Flüchtlinge ab 2027 erhalten gleiche Unterstützung wie die Schweiz

Ab 2027 erhalten ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S das gesamte soziale Unterstützungsangebot der Schweiz, was einen finanziellen Aufwand von etwa 300 Millionen Franken für die Tessiner Kantone verursacht.
Kontext
Auf einen Blick
- Schweiz hat 20'000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen
- Ab 2027 erhalten sie gleiche Sozialleistungen wie Schweizer
- Kantone müssen zusätzliche 300 Mio. Franken tragen
- Grenzgänger und Arbeitgeber betroffen
Wichtige Fakten
- Misura di protezione: Protezione S per rifugiati ucraini
- Durata: 5 anni di protezione S prima di ottenere la B
- Data di inizio: 1 gennaio 2027 per le prestazioni sociali uguali
- Importo mensile: 1100 CHF per una persona singola (attualmente 700 CHF)
- Costi aggiuntivi: 300 milioni di franchi per i cantoni
- Comuni interessati: Chiasso, Mendrisio e Lugano nel Tessin
- Processo di domanda: Domanda online tramite il portale del Migrationsamt
- Contributi assicurativi: 5,125% del salario lordo per i datori di lavoro svizzeri
Der aktuelle Stand
Im März 2026 steht die Schweiz an einem Entscheidungspunkt: Seit drei Jahren hat das Land über 20'000 ukrainische Flüchtlinge mit dem sogenannten schnellen Schutz (S) aufgenommen. Diese Maßnahme, eingeführt 2022, vermeidet langwierige bürokratische Verfahren und gewährt zunächst eine L-Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr. Laut der SonntagsZeitung haben jedoch zwei Drittel der Empfänger noch keinen dauerhaften Arbeitsplatz gefunden, was die Behörden dazu veranlasst, das Unterstützungsmodell zu überdenken.
„Die Leistungen variieren zwischen den Kantonen: Für die Deckung der Grundbedürfnisse wird eine Beitragsleistung von etwas unter 1100 Franken pro Monat für eine einzelne Person empfohlen. Die gleiche Person mit Schutzstatus S erhält aktuell etwa 700 Franken."
Die Asylgesetzgebung sieht vor, dass nach fünf Jahren Schutz S der Flüchtling eine B-Aufenthaltsbewilligung erhält. Das bedeutet, ab 1. Januar 2027 werden die ersten Gruppen ukrainischer Flüchtlinge in sozialen Leistungen gleich behandelt wie Schweizer Bürger. Der voraussichtliche Betrag für eine einzelne Person beträgt etwa 1100 CHF pro Monat, also fast 57 % mehr als die aktuelle Auszahlung von 700 CHF.
Der Übergang betrifft nicht nur Solidarität: Die Kantonen müssen zusätzliche Kosten in Höhe von geschätzt 300 Millionen Franken tragen. Im Tessin, wo die Grenzen intensiver genutzt werden, werden die Gemeinden Chiasso, Mendrisio und Lugano zusätzliche Ausgaben stemmen müssen, die bereits jetzt viele Anträge auf Sozialhilfe verarbeiten.
Die Maßnahme löste Debatten zwischen kantonalen Behörden, Freiwilligenorganisationen und Unternehmen aus, die Grenzgänger beschäftigen. Die SECO (Sekretariat für Wirtschaft) hat angekündigt, dass die Kosten nach einer Formel auf Kantonen und Gemeinden verteilt werden, die auf der Anzahl der ansässigen Empfänger basiert. Für Grenzgänger, die in Italien leben und im Tessin arbeiten, ist die Nachricht relevant, da dies auf die von Schweizer Arbeitgebern verlangten sozialen Beiträge Auswirkungen haben könnte.
Der nächste Schritt ist die Festlegung der Umsetzungskriterien: Die Kantone müssen ihre Informations-systeme aktualisieren, Kliniken ihre Tarife anpassen und Arbeitsvermittlungsstellen ihre Integrationsprogramme intensivieren. Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen, aber das Enddatum ist klar: Ab 2027 haben ukrainische Flüchtlinge das gleiche Recht auf Unterstützung wie Schweizer Bürger.
