Familienzulagen im Kanton Freiburg: Beträge und Antrag (Grenzgänger-Leitfaden)

Eine Familie mit zwei Kindern, die in Freiburg, Schweiz, wohnt und Kinderzulage erhält

Der Sachverhalt zum Antrag und zur Höhe der Familienzulagen im Kanton Freiburg

Kontext

Eckdaten

  • Was: Geburtenzulage
  • Wann: Innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes
  • Wo: Kanton Freiburg
  • Wer: Familien mit Kindern
  • Betrag: CHF 150 pro Monat für das erste Kind, CHF 100 pro Monat für das zweite Kind, CHF 50 pro Monat für jedes weitere Kind

Familienzulagen im Kanton Freiburg: Beträge und Antrag

Der Kanton Freiburg bietet Familien mit Kindern eine Geburtenzulage an, um die Lebenshaltungskosten zu decken und die Entwicklung der Kinder zu fördern. Dieser Vorteil wird innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt und betrifft Familien mit Wohnsitz im Kanton Freiburg.

Wer ist wählbar?

Um Anspruch auf Geburtenzulage zu haben, müssen Familien im Kanton Freiburg wohnen und ein Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze haben. Diese Grenze wird jährlich festgelegt und hängt von der wirtschaftlichen Situation des Kantons ab. So lag die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern im Jahr 2022 bei CHF 120 '000.

Beträge und Laufzeit

Die Geburtenzulage wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Geburt des Kindes gewährt. Der monatliche Betrag variiert je nach Anzahl der Kinder:

  • CHF 150 pro Monat für das erste Kind
  • CHF 100 pro Monat für das zweite Kind
  • CHF 50 pro Monat für jedes weitere Kind

Beispielsweise kann eine Familie mit zwei Kindern 24 Monate lang CHF 250 pro Monat (CHF 150 + CHF 100) erhalten.

Konkrete Beispiele

  • Eine Familie mit einem Familieneinkommen von CHF 90 '000 pro Jahr, mit einem Kind von

Operative Details

Die Geburtenzulage ist ein Vorteil, den Familien mit Kindern im Kanton Freiburg erhalten können. Die Höhe der Zulage beträgt CHF 150 pro Monat für das erste Kind, CHF 100 pro Monat für das zweite Kind und CHF 50 pro Monat für jedes weitere Kind. Dieser Vorteil wird von den Ausgleichskassen des Kantons Freiburg gewährt und soll Familien helfen, die Kosten für Erziehung und Betreuung von Kindern zu decken.

Der Antrag auf Geburtenzulage ist innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes einzureichen. Dazu ist ein spezielles Formular auszufüllen, das von der Website der Ausgleichskassen des Kantons Freiburg heruntergeladen werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass dem Antrag einige Dokumente beizufügen sind, darunter der Personalausweis des Elternteils, die Geburtsurkunde des Kindes und eine Steuererklärung des Elternteils.

Hat beispielsweise ein Elternteil ein Jahreseinkommen von CHF 80'000 und hatte im Juni ein Kind, muss der Antrag auf Geburtenzulage bis zum 30. September desselben Jahres eingereicht werden. Die Höhe der Zulage beträgt CHF 150 pro Monat für das erste Kind, insgesamt CHF 1'800 pro Jahr.

Der Kanton Freiburg bietet auch weitere Vergünstigungen für Familien mit Kindern, wie die Studienbeihilfe für Universitätsstudenten, die Kinder haben. Diese Zulage wird in Höhe von CHF 1'500 pro Semester gewährt und kann von Eltern beantragt werden, die ein Jahreseinkommen von weniger als CHF haben

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Wichtige Punkte

Um die Geburtenzulage zu beantragen, müssen Familien innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes einen Antrag stellen. Das Gesuch ist bei den Ausgleichskassen des Kantons Freiburg einzureichen. Die Höhe des Schecks wird innerhalb von 2-3 Wochen nach Antragstellung gewährt.

Beträge der Geburtenzulage

Die Höhe der Geburtenzulage variiert je nach Anzahl der Kinder und der wirtschaftlichen Situation der Familie. Gemäss Bundesgesetz über die Geburtenbeihilfe (NHG) vom 25. März 2005 beträgt die Höhe der Geburtenzulage für das erste Kind CHF 4'400 und für jedes weitere Kind CHF 2'200. Der Kanton Freiburg kann jedoch Beträge gewähren, die über die im Bundesgesetz vorgesehenen Beträge hinausgehen.

Antrag auf Geburtenzulage

Um die Geburtenzulage zu beantragen, müssen Familien bei den Ausgleichskassen des Kantons Freiburg einen Antrag stellen. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes einzureichen und muss von einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und einem Ausweis des Elternteils begleitet sein.

Konkretes Beispiel

Angenommen, eine Familie hat am 15. Januar 2023 ein Kind bekommen und der Elternteil arbeitet als Lehrer in Genf. Die Familie muss den Antrag auf Geburtenzulage bis zum 15. April 2023 einreichen und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie einen Ausweis des Elternteils vorlegen.

Vergleich mit anderen Kantonen

Der Kanton Freiburg ist

Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Geburtenzulage?
Die Höhe der Geburtenzulage beträgt CHF 150 pro Monat für das erste Kind, CHF 100 pro Monat für das zweite Kind und CHF 50 pro Monat für jedes weitere Kind.
Wann muss ich mich bewerben?
Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes einzureichen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Das Gesuch ist bei den Ausgleichskassen des Kantons Freiburg einzureichen.

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