen finden Sie im Lohnrechner oder im Artikel über die Lebenshaltungskosten in der Schweiz.
Praktischer Leitfaden zum Wohnen im Veltlin und Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger
1. Voraussetzungen: In der Schweiz ist ein Umtausch und eine Steuererklärung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Schweizer Konsulat nach weiteren Informationen.
2. Umtausch: Der Umtausch kann bei einer Bank oder einer autorisierten Wechselstube erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Umtausch in Euro und nicht in Lire erfolgen muss.
3. Steuererklärung: Die Steuererklärung muss
Häufig gestellte Fragen
- Was ist die Neue Grenzgängervereinbarung?
- Das Neue Frontalieri-Abkommen ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, das einige Änderungen der Steuern und Vorschriften für Grenzgänger vorsieht.
- Was sind italienische Steuern?
- Die italienischen Steuern sind IRPEF 23% bis € 28'000, 35% € 28'001–50'000, 43% über € 50'000.
- Kann ich mich für die Krankenversicherung in der Schweiz entscheiden?
- Ja, der Grenzgänger kann sich in der Schweiz für die Krankenversicherung entscheiden, muss aber eine Franchise von CHF 300–2500 bezahlen.
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