Kantonaler Mindestlohn
Mindestlohn Basel-Stadt 2026
2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt CHF 22.20/h brutto: hier der geschätzte Monatsbetrag, die Rechtsgrundlage und was das für Grenzgänger bedeutet.

Seite erstellt · 19. Oktober 2026
In Kraft seit 1. Juli 2022 nach der Volksabstimmung 2021, mit einigen Ausnahmen (Landwirtschaft, Praktika, Lehre).
Rechtsgrundlage und Funktionsweise
Gesetz über den Mindestlohn (Basel-Stadt).
Quelle: Kanton Basel-Stadt — Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Im Vergleich zu den anderen Kantonen
Nur fünf Schweizer Kantone haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Hier der Stundenvergleich für das laufende Jahr:
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Basel-Stadt 2026?
2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt CHF 22.20/h brutto. Der Wert wird jährlich an die Teuerung angepasst.
Gilt der Mindestlohn von Basel-Stadt auch für Grenzgänger?
Ja. Der kantonale Mindestlohn gilt für alle im Kanton beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich Grenzgänger mit G-Bewilligung, unabhängig vom Wohnsitzland.
Kann ein GAV einen höheren Mindestlohn vorsehen?
Ja. Setzt der Branchen-GAV einen höheren Mindestlohn als der kantonale, gilt der für den Arbeitnehmer günstigere Wert.