Grenzgänger-Leitfaden

Mindestlohn in der Schweiz 2026

Die Schweiz hat keinen nationalen Mindestlohn: Nur fünf Kantone kennen einen gesetzlichen (der höchste ist CHF 24.59/h), sonst gilt der Mindestlohn aus den Gesamtarbeitsverträgen. Hier das vollständige Bild 2026 für Grenzgänger.

Aktualisiert am 21. Juli 2026

Höchster (Genf)
CHF 24.59/h
Niedrigster (Tessin)
CHF 20.00–20.50/h
Kantone mit Mindestlohn
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Anders als Italien und die meisten europäischen Länder hat die Schweiz keinen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Das Thema ist auf zwei Ebenen geregelt: Einige Kantone haben (nach Volksabstimmungen) einen gesetzlichen kantonalen Mindestlohn eingeführt, während im Rest des Landes der Lohnsockel aus den branchenbezogenen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) stammt, oft allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Grenzgänger zählt der am Arbeitsort geltende Wert: Bestehen sowohl ein kantonaler als auch ein GAV-Mindestlohn, gilt der für den Arbeitnehmer günstigere.

Gesetzliche kantonale Mindestlöhne 2026

KantonIn Kraft seitMindestlohn pro StundeMonatliche Schätzung
Genf2020CHF 24.59/h≈ CHF 4’475
Basel-Stadt2022CHF 22.20/h≈ CHF 4’040
Jura2018CHF 21.40/h≈ CHF 3’895
Neuenburg2017CHF 21.35/h≈ CHF 3’886
Tessin2021CHF 20.00–20.50/h≈ CHF 3’640–3’731

Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

In Branchen ohne kantonalen Mindestlohn — oder wo der GAV einen höheren Sockel setzt — sind die Gesamtarbeitsverträge massgebend. Dies sind die vier Branchen mit den meisten Grenzgängern, mit verbindlichen Mindestlöhnen:

Alle Mindestlöhne der wichtigsten GAV ansehen →

Häufige Fragen

Gibt es einen nationalen Mindestlohn in der Schweiz?

Nein. Die Schweiz hat keinen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Nur fünf Kantone — Genf, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg und Tessin — haben einen kantonalen Mindestlohn eingeführt; sonst stammt der Sockel aus den Branchen-GAV.

Wie hoch ist der höchste Mindestlohn der Schweiz?

Genf hat mit CHF 24.59 brutto pro Stunde im Jahr 2026 den höchsten gesetzlichen Mindestlohn der Schweiz und einen der höchsten weltweit.

Gilt der Mindestlohn auch für Grenzgänger?

Ja. Der Mindestlohn — gesetzlich oder aus GAV — gilt für alle im Kanton beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich Grenzgänger mit G-Bewilligung, unabhängig vom Wohnsitz in Italien.

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