Beschreibung "Erwartet, dass Sie wachsen", persönlich und beruflich: Bei Siegfried bieten wir faszinierende Herausforderungen und zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Talente zu zeigen.
Als vertrauenswürdiger und respektierter Partner in der Pharmaindustrie halten wir die höchsten Standards in Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit, während wir eine Kultur entwickeln, die Ihnen ermöglicht, zu gedeihen.
Treten Sie einer globalen Firma bei, die sich in voller Expansion befindet, wo sich diverse Perspektiven und Erfahrungen in einem kollaborativen Umfeld treffen.
Wichtige Anforderungen
Handelsdiplom oder gleichwertiger Titel
Bestätigte Erfahrung in einer administrativen Rolle
Exzellente Kenntnisse in Computerwerkzeugen (Office; ERP ein Vorteil)
Hoher Sinn für Ordnung, Detail und Genauigkeit
Fähigkeit, unabhängig, methodisch und zuverlässig zu arbeiten
Wohlfühlen Sie sich bei der Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen
Analytischer Geist, Vorstellung und Verantwortungsbewusstsein
Die Stelle Officer Process Assistent 50% bei Siegfried ist in Evionnaz in Valais angesiedelt (Bereich Verwaltung).
Für eine Grenzgängertätigkeit in Valais benötigen Sie eine G-Bewilligung (jährlich erneuerbar). Der Kanton Valais erhebt Quellensteuer mit variablen Sätzen; seit 2024 gilt das Neue Steuerabkommen Italien-Schweiz mit konkurrierender Besteuerung.
Die Schweizer Sozialabgaben umfassen AHV (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1%) und BVG. Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuersimulator, um das Nettogehalt für Officer Process Assistent 50% in der Branche Verwaltung zu berechnen und Lebenshaltungskosten zu vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Nettogehalt für Grenzgänger in Valais?
Das Nettogehalt hängt von Bruttoeinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. in Valais liegt die Quellensteuer zwischen ca. 2% und 15%. In der Branche Verwaltung liefert unser Simulator eine individuelle Berechnung.
Brauche ich für Officer Process Assistent 50% in Valais eine Schweizer KVG-Versicherung?
Neue Grenzgänger seit 2024 müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn bei der KVG anmelden. Die Prämien variieren nach Kanton, Modell und Franchise. Vergleichen Sie mit unserem KVG-Vergleich.