Altersrenten im Ausland: Was Sie wissen müssen (Grenzgänger-Leitfaden)
Wie Sie Ihre AHV/IV-Rente aus dem Ausland beziehen und worauf Sie als Auslandschweizer achten sollten.
Kontext
In Kürze
- Die Schweiz hat Sozialversicherungsabkommen mit 21 Ländern ausserhalb des EU/EFTA-Raums.
- Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können freiwillig AHV-Altersbeiträge entrichten.
- Die fakultative AHV/IV wird von der Schweizerischen Ausgleichskasse verwaltet.
Eckdaten
- Was: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und anderen Ländern.
- Wann: Seit 2001 können Personen mit Schweizer Pass im Ausland keine AHV-Beiträge mehr bezahlen.
- Wo: Länder außerhalb des EU/EFTA-Raums.
- Wer: Auslandschweizer.
- Betrag: 50% der freiwillig Versicherten zahlten nur die Mindestsumme von 378 Franken pro Jahr.
Gemäss Mitteilung vom Juni 2025 hat die Schweiz mit immer mehr Ländern ausserhalb des EU/EFTA-Raums Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Tunesien ist ein aktuelles Beispiel. Der Bund hat inzwischen Abkommen mit 21 Ländern. Ziel der Sozialversicherungsabkommen ist es, die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen beider Länder so weit wie möglich zu gewährleisten.
Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem dieser 21 Länder ausserhalb des EU/EFTA-Raums wohnen, ermöglichen die Abkommen den Beitritt zur freiwilligen Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung (AHV/IV), um bei der Pensionierung eine AHV-Rente aus der Schweiz zu beziehen.
Nicht für alle im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer gilt: Wer in einem Land wohnt, lebt seit 2001
Operative Details
Verfahren zum Beitritt zum freiwilligen AHV/IV
Um dem freiwilligen AHV/IV beizutreten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die erste ist, dass man Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU/EFTA-Bundesstaates ist. Die zweite Voraussetzung ist, dass man mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre unmittelbar vor dem Austritt aus dem verpflichtenden AHV/IV bei der AHV versichert war. Die dritte Voraussetzung ist, spätestens 12 Monate nach Austritt aus dem verpflichtenden AHV/IV einen Antrag auf Mitgliedschaft einzureichen.
Schritte zum Beitritt
1. Anforderungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen. 2. Einreichung des Antrags: Füllen Sie den Antrag auf freiwillige AHV/IV-Mitgliedschaft innerhalb von 12 Monaten nach Austritt aus dem verpflichtenden AHV/IV aus und reichen Sie ihn ein. 3. Zahlung der Beiträge: Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, beginnen Sie, freiwillige AHV/IV-Beiträge zu zahlen.
Vorteile der Mitgliedschaft
Der Beitritt zum freiwilligen AHV/IV ermöglicht es Ihnen, nach der Pensionierung eine AHV-Rente aus der Schweiz abzuheben. Dies ist besonders nützlich für diejenigen, die lange im Ausland gelebt haben und eine Altersvorsorge sichern möchten.
Vergleiche mit der vorherigen Situation
Vor 2001 konnten Menschen mit Schweizer Pässen, die im Ausland lebten, noch im höheren Alter dem freiwilligen AHV/IV beitreten, selbst wenn sie zuvor nie Beiträge zum AHV geleistet hatten oder das Land in sehr jungen Jahren verlassen hatten. Aufgrund des großen Defizits bei der freiwilligen AHV/IV ist diese Großzügigkeit heute jedoch nur noch eine Erinnerung.
…
Wichtige Punkte
Verfahren zum Beitritt zum freiwilligen AHV/IV
Um dem freiwilligen AHV/IV beizutreten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die erste ist, dass man Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU/EFTA-Bundesstaates ist. Die zweite Voraussetzung ist, dass man mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre unmittelbar vor dem Austritt aus dem verpflichtenden AHV/IV bei der AHV versichert war. Die dritte Voraussetzung ist, spätestens 12 Monate nach Austritt aus dem verpflichtenden AHV/IV einen Antrag auf Mitgliedschaft einzureichen.
Schritte zum Beitritt
1. Anforderungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen. 2. Einreichung des Antrags: Füllen Sie den Antrag auf freiwillige AHV/IV-Mitgliedschaft innerhalb von 12 Monaten nach Austritt aus dem verpflichtenden AHV/IV aus und reichen Sie ihn ein. 3. Zahlung der Beiträge: Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, beginnen Sie, freiwillige AHV/IV-Beiträge zu zahlen.
Vorteile der Mitgliedschaft
Der Beitritt zum freiwilligen AHV/IV ermöglicht es Ihnen, nach der Pensionierung eine AHV-Rente aus der Schweiz abzuheben. Dies ist besonders nützlich für diejenigen, die lange im Ausland gelebt haben und eine Altersvorsorge sichern möchten.
Vergleiche mit der vorherigen Situation
Vor 2001 konnten Menschen mit Schweizer Pässen, die im Ausland lebten, noch im höheren Alter dem freiwilligen AHV/IV beitreten, selbst wenn sie zuvor nie Beiträge zum AHV geleistet hatten oder das Land in sehr jungen Jahren verlassen hatten. Aufgrund des großen Defizits bei der freiwilligen AHV/IV ist diese Großzügigkeit heute jedoch nur noch eine Erinnerung.
…
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich der freiwilligen AHV/IV beitreten, wenn ich in einem EU-Land lebe?
- Nein, wer in einem EU-Land lebt, kann seit 2001 keine AHV-Beiträge mehr bezahlen.
- Was sind die Voraussetzungen für den Beitritt zur freiwilligen AHV/IV?
- Sie müssen die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates besitzen, während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor dem Austritt aus der obligatorischen AHV/IV bei der AHV versichert gewesen sein und innerhalb von 12 Monaten nach dem Austritt aus der obligatorischen AHV/IV ein Beitrittsgesuch stellen.
- Was passiert, wenn ich innerhalb von 12 Monaten keinen Beitrittsantrag stelle?
- Sie können der freiwilligen AHV/IV nicht beitreten und erhalten keine AHV-Rente aus der Schweiz.