Ombudsperson (m/w/d) 20%, Zürich, befristet print Drucken Die ETH Zürich sucht zur Ergänzung ihrer Ombudsstelle ab Herbst 2026 eine Ombudsperson für eine Amtsdauer von vier Jahren.
Der Arbeitsaufwand entspricht im Schnitt ungefähr einem 20% Pensum.
Projekthintergrund Die Ombudspersonen agieren als unabhängige Anlaufstelle für Angehörige der ETH Zürich und unterstützen diese bei Schwierigkeiten und Konflikten am Arbeitsplatz oder im Studium.
Beschreibung
Ombudsperson (m/w/d) 20%, Zürich, befristet print Drucken Die ETH Zürich sucht zur Ergänzung ihrer Ombudsstelle ab Herbst 2026 eine Ombudsperson für eine Amtsdauer von vier Jahren.
Der Arbeitsaufwand entspricht im Schnitt ungefähr einem 20% Pensum.
Projekthintergrund Die Ombudspersonen agieren als unabhängige Anlaufstelle für Angehörige der ETH Zürich und unterstützen diese bei Schwierigkeiten und Konflikten am Arbeitsplatz oder im Studium.
Diese Seite untersucht die Chance Ombudsperson (m/w/d) bei ETH Zürich in Zürich (Branche Verwaltung), mit Fokus auf den steuerlichen Aspekten für Grenzgänger in Zurigo.
Mit dieser Stelle bei ETH Zürich erhalten Sie eine G-Bewilligung. Der Kanton Zurigo zieht die Quellensteuer direkt ab; neue Grenzgänger seit 2024 fallen unter das Neue Steuerabkommen.
Die Schweizer Sozialabgaben umfassen AHV (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1%) und BVG. Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuersimulator, um das Nettogehalt für Ombudsperson (m/w/d) in der Branche Verwaltung zu berechnen und Lebenshaltungskosten zu vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Welches Nettogehalt ist für Ombudsperson (m/w/d) (Verwaltung) in Zurigo realistisch?
Die Rolle Ombudsperson (m/w/d) (Verwaltung) in Zürich unterliegt der Quellensteuer in Zurigo zzgl. AHV/BVG. Simulieren Sie das Netto mit den Werten von ETH Zürich.
KVG oder italienische Versicherung: was ist für Ombudsperson (m/w/d) (Verwaltung) sinnvoller?
Die Rolle Ombudsperson (m/w/d) in Zürich erfordert die Wahl zwischen KVG (seit 2024 Pflicht) und Optionsrecht. Vergleichen Sie die Prämien mit unserem KVG-Vergleich.