Operative Details
Rechtslage und Umsetzungsdetails
Das Bundesasylgesetz (LAsi) bestimmt, dass der Schutz S eine vorübergehende Maßnahme ist. Nach Ablauf von fünf Jahren erhält die Person automatisch die Bewilligung B, sofern keine Widerrufgründe vorliegen. Der Tessiner Kanton hat über das Migrationsamt in Lugano eine Verwaltungsvorschrift veröffentlicht, die die operativen Fristen angibt:
1. Januar 2027 – Inkrafttreten des neuen Unterstützungsregimes. 2. Februar 2027 – Aktualisierung der Software für die Sozialverwaltung (SAS) in den Gemeinden Chiasso, Mendrisio, Bellinzona. 3. März 2027 – Erste Budgetrevision der Gemeinden zur Einbeziehung des Anteils von 300 Millionen Franken.
📊 Vergleichstabelle der Leistungen
| Kategorie | Aktuell (CHF/Monat) | Ab 2027 (CHF/Monat) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Einzelperson | 700 | 1100 | +400 |
| Paar ohne Kinder | 1200 | 1800 | +600 |
| Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder) | 1800 | 2600 | +800 |
Die Zahlen sind orientierend und können kantonsspezifisch variieren. Im Tessin wird der empfohlene Durchschnittswert für eine Einzelperson mit 1100 CHF angegeben, doch reichere Gemeinden wie Lugano könnten leichte Anpassungen vornehmen, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
⚠️ Hinweis: Die Kosten werden teilweise vom kantonalen Solidaritätsfonds und teilweise durch zusätzliche Beiträge der Gemeinden finanziert, die an der Anzahl der ansässigen Empfänger orientiert sind. Der Kanton schätzt, dass der durchschnittliche jährliche Kostenanteil pro Gemeinde etwa 2 Millionen Franken betragen wird, doch in Grenzgemeinden mit hoher Flüchtlingsdichte (Chiasso, Mendrisio) könnte der Betrag 4 Millionen überschreiten.
Wie erhält man die Bewilligung B
Für Flüchtlinge, die bereits fünf Jahre Schutz S genießen, ist der Prozess relativ geradlinig:
1. Online-Antrag über das Portal des Migrationsamts (Anmeldung mit eID). 2. Beilege: Kopie der S-Bewilligung, Aufenthaltszertifikat, Einkommensnachweis (falls vorhanden) und ggf. Arbeitsvertrag. 3. Prüfung durch das Migrationsamt – in der Regel innerhalb von 30 Tagen. 4. Ausstellung der B-Bewilligung, mit Zugang zu allen sozialen Leistungen.
Die Behörden empfehlen, den Antrag frühzeitig einzureichen, da der Anfragenspitze im ersten Quartal 2027 zu Verzögerungen führen könnte.
Auswirkungen auf Grenzgänger
Für Arbeitnehmer im Tessin, die in der Lombardei wohnen, impliziert die Änderung eine Überarbeitung der Renten- und Versicherungsbeiträge. Schweizer Arbeitgeber müssen ab Januar 2027 die Gehaltsabrechnungen aktualisieren, um den 5,125 % Versicherungsbeitrag des Bruttolohns zu berücksichtigen, der auf der neuen Einkommensschwelle basiert. Zudem hat die SECO darauf hingewiesen, dass italienische Steuerbehörden möglicherweise Anpassungen bei der IRPEF-Erklärung für Grenzgänger mit Familienangehörigen, die Schweizer Sozialhilfe erhalten, anfordern könnten.
Die rechtliche Situation ist daher komplex, doch die Transparenz der Schritte und die Verfügbarkeit von Online-Tools (Steuerrechner, Bewilligungsvergleich) helfen bei der Übergangsplanung.
Nützliche Tools für Ihren Fall
Um Ihr Steuer-Szenario innerhalb/außerhalb von 20 km zu prüfen, nutzen Sie den Nettolohnrechner und den Leitfaden zur Steuererklärung.
Wichtige Punkte
Praktische Tipps für Grenzgänger und Arbeitgeber
💡 Für Schweizer Arbeitgeber: Aktualisieren Sie das Gehaltsabrechnungsprogramm bis Dezember 2026 und fügen Sie den neuen Eintrag „Sozialhilfe (Flüchtlinge)“ hinzu. Stellen Sie mit dem HR-Departement sicher, dass alle Mitarbeiter mit Familienangehörigen im Schutzstatus S korrekt registriert sind; andernfalls drohen Bußgelder bis zu 10 % des jährlichen Gehalts.
