Gründung eines Unternehmens in der Schweiz: Formen und Kosten der Einschreibung (Grenzgänger-Leitfaden)

Einzelunternehmen, SRL, SA: Welche Form soll gewählt werden? Entdecken Sie die Schritte für die Eintragung ins Handelsregister, das erforderliche Mindestkapital und die Verpflichtungen gegenüber AHV und KVG.
Kontext
In Kürze
- Eintragung im Handelsregister vor Aufnahme der Tätigkeit obligatorisch
- Einzelfirma, SRL und SA sind die häufigsten Formen in der Schweiz
- Obligatorische AHV/IV- und KVG-Beiträge innerhalb von 3 Monaten nach Tätigkeitsbeginn
Eckdaten
- Was: Eintragung ins kantonale Handelsregister
- Wo: Beim Verwaltungsbüro des Sitzkantons (z.B. Kanton Schaffhausen)
- Wer: Selbstständige, Unternehmer, Unternehmen
- Wann: Vor Beginn der Aktivität
- Betrag: Kantonale Steuern variabel nach Rechtsform
- AHV/IV: Selbstständiger Beitrag 5.3% (gesamt 10.6% mit Arbeitgeber, wenn mit Arbeitnehmern)
- KVG: Obligatorisch innerhalb von 3 Monaten nach Tätigkeitsbeginn
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz erfordert eine Abfolge verbindlicher administrativer Schritte. Die erste ist die Wahl der Rechtsform, die das Mindestkapital, die persönliche Haftung, die Steuerbelastung und die Verpflichtungen gegenüber den Vorsorgefonds bestimmt. Die am weitesten verbreiteten Optionen sind die Einzelfirma (kein Mindestkapital, unbeschränkte Haftung), die Kollektivgesellschaft, die GmbH (beschränkte Haftung mit einem Mindestkapital von CHF 20.000) und die Aktiengesellschaft (Mindestkapital von CHF 100.000).
# Handelsregister: Erster Schritt obligatorisch
Die Eintragung ins Handelsregister ist in allen Schweizer Kantonen vor Aufnahme der Tätigkeit obligatorisch. Im Kanton Schaffhausen, wie auch in den anderen Kantonen, nimmt das Standesamt die Eintragungsanträge entgegen und bescheinigt die Daten
Operative Details
Pflichten bei der Gründung einer Tätigkeit als Selbstständiger oder Arbeitgeber
Wenn man eine Tätigkeit als Selbstständiger oder Arbeitgeber aufnimmt, treten sofortige Pflichten zur Vorsorge und Steuern ein. Die Anmeldung bei der AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist sofort nach Beginn der Tätigkeit obligatorisch. Der Beitrag für Selbstständige beträgt 5,3 % des Einkommens (der Beitrag wird vollständig vom Steuerpflichtigen getragen, es gibt keine Aufteilung mit einem Arbeitgeber). Wenn die Tätigkeit Arbeitnehmer umfasst, trägt der Arbeitgeber 5,3 % für die Arbeitnehmer und 5,3 % für sich selbst, insgesamt 10,6 %. Die Invalidenversicherung (IV) ist parallel zur AVS mit dem gleichen Beitragssystem (5,3 % für Selbstständige, 10,6 % mit Arbeitnehmern). Die Unfallversicherung (UV) und die zusätzlichen Leistungen (AC) werden für Arbeitnehmer hinzugefügt: AD (Arbeitslosenversicherung) 1,1 % bis zu einem jährlichen Höchstbetrag; UV/UVI variieren zwischen 0,7 % und 1,5 % je nach Branchenverband.
LAMal: obligatorisch innerhalb von 3 Monaten
Die Krankenversicherung LAMal ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, einschließlich Selbstständiger und ihrer Arbeitnehmer, obligatorisch. Sie muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit bei einer registrierten Krankenkasse abgeschlossen werden. Es gibt keine einheitliche Bundeskasse – es sind private Unternehmen, die die Beitragssätze pro Kopf erheben. Jeder Kanton stellt Unterstützungsleistungen für Beitragserleichterungen (Unterstützung) für niedrige Einkommensgruppen fest.
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Wichtige Punkte
Wie vorgehen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Erster Tag als Grenzgänger? Unser praktischer Leitfaden begleitet Sie von der Anmeldung bis zum ersten Gehalt.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Mindestkapital, um eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen?
- Die Einzelfirma hat kein eidgenössisches Mindestkapital. Sie können mit den Ressourcen beginnen, die Sie besitzen. Es ist jedoch ratsam, einen Liquiditätspuffer für die anfänglichen betrieblichen Aufwendungen zu haben. Wenn Sie sich für eine GmbH (haftungsbeschränkt) entscheiden, beträgt das erforderliche Mindestkapital CHF 20 '000. Für eine Aktiengesellschaft (AG) sind es CHF 100' 000.
- Was kosten die Eintragungsgebühren im Handelsregister?
- Die Studiengebühren variieren je nach Kanton und Rechtsform. Im Kanton Schaffhausen hat wie in den anderen Schweizer Kantonen jede Verwaltung ihren eigenen Tarif. Es gibt keinen einheitlichen Bundestarif. Wenden Sie sich an das Handelsregisteramt Ihres Kantons, um den genauen Kostenvoranschlag zu erhalten. Typischerweise kostet eine Einzelfirma weniger als eine GmbH oder AG.
- Muss ich mich unmittelbar nach der Registereintragung bei AHV und KVG anmelden?
- AHV: Ja, die Anmeldung ist obligatorisch, sobald Sie Ihre Tätigkeit als Selbständiger aufnehmen. Besitzen Sie noch keine AHV-Nummer, teilt Ihnen das Handelsregister dies mit. KVG: innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit. Es ist nicht unmittelbar, aber die Frist ist kurz und verbindlich. Ab dem ersten Arbeitstag AHV/IV-Beiträge einzahlen; KVG hat eine Toleranz von 3 Monaten.
- Wenn ich Angestellte habe, welche Versicherungen muss ich als Arbeitgeber abschließen?
- Arbeitgeber = pro Arbeitnehmer einzahlen: AHV 5.3%, IV 5.3%, ALV (Arbeitslosigkeit) 1.1% bis zur Obergrenze, UVG/UVG 0.7-1.5% je nach Branche. Wenn der koordinierte Jahreslohn den Schwellenwert überschreitet (ca. CHF 22.050 im Jahr 2026, jährlich indexiert), melden Sie sich mit einem Satz von 7-18% je nach Alter bei der Pensionskasse (BVG) an. KVG ist auch für Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten obligatorisch.
- Welche Dokumente werden für die Registrierung im Handelsregister benötigt?
- Typischerweise: Ausweisdokument, autorisierte Unterschrift (oder Firmenstempel, wenn Firma), Adresse des Firmensitzes, AHV-Nummer oder Erklärung, keine AHV-Nummer zu besitzen (das Register weist zu), Tätigkeitsbeschreibung. Wenn Gesellschaft: unterzeichnete notarielle Gründungsurkunde, Satzung, Daten der Gesellschafter. Jeder Kanton kann spezifische Anhänge anfordern — überprüfen Sie das offizielle Formular Ihres Kantons.