- Requirements von militärischen Nutzergruppen an IKT-Systeme erheben, analysieren und definieren
- Konzepte für die Realisierung und Beschaffung von IKT-Systemen erarbeiten und interaktive Systeme in militärischen Organisationen oder zusammen mit Industriepartner mitgestalten; Einsatz als Teilprojektleiter möglich
- Verifikationen und Truppenversuche planen, durchführen und auswerten
Beschreibung
- Requirements von militärischen Nutzergruppen an IKT-Systeme erheben, analysieren und definieren
- Konzepte für die Realisierung und Beschaffung von IKT-Systemen erarbeiten und interaktive Systeme in militärischen Organisationen oder zusammen mit Industriepartner mitgestalten; Einsatz als Teilprojektleiter möglich
- Verifikationen und Truppenversuche planen, durchführen und auswerten
Sie interessieren sich für die Position User Experience Spezialist/-in bei Swiss Armed Forces (VTG) in Bern (Berna), Teilzeit?
Die Stelle erfordert eine G-Bewilligung und löst den Quellensteuerabzug durch den Arbeitgeber Swiss Armed Forces (VTG) aus. Der Satz in Berna hängt von Einkommensklasse, Familienstand und Kindern ab; seit 2024 greift das Neue Abkommen.
Die Schweizer Sozialabgaben umfassen AHV (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1%) und BVG. Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuersimulator, um das Nettogehalt für User Experience Spezialist/-in in der Branche Verwaltung zu berechnen und Lebenshaltungskosten zu vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Was verdient ein User Experience Spezialist/-in bei Swiss Armed Forces (VTG) netto in Bern?
Für User Experience Spezialist/-in bei Swiss Armed Forces (VTG) hängt das Netto von Brutto, Quellensteuer (2-15%), AHV/ALV/BVG und Familienabzügen ab. Vertrag: Teilzeit. Unser Simulator liefert eine individuelle Schätzung.
Wie funktioniert die KVG, wenn Sie sich bei Swiss Armed Forces (VTG) für User Experience Spezialist/-in bewerben?
Bevor Sie bei Swiss Armed Forces (VTG) unterschreiben: die KVG ist seit 2024 innerhalb von 3 Monaten Pflicht. Die durchschnittliche Prämie in Berna hängt vom Modell ab. Siehe KVG-Vergleich.