💡 Für Grenzgänger in Italien: Prüfen Sie den Gehaltsrechner auf FrontaliereTicino, um zu verstehen, wie der Anstieg der Schweizer Sozialhilfe Ihren Nettoverdienst beeinflusst. Falls Familienangehörige über Schutzstatus S verfügen, erwägen Sie, die Wohnsitz in den Tessin zu verlegen, um von den neuen Leistungen zu profitieren.
💡 Für Flüchtlinge: Starten Sie den Antrag auf B-Bewilligung bereits ab Oktober 2026. Die vorzeitige Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente minimiert das Risiko einer Ablehnung. Falls Sie keine Arbeitsstelle finden, melden Sie sich an den Integrationsprogrammen der USI (Università della Svizzera Italiana) an, die kostenlose Sprachkurse und Praktika anbieten.
FAQ
1. Wann können Flüchtlinge die B-Bewilligung beantragen? – Nach Ablauf von fünf Jahren Schutz S, ab 1. Januar 2027. 2. Wie hoch ist der monatliche Betrag für eine Einzelperson? – Ca. 1100 CHF, gegenüber derzeit 700 CHF. 3. Wer trägt die zusätzlichen 300 Millionen Franken Kosten? – Die Kosten werden nach der Formel auf Kanton und Gemeinden verteilt, basierend auf der Anzahl der Empfänger. 4. Wie wirkt sich dies auf mein Grenzgängergehalt aus? – Arbeitgeber müssen den Versicherungsbeitrag für Familienangehörige einbeziehen, doch der Gehaltsrechner zeigt den Nettoeffekt an. 5. Was passiert, wenn ich bis 2027 keine Arbeitsstelle finde? – Ich erhalte weiterhin die Sozialhilfe, bis ich eine Arbeitsstelle finde, und kann an Wiedereingliederungsprogrammen teilnehmen.
Nächste Schritte
1. Besuchen Sie den Gehaltsrechner, um den neuen Nettoverdienst zu simulieren. 2. Konsultieren Sie die Seite Bewilligungen, um B und S zu vergleichen. 3. Melden Sie sich zum Newsletter von Frontaliere Ticino an, um monatliche Updates zu Rechtslage und Arbeitsgelegenheiten zu erhalten.
📅 Datum der Nachricht: 22. März 2026 – Quelle: SonntagsZeitung, über Ticinonline.
Mit diesen Informationen können Grenzgänger, Arbeitgeber und Flüchtlinge den Wandel gelassener angehen und ihre Finanzen und Karriere optimal planen.
Häufig gestellte Fragen
- Wie ist die aktuelle Lage der ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz nach drei Jahren schnellen Schutzes (S)?
- Die Schweiz hat mehr als 20.000 ukrainische Flüchtlinge unter Rapid Protection (S) aufgenommen, aber zwei Drittel von ihnen haben bisher keine stabile Arbeitsplätze gefunden.
- Welche Auswirkungen hat der Übergang zur B-Aufenthaltserlaubnis auf die Sozialversicherungsbeiträge für grenzüberschreitende Pendler, die in Tessin arbeiten und in Italien wohnen?
- Der Übergang zur B-Erlaubnis verlangt von Schweizer Arbeitgebern, ihre Gehaltsabrechnungen mit einem Sozialversicherungsanteil von 5,125 % des Bruttogehalts zu aktualisieren, berechnet auf der neuen garantierten Einkommensgrenze (etwa 1.100 CHF/Monat pro Einzelperson). Dies kann auch eine Anpassung der IRPEF-Deklarationen in Italien für grenzüberschreitende Pendler erfordern, deren Familienmitglieder Schweizer Unterstützung erhalten.
- Was sind die Voraussetzungen für ukrainische Flüchtlinge, um nach 5 Jahren S-Schutz die B-Erlaubnis zu erhalten?
- Flüchtlinge müssen mindestens 5 Jahre legal gelebt haben, in die Schweiz integriert worden sein und keinen Widerrufsgrund haben. Der Antrag wird online über das Portal des Migrationsamt eingereicht und legt Dokumente wie S-Erlaubnis, Aufenthalt und Einkommensnachweis bei.