Geschäft in St. Gallen eröffnen: Register, Kapital und Kosten (Grenzgänger-Leitfaden)

Kantonales Handelsregisteramt in St. Gallen

Sagl CHF 20'000, AG CHF 100'000: Kapital, Eintragung ins kantonale Register, KVG ab dem ersten Tag und Lohnkosten AHV, BVG und UVG.

Kontext

In Kürze

  • Gründung eines Unternehmens in der Schweiz: Wahl der Rechtsform, des Kapitals und der Eintragung
  • Kanton St. Gallen: Handelsregister und Kantonssteuern
  • KVG obligatorisch ab dem ersten Tag des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit
  • Lohnkosten: AHV, ALV, UVG, BVG mit definierten Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteilen

Eckdaten

  • Was : Gründung eines Unternehmens in der Schweiz erfordert Rechtswahl, Mindestkapital, Handelsregistereintrag
  • Wann: Die KVG-Versicherungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Wohnsitzes oder der Tätigkeit in der Schweiz
  • Wo: Kanton St. Gallen, kantonales Handelsregisteramt
  • Wer: zukünftige Unternehmerinnen und Unternehmer, Personen mit Ausweis B oder C, Schweizer Bürgerinnen und Bürger
  • Betrag: Mindestkapital GmbH CHF 20'000, AG CHF 100'000 (vollumfänglich bei Gründung eingezahlt)
  • Betrag: AHV/IV/EO 5,3% Arbeitnehmer (10,6% gesamt mit Arbeitgeber); ALV/KV 1,1%
  • Betrag: koordiniertes BVG 7% (25–34 Jahre), 10% (35–44), 15% (45–54), 18% (55+)
  • Betrag: UVG/UVG 0,7–1,5% nach Branche

Die Gründung eines Unternehmens im Kanton St. Gallen setzt eine Abfolge von Entscheiden und Erfüllungen voraus, die sowohl das Bundesrecht als auch die kantonalen Zuständigkeiten betreffen. Die erste Wahl ist die Rechtsform: Die Einzelfirma verlangt kein Mindestkapital und keine Eintragung im Handelsregister unterhalb einer bestimmten Schwelle, während die GmbH und die AG gesetzlich eingetragen sind und ein Mindestkapital von CHF 20'000 für die

Operative Details

Praktische Analyse

Die Wahl der Rechtsform wirkt sich direkt auf das Anfangskapital, die persönliche Haftung und die Buchhaltungspflichten aus. Eine Einzelfirma lohnt sich, wenn das Geschäft ein geringes Risiko und eine geringe Anfangsinvestition aufweist; Sagl und SA vereinbaren, wenn sie Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Kunden und eine auf das eingebrachte Kapital beschränkte Haftung erfordern. Das Mindestkapital der GmbH (CHF 20'000) muss ebenso wie das der SA (CHF 100'000) vollständig bei der Gründung eingezahlt werden; es ist daher nicht möglich, eine GmbH mit nur einem Teil des eingezahlten Kapitals zu gründen und den Rest später auszuzahlen.

Auf der Lohnseite muss jeder neue Arbeitgeber, der Personal einstellt, die obligatorischen Beiträge in Rechnung stellen: AHV/IV/EO 5,3% zu Lasten des Arbeitnehmers und 5,3% zu Lasten des Arbeitgebers (insgesamt 10,6%); AD/AC 1,1% (bis zur gesetzlichen Jahresobergrenze); UVG/UVG zwischen 0,7% und 1,5% je nach Branche. Für die berufliche Vorsorge BVG gelten Mindestsätze auf den koordinierten Lohn nach Altersgruppen: 7% für die 25- bis 34-Jährigen, 10% für die 35- bis 44-Jährigen, 15% für die 45- bis 54-Jährigen und 18% für die 55-Jährigen bis zum Referenzalter. Es handelt sich um bundesweit geregelte Schwellenwerte, die in jedem Kanton, auch in St. Gallen, gelten.

