Familienzulagen St. Gallen: Beträge und Antrag (Grenzgänger-Leitfaden)

Schweizer Dokumente und Lohnabrechnung für Familienzulagen im Kanton St. Gallen

St. Gallen-Kantonsprogramm für Familien- und Bildungsleistungen: wer berechtigt ist, welcher Fonds kontaktiert werden und wie man sich bewirbt.

Kontext

Kurz gesagt

  • Familienzulagen im Kanton St. Gallen: kantonale und eidgenössische Leistungen
  • Rechte im Zusammenhang mit Kindern, Bildung und Einkommen aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit
  • Vom kantonalen Amt bezeichnete zuständige Ausgleichskasse
  • Bewerbung über offizielles Formular mit Familiendokumenten

Wichtige Fakten

  • Was: Familien- und Ausbildungszulagensystem im Kanton St. Gallen
  • Wann: Inkrafttreten des kantonalen Regulierungsrahmens (Verweis auf das Bundes-GesetzG)
  • Wo: Kanton St. Gallen, Deutschschweiz
  • Wer: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kindern; anerkannte Familienausgleichskassen; Kantonsamt St. Gallen
  • Betrag: Monatliche Beträge pro Kind und pro Kind in Ausbildung gemäß der kantonalen Gesetzgebung St. Gallen (Bezug auf die aktualisierten amtlichen Werte)
  • Gesetzliche Grundlagen: Bundesfamilienzulagengesetz (AGG) und St. Galler Kantonsgesetz
  • Finanzierung: Gleiche Beiträge der Arbeitgeber zu den Gehältern, wobei die Verwaltung den Ausgleichskassen für Familienzulagen übertragen wird
  • Auszahlung: Monatliche Auszahlung durch den Arbeitgeber oder direkt aus der Kasse für Selbstständige

Operative Details

Analyse: Was sich für Familien und Arbeitgeber ändert

Im Vergleich zur Vergangenheit wurde das System der Familienzulagen durch das 2009 in Kraft getretene Gesetz über die Familienzulagen schrittweise vereinheitlicht. Vor diesem Datum konnte jeder Kanton entscheiden, ob er eine Familienausgleichskasse einrichten wollte oder nicht. Heute wird die Beitragspflicht jedoch auf alle Arbeitgeber ausgeweitet und der Anspruch auf die Leistung auf Bundesebene harmonisiert, unbeschadet des Rechts der Kantone, höhere Beträge oder Zusatzleistungen vorzusehen. St. Gallen fügt sich in diese Logik ein, indem es wie andere Deutschschweizer Kantone parallel zu den AHV-Kassen eine Struktur von Familienkassen anbietet, deren Beitragspflichten auf der Lohnsumme berechnet werden.

Praktische Auswirkungen für diejenigen, die in der Schweiz leben und arbeiten

Für eine in der Schweiz ansässige Familie mit unterhaltsberechtigten Kindern stellt der Freibetrag einen steuerfreien monatlichen Einkommenszuschlag dar, der zum Lohn hinzugerechnet wird und keinen Einfluss auf die Berechnung der direkten Bundessteuer sowie der Kantons- und Gemeindesteuern hat. Auf Arbeitgeberseite erfolgt die Auszahlung in der Regel über die Familienausgleichskasse, der das Unternehmen angeschlossen ist: Die Beiträge werden von der Lohnsumme abgezogen und die Leistungen über den Lohnkreislauf ausgezahlt. Bei einem Selbstständigen zahlt der Fonds nach Anmeldung und Zahlung der Beiträge direkt an den Begünstigten.

Wichtige Punkte

Konkretes Verfahren zur Beantragung von Familienzulagen in St. Gallen

Der Antrag wird bei der zuständigen Familienausgleichskasse eingereicht. Für einen Arbeitnehmer ist dies die Kasse, der der Arbeitgeber angeschlossen ist; für einen Selbständigerwerbenden die Kasse, bei der er angemeldet ist. Das Verfahren kann in der Regel online über das Portal der Kasse oder mit einem Papierformular eingeleitet werden, wobei die verlangten Dokumente beizulegen sind: Familienausweis, Ausweisdokument der Kinder, gegebenenfalls Ausbildungsbestätigung für volljährige Kinder und — für Grenzgänger — der Nachweis der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz und der AHV-Beitragszahlung.

