Krankengeld: Das System funktioniert gut (Grenzgänger-Leitfaden)

Schweizer Bundesgebäude in Bern mit offiziellen Fahnen tagsüber. Arbeitnehmer gehen durch das Bundesverwaltungsgebiet.

Bundesrat bestätigt: Das Schutzsystem für Arbeitnehmer im Krankheitsfall ist angemessen. 85-90% Deckung in den Betrieben, nur 0,13% der Arbeitnehmer ausgeschlossen.

Kontext

Auf einen Blick

  • Bundesrat: System der Krankentaggelder ist angemessen, keine Änderungen erforderlich
  • Abdeckung >85% bei Unternehmen mit 3+ Mitarbeitenden, 90% bei >50 Mitarbeitenden
  • Nur 0,13% der Arbeitnehmenden ohne Schutz, vor allem in Kleinstunternehmen

Eckdaten

  • Was: Bundesrat verabschiedet Bericht zu Krankentaggeldern
  • Wann: 19. August 2026
  • Wo: Schweiz (Bundesentscheid)
  • Wer: Bundesrat und Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
  • Abdeckung: 85% bei Unternehmen mit 3+ Mitarbeitenden, 90% bei 50+ Mitarbeitenden
  • Ausgeschlossen: 0,13% der Schweizer Arbeitnehmenden

Bern, 19. August. Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulats 24.3465 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates verabschiedet und kommt zum Schluss, dass das aktuelle System der Krankentaggelder ausreichend ist und keine wesentlichen Änderungen erfordert.

Die Untersuchung befasst sich mit dem Abdeckungsgrad der Krankentaggeldversicherung – dem Schutz, der den Arbeitnehmenden die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Situation in der Schweiz insgesamt positiv ist. Die Abdeckung liegt bei Unternehmen mit mindestens drei Mitarbeitenden bei über 85 Prozent und erreicht bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden 90 Prozent.

Marginale Ausschlüsse

Die Ausschlüsse bleiben begrenzt. Nur etwa 0,5 Prozent der Unternehmen haben keine Versicherung abgeschlossen, meist weil ihnen die Aufnahme verweigert wurde oder kein Angebot verfügbar war. Dies betrifft etwa 0,13 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz, die hauptsächlich in Kleinstunternehmen mit ein oder zwei Angestellten tätig sind. Auch in diesem fragilen Segment sind 44 Prozent der Arbeitnehmenden durch eine Police geschützt.

Operative Details

Der Bundesratsbericht fotografiert ein Schutzsystem, das für die überwiegende Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmenden funktioniert. Aber die Fotografie zeigt auch signifikante Unterschiede zwischen großen und kleinen Unternehmen — ein wichtiges Element, wenn man bedenkt, dass kleine Unternehmen das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind.

Wo die Abdeckung stark ist, wo sie schwach ist

In mittelständischen und großen Unternehmen ist das System etabliert. Über 50 Mitarbeitende liegt die Deckung bei 90 Prozent, was Stabilität und Vorhersehbarkeit widerspiegelt. Auch in der Spanne 3-49 Mitarbeiter berichten 85 Prozent der gedeckten Betriebe von einer soliden Penetration. Der Markt hat wettbewerbsfähige Angebote entwickelt und die Versicherungsgesellschaften agieren ungehindert.

Der kritische Punkt zeigt sich bei Kleinstunternehmen, die eine oder zwei Personen beschäftigen. Hier sind 44 Prozent der Belegschaft formal versichert, der Rest nicht. Die bekannten Gründe sind vor allem zwei: Manchmal weigern sich Versicherungen, Absicherungen auf sehr kleinen Risikoanteilen abzuschliessen, oder sie haben einfach kein passendes Angebot. Doch auch diese Kritikalität wird durch die Tatsache gemildert, dass viele Inhaber von Kleinstunternehmen das Prinzip der Lohngarantie im Krankheitsfall interniert haben und den Lohn ihrer Mitarbeiter durch eine direkte Verwaltung ohne formelle Versicherung aufrechterhalten.

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Wichtige Punkte

Gemäss dem Bericht des Bundesrates ist die grosse Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmenden im Krankheitsfall durch eine weit verbreitete Deckung durch Versicherungen, interne Reglemente oder Kollektivverträge geschützt. Aber diese statistische Garantie lässt Raum für individuelle Fragen: Woher weiß ein Arbeitnehmer, ob er tatsächlich geschützt ist?

# Schutzform prüfen

Die Schutzquelle variiert. Einige Arbeitnehmer sind durch eine echte, vom Arbeitgeber abgeschlossene Taggeldversicherung versichert. Andere sind durch eine betriebsinterne Regelung geschützt, die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet — eine Praxis, die vor allem in Kleinstunternehmen weit verbreitet ist. Wieder andere profitieren von Klauseln, die im Gesamtarbeitsvertrag ihrer Branche enthalten sind. Keine dieser Formen ist bundesrechtlich\"besser\" als die andere; alle bieten Schutz.

Der erste konkrete Schritt besteht darin, Ihren individuellen Arbeitsvertrag zu konsultieren, aus dem klar hervorgehen sollte, ob und wie Sie geschützt sind. Wenn der Vertrag auf eine interne Verordnung oder auf Branchenbestimmungen verweist, werden durch das Lesen dieser Dokumente die Details Ihrer Deckung geklärt: Dauer, Betrag, Bedingungen.

# Kantons- und Branchenvarianten

Der Bericht des Bundesrates legt den nationalen Standard fest, aber der Vollzug bleibt lokal. Einige Kantone sehen eine Mindestdauer des Lohnschutzes im Krankheitsfall vor, andere sind dazu nicht verpflichtet. Die Tarifverträge haben

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Quelle: admin.ch

Häufig gestellte Fragen
Was hat der Bundesrat am 19. August 2026 über Krankengeld entschieden?
Der Bundesrat hat einen Bericht genehmigt, der zu dem Schluss kommt, dass das derzeitige Krankentaggeldsystem ausreichend ist und keine wesentlichen Änderungen erfordert. Die Deckungsquote ist insgesamt gut: 85 Prozent für Betriebe mit mindestens 3 Mitarbeitenden und 90 Prozent für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden.
Wie viele Schweizer Arbeitnehmer haben keinen Krankenversicherungsschutz?
Nur 0,13 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz sind schutzlos. Es handelt sich hauptsächlich um Mitarbeiter in Kleinstunternehmen (1-2 Personen). Davon sind jedoch 44 Prozent durch interne Regelungen des Arbeitgebers geschützt.
Ist eine Krankenversicherung als Arbeitgeber obligatorisch?
Nein, der Bundesrat hat bestätigt, dass er keine allgemeine Versicherungspflicht einführt. Unternehmen können sich für eine formelle Versicherung, interne Lohngarantiereglemente oder andere Formen des Schutzes entscheiden.
Welche Schutzformen gibt es gemäss Bundesbericht?
Der Bericht identifiziert drei Hauptformen: die vom Arbeitgeber abgeschlossene Taggeldversicherung; die betriebsinternen Regelungen, die den Lohn im Krankheitsfall garantieren; die Gesamtarbeitsverträge, die diesen Schutz als Standardklausel enthalten.

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