Wiederkehrende Kosten und Versicherungspflichten

Auf die direkte Bundessteuer (DFI) legt der Bund die Sätze und die Berechnungsgrundlage fest; die ESTV ist nur für DFI und Mehrwertsteuer zuständig, während die Kantons- und Gemeindesteuern von den Verwaltungen verwaltet werden

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Wichtige Punkte

Vorgehensweise

Um im Kanton St. Gallen eine Geschäftstätigkeit zu eröffnen, empfiehlt es sich, eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten: zuerst die Rechtsform, dann das Kapital, anschliessend die Eintragung im Handelsregister und schliesslich die nachfolgenden Pflichten (Sozialversicherungen, Steuern, KVG).

Häufig gestellte Fragen
Was ist das Mindestkapital, um eine GmbH oder SA in der Schweiz zu eröffnen?
Die GmbH verlangt ein Mindestkapital von CHF 20'000, die AG von CHF 100'000. In beiden Fällen muss das Kapital zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt werden: Es ist nicht möglich, eine GmbH zu gründen, indem nur ein Teil und der Rest später eingezahlt wird. Die GmbH lässt spätere Einzahlungen nur durch eine von der Gesellschafterversammlung genehmigte Kapitalerhöhung zu.
Was kostet die Eintragung im Handelsregister des Kantons St. Gallen?
Die Einschreibegebühren werden vom kantonalen Handelsregisteramt St. Gallen erhoben, nicht auf Bundesebene. Der Bund legt nur den Höchsttarif über die Handelsregisterabgabenverordnung (VTART-CO) fest; danach wendet jeder Kanton seinen eigenen Tarif an. Um den genauen Betrag zu erfahren, müssen Sie sich beim kantonalen Büro in St. Gallen erkundigen. Die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hat hingegen eine eidgenössische Komponente.
Wann tritt die KVG-Krankenversicherungspflicht ein?
Die Versicherungspflicht nach KVG beginnt mit dem ersten Tag des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in der Schweiz, ohne Dreimonatsfrist für den Abschluss. Der Versicherer ist verpflichtet, die versicherte Person zu akzeptieren und die Deckung ist rückwirkend zu Beginn der Verpflichtung. Die Erwachsenenfranchisen beginnen bei CHF 300 und steigen je nach Wahl des Versicherten stufenweise auf CHF 2'500 an; jeder Kanton sieht eine Prämienverbilligung für Geringverdiener vor.
Was sind die obligatorischen Lohnkosten für einen Arbeitgeber in der Schweiz?
Die obligatorischen Lohnbeiträge sind: AHV/IV/EO 5,3% zu Lasten des Arbeitnehmers und 5,3% zu Lasten des Arbeitgebers (insgesamt 10,6%); ALV/KV 1,1% bis zur gesetzlichen Jahresobergrenze; UVG/UVG je nach Branche zwischen 0,7% und 1,5%. Für die berufliche Vorsorge BVG gelten Mindestsätze auf den koordinierten Lohn nach Altersgruppen: 7% für die 25- bis 34-Jährigen, 10% für die 35- bis 44-Jährigen, 15% für die 45- bis 54-Jährigen und 18% für die 55-Jährigen bis zum Referenzalter.
Wie ist die operative Vorgehensweise, um ein Geschäft in St. Gallen zu eröffnen?
Die empfohlene Reihenfolge ist: Wahl der Rechtsform (Einzelfirma, GmbH oder AG), Gründung mit öffentlicher Urkunde vor einem Notar für GmbH und AG, Eintragung beim kantonalen Handelsregisteramt St. Gallen, Eröffnung des Betriebskontos und Eintragung bei den Ausgleichskassen AHV, ALV, SUVA und einer Vorsorgeeinrichtung BVG. Es folgt die Eintragung in die kantonale Steuerverwaltung für Kantons- und Gemeindesteuern, die allfällige Eintragung in die ESTV/ESTV für MwSt. und EStG sowie die Aktivierung

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