Wohnen in Grosio und Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

Lago di Lugano

Zahlen und Fakten zur Besteuerung, Bewilligungen und zum Alltag der Tessiner Grenzgänger

Kontext

In Kürze

  • Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
  • Das italienisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 9. Dezember 1976 unterzeichnet.
  • Der Selbstbehalt der neuen Vereinbarung beträgt € 10'000 für neue Grenzgänger.

Eckdaten

  • Was: Neue Grenzgängervereinbarung
  • Wann: 23. Dezember 2020
  • Wo: Schweiz
  • Wer: Tessiner Grenzgänger
  • Betrag: € 10'000

Die Neue Grenzgängervereinbarung sieht eine Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger vor, die so in der Schweiz arbeiten können, ohne die Quellensteuer bezahlen zu müssen. Diese Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das italienisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 9. Dezember 1976 unterzeichnet und sieht die Nichtbesteuerung von Grenzgängerleistungen vor. Dieses Abkommen wurde abgeschlossen, um eine Doppelbesteuerung der Einkommen von Grenzgängern zu vermeiden und ihnen zu garantieren, dass sie in der Schweiz arbeiten können, ohne in beiden Ländern die gleichen Steuern zahlen zu müssen.

Die neue Vereinbarung wird von der ESTV/ESFC verwaltet, die für die Überwachung und Kontrolle der Anwendung der Regeln der neuen Frontalieri-Vereinbarung zuständig ist. Grenzgänger aus dem Tessin, die in der Schweiz arbeiten möchten, müssen ein Bewilligungsgesuch bei der ESTV/ESFC einreichen, die ihre Situation beurteilt und entscheidet, ob die Bewilligung erteilt wird oder nicht.

Wenn zum Beispiel ein Tessiner Grenzgänger in Graubünden arbeiten will, kann er

Operative Details

Die Neue Grenzgängervereinbarung sieht eine Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger vor, die so in der Schweiz arbeiten können, ohne die Quellensteuer bezahlen zu müssen. Diese Vereinbarung wird von der ESTV/ESFC verwaltet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das italienisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 9. Dezember 1976 unterzeichnet und sieht die Nichtbesteuerung von Grenzgängerleistungen vor. Dieses Abkommen wurde von der italienischen Regierung und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnet.

Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird von der ESTV/ESFC verwaltet. Das bedeutet, dass die neuen Grenzgänger in der Schweiz arbeiten können, ohne die Quellensteuer bezahlen zu müssen.

Die neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Auswirkungen des Abkommens werden vor allem in den Tessiner Grenzgemeinden wie Grosio, Bellinzona und Lugano spürbar sein, wo viele Italiener arbeiten und wohnen. Nach Angaben der ESTV/ESFC wurden im Jahr 2022 1'800 Arbeitsbewilligungen für italienische Grenzgänger ausgestellt.

Die neue Vereinbarung wird von der ESTV/ESFC verwaltet, die den italienischen Grenzgängern nützliche Informationen über die zu befolgenden Vorschriften und Verfahren geben wird. Interessierte können die Website der ESTV/ESFC konsultieren, um die Antragsformulare herunterzuladen und aktuelle Informationen zu erhalten.

Für italienische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten möchten, ist es wichtig zu prüfen, ob sie die

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Wichtige Punkte

Um diese Gelegenheit zu nutzen, müssen Sie den Antrag auf eine G- oder B-Bewilligung bis zum 31. Dezember 2023 bei der ESTV einreichen. Das Verfahren ist einfach und kann online durchgeführt werden.

Sobald Sie sich beworben haben, können Sie in der Schweiz arbeiten, ohne Quellensteuer entrichten zu müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Selbstbeteiligung von € 10'000 nur für neue Grenzgänger gilt. Wenn Sie beispielsweise ein Monatsgehalt von € 5'000 verdienen, könnten Sie die Quellensteuer für die ersten 10 Arbeitsmonate vermeiden.

Wenn Sie bereits Grenzgänger sind, ist es wichtig, die Bedingungen für den Selbstbehalt von € 7'500 zu überprüfen. Nach den Vorschriften vom 15. Dezember 2022 können Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, von einer Selbstbeteiligung von € 7'500 profitieren, wenn ihr Gehalt unter € 15'000 pro Monat liegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ESTV/ESFC oder wenden Sie sich an den Kundendienst. Der Gehaltsrechner ist ein nützliches Werkzeug, um zu verstehen, wie die Selbstbeteiligung funktioniert und wie sie auf die Höhe des Gehalts angewendet wird.

Wenn Sie beispielsweise ein Gehalt von € 4'000 pro Monat verdienen und 6 Monate in der Schweiz arbeiten, könnte der Selbstbehalt von € 7'500 den gesamten Lohnbetrag ohne Quellensteuer abdecken.

Hier ist eine Checkliste, um die Bedingungen für den Selbstbehalt zu überprüfen:

  • Sind Sie ein neuer Grenzgänger oder bereits Grenzgänger?
  • Beträgt das Gehalt weniger als € 15'000 pro Monat?
  • Es ist möglich, den Antrag auf Genehmigung G oder B innerhalb von
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt der neuen Vereinbarung?
Der Selbstbehalt des neuen Abkommens beträgt € 10'000 für neue Grenzgänger.
Wann wird das neue Abkommen in Kraft treten?
Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Wie kann ich diese Gelegenheit nutzen?
Das Gesuch um G- oder B-Bewilligung muss bis zum 31. Dezember 2023 bei der ESTV eingereicht werden.

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