Operative Schritte

1. Die zuständige Familienausgleichskasse ermitteln (Arbeitgeber oder kantonale Stelle für Selbständigerwerbende). 2. Das offizielle Antragsformular mit den persönlichen Daten und denen der Kinder ausfüllen. 3. Die Identifikationsdokumente und gegebenenfalls die Ausbildungsbestätigungen beilegen. 4. Den Antrag an die Kasse senden und die Empfangsbestätigung aufbewahren. 5. Die Mitteilung über die Annahme des Antrags abwarten und im positiven Fall die erste Auszahlung über die Lohnabrechnung (Angestellte) oder das Bankkonto (Selbständigerwerbende) erhalten. 6. Bei wesentlichen Änderungen der familiären oder beruflichen Situation die Kasse mit den neuen Unterlagen aktualisieren.

Nützliche Tools auf der Website

Auf der Website stehen Berechnungstools zur Verfügung, um sich am Nettolohn und an den Abzügen zu orientieren, sowie Leitfäden für die Steuererklärung in der Schweiz. Wer die familiäre oder berufliche Situation ändert, sollte auch seinen Vorsorgeplan überprüfen.

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Häufig gestellte Fragen
Wer hat im Kanton St. Gallen Anspruch auf Familienzulagen?
Arbeitnehmer, die der AHV-Beitragspflicht unterliegen, sowie selbstständige Personen, die bei den zuständigen Fonds registriert sind, darunter sogenannte gleichwertige grenzüberschreitende Pendler, die in der Schweiz erwerbsbeschäftigt sind und Beiträge zahlen, haben Anspruch darauf. Kinder müssen unter die Definition eines Kindes nach der FAA fallen: Kinder des eigenen Ehepartners, Kinder in Pflegefamilien, Waisen und bis zu einem gewissen Grad zusammenlebende Geschwister. Für Kinder im Bildung
Wie hoch ist das Familiengeld in St. Gallen fällig?
Die monatlichen Beträge pro Kind und pro Kind im Bildungswesen werden jährlich durch die kantonale Gesetzgebung von St. Gallen festgelegt, die Unterschiede nach Alter des Kindes oder Bildungsart gemäß den bundesweiten Mindestvorgaben der LAFam vorsehen kann. Für den aktuellen Wert ist es notwendig, die offizielle Website des Kantons oder das zuständige Familienentschädigungsamt zu konsultieren, da die genauen Zahlen in der Quelle nicht angegeben sind.
Bei welchem Familienentschädigungsbüro sollte ich den Antrag stellen?
Für einen Arbeitnehmer ist der zuständige Fonds derjenige, dem der Arbeitgeber angeschlossen ist; für einen Selbstständigen ist er der Fonds, bei dem er oder sie registriert ist. Der Fonds wird vom kantonalen Amt von St. Gallen benannt, das die anerkannten Familienentschädigungsämter überwacht. Wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen oder den Arbeitgeber wechseln, ändert sich der zuständige Fonds und der Antrag muss entsprechend aktualisiert werden.
Welche Dokumente brauche ich für den Antrag auf Familienzulage?
Das Verfahren wird in der Regel online über das Fondsportal oder auf Papier eingeleitet. Es müssen dem Familienstand, dem Ausweisdokument der Kinder, etwaige Bildungsbescheinigung für erwachsene Kinder und für Grenzarbeiter der Nachweis über Beschäftigung in der Schweiz sowie AHV-Beiträgen beigefügt werden. Es ist wichtig, die Quittung aufzubewahren und den Fonds im Falle wesentlicher Veränderungen in Ihrer Familien- oder Beschäftigungssituation zu aktualisieren.
Wie werden Familienzulagen in St. Gallen finanziert?
Die Finanzierung basiert auf gleichwertigen Beiträgen der Arbeitgeber, die auf der Lohnrechnung berechnet und von Familienentschädigungsämtern verwaltet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen ist seit 2009, dem Inkrafttreten der FALA, auf alle Arbeitgeber ausgeweitet, wodurch das Recht auf Leistungen auf Bundesebene harmonisiert wurde und die Kantone die Möglichkeit gab, höhere oder zusätzliche Leistungen zu gewähren.

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