Kantonaler Mindestlohn
Mindestlohn Basel-Stadt 2026
2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt CHF 22.20/h brutto: hier der geschätzte Monatsbetrag, die Rechtsgrundlage und was das für Grenzgänger bedeutet.
Aktualisiert am 21. Juli 2026
In Kraft seit 1. Juli 2022 nach der Volksabstimmung 2021, mit einigen Ausnahmen (Landwirtschaft, Praktika, Lehre).
Rechtsgrundlage und Funktionsweise
Gesetz über den Mindestlohn (Basel-Stadt).
Quelle: Kanton Basel-Stadt — Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Im Vergleich zu den anderen Kantonen
Nur fünf Schweizer Kantone haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Hier der Stundenvergleich für das laufende Jahr:
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Basel-Stadt 2026?
2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt CHF 22.20/h brutto. Der Wert wird jährlich an die Teuerung angepasst.
Gilt der Mindestlohn von Basel-Stadt auch für Grenzgänger?
Ja. Der kantonale Mindestlohn gilt für alle im Kanton beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich Grenzgänger mit G-Bewilligung, unabhängig vom Wohnsitzland.
Kann ein GAV einen höheren Mindestlohn vorsehen?
Ja. Setzt der Branchen-GAV einen höheren Mindestlohn als der kantonale, gilt der für den Arbeitnehmer günstigere Wert.