Klinikleiterin oder Assistenzklinikleiterin Gynäkologie-Geburtshilfe 100% / Oberarzt/Oberärztin oder Stv. Oberarzt/Oberärztin 100% — Hôpital fribourgeois (HFR)

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Standortdetail

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Der in der Stelle genannte Referenzort ist Fribourg, Kanton Tessin. Als remote ausgeschriebene Rollen behalten den Ortsbezug für Steuer-, Vertrags- und Grenzgängerbewilligungszwecke bei.

Originalbeschreibung

Um sein Team zu ergänzen, die Medizinische Direktion Forschung für die Gynäkologie und Geburtshilfe des HFR Fribourg – Kantonskrankenhaus un-e Leiter der Klinik oder stellvertretender Leiter der Klinik 100% Ihre Mission: • Mehrzweckaktivität mit besonderem Schwerpunkt auf vaginaler und koelioskopischer Chirurgie, Fachberatungen (z.B. Urogynekologie, Ultraschall), Reproduktionsmedizin usw. • Sicherstellung der Qualität der Pflege für Patienten nach aktuellen Berufsstandards • Überwachung der Aktivität und Ausbildung von medizinischen Assistenten • Teilnahme an der Ausbildung von medizinischen Assistenten, Krankenschwestern und Auszubildenden, die im Dienst • Teilnahme an klinischen Aktivitäten in einem interdisziplinären Team • Teilnahme an Weiterbildung und Hochschulausbildung Ihr Profil: • Ausbildung in Gynäkologie und Geburtshilfen, die abgeschlossen oder im Prozess des Erhalts des FMH-Zertifikats oder eines gleichwertigen, auf schweizerischer Ebene anerkannten • Beherrschung der französischen oder deutschen Sprache mit guter Kenntnis der anderen Sprache • motiviert, zu einer guten Arbeitsatmosphäre beizutragen und den kollegialen Austausch zu genießen Eingang in das Amt: 1. August 2026 oder zu vereinbaren Informationen: Prof. A. Feki, Chief Medical Officer, Tel. + 41 26 306 29 24 HFR-M-262201

Stellendetails

  • Unternehmen: Hôpital fribourgeois (HFR)
  • Position: Klinikleiterin oder Assistenzklinikleiterin Gynäkologie-Geburtshilfe 100% / Oberarzt/Oberärztin oder Stv. Oberarzt/Oberärztin 100%
  • Standort: Fribourg, Tessin
  • Branche: Sanità / Ospedali
  • Abgelaufen am: 2026-07-16

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Informationen für Grenzgänger

Hôpital fribourgeois (HFR) befindet sich in Fribourg im Kanton Tessin. Grenzgänger benötigen eine G-Bewilligung (jährlich erneuerbar), um in der Schweiz zu arbeiten. Der Kanton Tessin erhebt eine Quellensteuer mit variablen Sätzen auf das Bruttoeinkommen. Seit 2024 gilt das Neue Steuerabkommen mit konkurrierender Besteuerung zwischen Italien und der Schweiz.

Die Schweizer Sozialabgaben umfassen AHV (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1%) und BVG (berufliche Vorsorge). Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuersimulator, um Ihr Nettogehalt zu berechnen und die Lebenshaltungskosten zwischen der Schweiz und Italien zu vergleichen.

G-Bewilligung und Wohnsitz. Um sich auf diese Stelle als Grenzgänger zu bewerben, müssen Sie in einer italienischen Gemeinde innerhalb der 20-km-Grenzzone (Lombardei oder Piemont) wohnen und mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren. Der Arbeitgeber beantragt die G-Bewilligung nach Vertragsunterzeichnung beim kantonalen Migrationsamt: die erste Ausstellung dauert 2-6 Wochen, danach erfolgt die jährliche Verlängerung. Vollständige Heimarbeit aus Italien ist mit dem Grenzgängerstatus nicht vereinbar; längere Abwesenheiten vom italienischen Wohnsitz (mehr als eine Arbeitswoche ohne Rückkehr) gefährden das Steuerregime.

