Erbschaftssteuern im Kanton Bern (Grenzgänger-Leitfaden)

Familie diskutiert Erbschafts- und Schenkungssteuer in Bern

Kennen Sie die Sätze nach Verwandtschaftsgrad und die Befreiungen für Ehepartner und Nachkommen

Kontext

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Bern richtet sich nach dem kantonalen Gesetz. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Sätze. Für den Ehegatten und die Nachkommen gibt es Ausnahmen.

Das Berner Gesetz sieht einen komplexen Ansatz vor, wobei die Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 0% und 4% liegen. Beispielsweise beträgt die Erbschaftssteuer für Ehegatten 0% für Beträge bis CHF 200'000, für Beträge über CHF 200'000 beträgt sie 2%. Bei Kindern beträgt die Erbschaftssteuer 0% bei Beträgen bis CHF 100'000, bei Beträgen über CHF 100'000 1%.

Für andere Verwandte ist die Erbschaftssteuer höher. Beispielsweise beträgt die Erbschaftssteuer für Eltern bei Beträgen bis 50'000 CHF 2%, bei Beträgen über 50'000 CHF 3%. Bei Geschwistern beträgt die Erbschaftssteuer 3% bei Beträgen bis CHF 20'000, bei Beträgen über CHF 20'000 beträgt sie 4%.

Auch für Spenden gibt es Ausnahmeregelungen. Beispielsweise sind Schenkungen zwischen Ehegatten steuerfrei, während Schenkungen zwischen Eltern und Kindern nur für Beträge bis zu CHF 100'000 steuerfrei sind.

Das Berner Gesetz sieht auch einen unternehmensspezifischen Ansatz vor. Stirbt beispielsweise eine Person und verlässt ein Unternehmen, beträgt die Erbschaftssteuer bei Beträgen bis CHF 500'000 2%, bei Beträgen über CHF 500'000 3%.

Hier ein konkretes Beispiel:

  • Eine Person

Operative Details

Das kantonale Gesetz regelt die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Bern nach den Grundsätzen der Fairness und Verhältnismässigkeit. Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad, wobei die Steuern für nahe Angehörige niedriger und für entfernte Verwandte höher sind. Für den Ehegatten und die Nachkommen bestehen Ausnahmen, wie sie im Bundesgesetz und in den kantonalen Vorschriften vorgesehen sind.

Sätze und Befreiungen

Die Sätze für die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Bern sind im kantonalen Gesetz von 2018 festgelegt. Die Besteuerung reicht von mindestens 2 % für enge Angehörige bis maximal 40 % für entfernte Angehörige. Ehegatten und Nachkommen sind steuerbefreit, wie es das Bundesgesetz von 2008 vorsieht.

Konkretes Beispiel:

  • Ein Berner hinterlässt seinen Kindern ein Vermögen von 500'000 CHF. In diesem Fall beträgt die Erbschaftssteuer 0%, da die Kinder direkte Nachkommen sind. - Ein Berner hinterlässt seinem Enkel ein Vermögen von 500'000 CHF. In diesem Fall beträgt die Erbschaftssteuer 20%, da der Enkel ein entfernter Verwandter ist.

Vorschriften und Daten

Das kantonale Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern im Kanton Bern wurde 2018 geändert, um sich den Bundesvorschriften anzupassen. Das Bundesgesetz von 2008 legte die Grundsätze der Fairness und Verhältnismäßigkeit für Erbschafts- und Schenkungssteuern fest.

Operative Checklisten

Um Probleme mit Erbschafts- und Schenkungssteuern im Kanton Bern zu vermeiden, ist es

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Wichtige Punkte

Die genauen Steuersätze und Befreiungen entnehmen Sie bitte dem kantonalen Gesetz. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sätze je nach Verwandtschaftsgrad variieren können.

Der Kanton Bern wendet wie andere Schweizer Kantone Erbschaftssteuern auf Vermögenswerte und Rechte an, die im Todesfall des Verpflichteten auf die Begünstigten übergehen. Gemäss schweizerischem Bundesgesetz sind die Erbschaftssteuern seit dem 1. Januar 2008 abgeschafft, die Schweizer Kantone können jedoch noch Erbschaftssteuern auf Liegenschaften und bewegliche Rechte erheben.

Im Kanton Bern werden die Erbschaftssteuern durch das Erbschafts- und Schenkungsgesetz vom 18. Juni 2007 (ErbSG) geregelt. Nach diesem Gesetz variieren die Erbschaftssätze je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des übertragenen Vermögens. Hier einige Beispiele für Erbschaftssätze im Kanton Bern:

  • Für Ehegatten und Kinder betragen die Erbschaftssätze 0% für die ersten 10.000 CHF und 1,25% für die folgenden CHF;
  • Für die Geschwister betragen die Erbschaftssätze 0% für die ersten 10.000 CHF und 2,5% für die nachfolgenden CHF;
  • Für die übrigen Angehörigen betragen die Erbschaftssätze 0% für die ersten 10 '000 CHF und 4% für die folgenden CHF.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sätze je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des übertragenen Vermögens variieren können.

Konkretes Beispiel

Angenommen, ein Berner hinterlässt ein Vermögen von CHF 500 '000.- an

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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Steuersätze pro Verwandtschaftsgrad?
Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad, wie im kantonalen Gesetz festgelegt.
Gibt es Ausnahmen für Ehepartner und Nachkommen?
Ja, es gibt Ausnahmen für den Ehegatten und die Nachkommen, wie sie im kantonalen Recht festgelegt sind.
Wie erfahre ich die genauen Sätze und Befreiungen?
Die genauen Steuersätze und Befreiungen sind dem kantonalen Gesetz zu entnehmen.

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