Versammlung Zentrum genehmigt AHV-Finanzierung mit MwSt. (Grenzgänger-Leitfaden)

Das Zentrum unterstützt die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4%. Ich stimme am 29. November ab. Was ändert sich für Grenzgänger?
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Zentrale Versammlung stimmt für AVS-Finanzierung mit 0,4% Mehrwertsteuererhöhung
- Schweizer Volksabstimmung am 29. November
- 164 Ja-Stimmen von 183 anwesenden Delegierten
Wichtige Fakten
- Was: Zentrale Versammlung unterstützt die Finanzierung der 13. AVS-Rente durch Mehrwertsteuererhöhung
- Wann: 29. November (Datum der Volksabstimmung)
- Wo: Granges-Paccot, Kanton Freiburg
- Wer: 183 Delegierte der Mitte
- Betrag: Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte
- Ergebnis: 164 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen
Die Versammlung der Mitte, die in Granges-Paccot im Kanton Freiburg tagte, hat ihre Unterstützung für die zusätzliche Finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgedrückt. Die Abstimmung ergab 164 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen bei insgesamt 183 Delegierten. Der vorgeschlagene Anstieg beträgt 0,4 Prozentpunkte.
Die Entscheidung betrifft die Finanzierung der 13. AHV-Rente, eine Maßnahme, die auch innerhalb der Partei kontrovers diskutiert wird. Marie-France Roth Pasquier, Nationalrätin aus Freiburg, betonte: "Die 13. Rente wurde genehmigt und muss finanziert werden." Laut der Politikerin würde eine Ablehnung das strukturelle Problem des Rentensystems nicht lösen.
Einige Delegierte äußerten jedoch erhebliche Bedenken. Sie sind der Meinung, dass das auf der MWST basierende Modell die Mittelschicht übermäßig belastet. Außerdem fordern sie, dass langfristig eine andere und strukturellere Lösung für das Finanzierungsproblem des Schweizer Rentensystems gefunden werden muss.
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Operative Details
Was bedeutet das für Grenzgänger?
Nützliche Tools für die Planung
Für Ihre Vorsorgestrategie nutzen Sie den Rentenplaner und den Säule-3-Simulator.
Wichtige Punkte
Was als Grenzgänger tun
In dieser entscheidenden Phase ist es wichtig, den eigenen aktuellen Vorsorgestatus zu verstehen und wie die Abstimmung vom 29. November die finanzielle Zukunft beeinflussen könnte. Grenzgänger haben konkrete Instrumente zur Verfügung, um im Voraus zu planen.
Persönliches AVS-Konto überprüfen
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass man eine vollständige Beitragskarriere bei der schweizerischen AVS hat. Man kann kostenlos einen Kontoauszug beim zuständigen Ausgleichskasse im Arbeitskanton beantragen. Dieses Dokument zeigt alle in den Jahren registrierten Einzahlungen und schätzt die zukünftige Rente auf der Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Beiträge. Es ist wichtig zu überprüfen, dass kein Beitragsjahr versehentlich ausgelassen wurde, da jede Lücke die endgültige Rente reduziert.
Vorsorgeplanung auf mehreren Säulen
In Erwartung des Referendumsergebnisses können Grenzgänger ihre zukünftige Vorsorge planen, indem sie die zweite Säule (LPP - Schweizer Pensionskasse) und die dritte Säule (3a) berücksichtigen. Diese Komponenten sind unabhängig von der AVS und bieten einen wichtigen zusätzlichen Schutz. Viele Grenzgänger nutzen die Möglichkeiten der Einzahlungen in die dritte Säule nicht voll aus, die sowohl in der Schweiz als auch in Italien durch den italienischen Steuergutschrift Vorteile bieten.
Die dritte Säule ermöglicht jährlich steuerlich abzugsfähige Einzahlungen: eine langfristige Strategie, die vor normativen Unsicherheiten schützt, wie sie die Finanzierung der AVS umgeben.
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Häufig gestellte Fragen
- Wird die 13. AHV-Rente endgültig bestätigt?
- Die Entscheidung hängt von der Volksabstimmung vom 29. November ab. Die Versammlung des Zentrums stimmte 164 (von 183 Delegierten) dafür, aber das Endergebnis wird von der nationalen Konsultation abhängen. Falls genehmigt, finanziert die Finanzierung durch Mehrwertsteuererhöhung um 0,4% diese zusätzliche Altersrente.
- Wie hoch wird die Mehrwertsteuer steigen, wenn die Maßnahme bestanden wird?
- Die vorgeschlagene Erhöhung beträgt 0,4 Prozentpunkte bei der Mehrwertsteuer. Dies bedeutet, dass ein Vermögenswert, der CHF 100 kostet, eine bescheidene, aber greifbare Teuerung erfährt. Die Auswirkungen sind am deutlichsten bei wiederkehrenden Einkäufen wie Lebensmitteln, Treibstoff und Dienstleistungen.
- Haben italienische Grenzgänger Anspruch auf die 13. AHV-Rente?
- Ja, Grenzgänger, die regelmässig AHV-Beiträge in der Schweiz einzahlen, haben unabhängig von ihrem Wohnsitz in Italien Anspruch auf die AHV-Rente (und möglicherweise auf die 13. Rente, wenn sie genehmigt wird). Der Anspruch richtet sich nach den in der Schweiz gezahlten Beitragsjahren.
- Wie überprüfe ich meine aktuellen AHV-Einzahlungen?
- Einen kostenlosen Kontoauszug können Sie bei der Territorialkompensationsstelle Ihres schweizerischen Arbeitskantons anfordern. Dieses Dokument zeigt alle erfassten Einzahlungen und schätzt die zukünftige Rente. Es ist wichtig, auf Beitragslücken zu prüfen.
- Betrifft die Mehrwertsteuererhöhung auch die Einkäufe von Grenzgängern in der Schweiz?
- Ja, jeder in der Schweiz getätigte Einkauf unterliegt der erhöhten Mehrwertsteuer (sofern zur Abstimmung freigegeben). Dazu gehören Lebensmittel, private medizinische Dienstleistungen, Treibstoff und alle anderen in der Schweiz konsumierten Güter. Einkäufe in Italien unterliegen weiterhin der italienischen Steuergesetzgebung.
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