Nettolohn und neues Steuerabkommen 2024. Der hier ausgeschriebene Bruttolohn wird vom schweizerischen Arbeitgeber an der Quelle besteuert, mit effektiven Sätzen im Kanton Tessin zwischen 5 % und 19 % je nach Einkommen, Zivilstand und Kindern. Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 fallen unter die neue konkurrierende Regelung Italien-Schweiz: Italien besteuert ausländisches Erwerbseinkommen, gewährt aber eine Steuergutschrift auf die schweizerische Quellensteuer von bis zu 80 %, deklariert im Abschnitt RW der italienischen Steuererklärung. Zusammen mit den Sozialabgaben beträgt der typische Brutto-Netto-Abstand 18-28 %. Für eine personalisierte Berechnung auf das Bruttoangebot von Hôpital fribourgeois (HFR) öffnen Sie den Lohnsimulator.

Pendelweg und Lebensqualität. Arbeiten in Fribourg bedeutet einen täglichen Pendelweg, der von der Wahl des Grenzübergangs abhängt: Brogeda (Autobahn A2) und Chiasso-Strasse decken das Mendrisiotto und das Luganese ab; Stabio und Gaggiolo bedienen Pendler aus der Provinz Varese; Ponte Tresa ist der historische Zugang für Luino und die Region Verbano. In Stosszeiten dauert eine Strecke Como-Lugano 25-50 Minuten; Varese-Lugano typischerweise 35-60 Minuten. Für alle, die einen Umzug ins Tessin erwägen, beträgt die durchschnittliche Miete für eine 3,5-Zimmer-Wohnung in Lugano CHF 1'500-2'200/Monat, gegenüber EUR 600-900 für eine vergleichbare Wohnung in der Provinz Como. Das schweizerische Gesundheitsnetz (KVG) bietet kürzere Zugangszeiten als der italienische SSN, kostet aber CHF 350-500 pro Erwachsenem und Monat — ein erheblicher Posten in jedem Netto-zu-Netto-Vergleich.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Nettogehalt für Grenzgänger im Tessin?
Das Nettogehalt hängt vom Bruttoeinkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab. Im Kanton Tessin liegt die Quellensteuer zwischen ca. 2% und 15%. Zusammen mit AHV-IV-EO (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1% bis CHF 148'200/Jahr) und BVG (7-18% je nach Alter) beträgt der typische Brutto-Netto-Abstand 18-28%. Nutzen Sie unseren Simulator für eine personalisierte Berechnung zu diesem Inserat.
Brauchen Grenzgänger eine Schweizer KVG-Versicherung?
Neue Grenzgänger seit 2024 müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn bei der KVG anmelden, ausser sie nutzen das Optionsrecht zugunsten des italienischen SSN. Die Prämien variieren je nach Kanton, Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO) und Franchise (CHF 300 Minimum bis 2.500 Maximum): KVG-Prämien vergleichen.
Wie erhalte ich die G-Bewilligung für eine Anstellung im Kanton Tessin?
Die G-Bewilligung wird vom Arbeitgeber nach Vertragsunterzeichnung beim kantonalen Migrationsamt eingereicht. Die erste Ausstellung dauert 2-6 Wochen; die Verlängerung erfolgt jährlich bis zur vertraglichen Befristung. Sie müssen in einer italienischen Gemeinde innerhalb der 20-km-Grenzzone (Lombardei oder Piemont) wohnen und mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren. Vollständige Heimarbeit aus Italien ist mit dem Status nicht vereinbar.
13. Monatslohn, Ferien und Überzeit: was schreibt das Schweizer Recht vor?
Der 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Tessin Standardpraxis und fast immer im Vertrag spezifiziert: ausgezahlt im Dezember oder in zwei Tranchen (Juni + November) aufgeteilt. Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt mindestens 4 Wochen (5 Wochen für Unter-20-Jährige und Über-50-Jährige mit Anstellungsdauer). Überzeit über die 40-45 Wochenstunden hinaus wird gemäss Arbeitsgesetz (ArG) mit 25% Zuschlag oder Freizeitausgleich innerhalb von 14 Wochen kompensiert.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Bewerbung in der Schweiz?
Für die Erstbewerbung: Lebenslauf (europäisches oder Schweizer Format, in einer Kantonssprache), Motivationsschreiben und ein aktuelles Arbeitszeugnis. Nach Vertragsunterzeichnung: gültige Identitätskarte (Pass empfohlen), italienische Wohnsitzbescheinigung, Geburtsurkunde für die G-Bewilligung und — bei regulierten Branchen (Gesundheit, Schulen, Sicherheit) — die Anerkennung des italienischen Titels durch SBFI/SEFRI oder die zuständige kantonale Behörde, ein Verfahren von 3-6 Monaten.

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