Krankenkassenprämien: Komplette Reform ab 2029, erster Schritt 2027

Der Tessiner Staatsrat stellt das Programm für die Umsetzung der beiden Volksinitiativen zu den Krankenkassenprämien vor. Ab 2027 entstehen jährliche Kosten von 61,4 Millionen Franken, die durch Einsparungen und Mehreinnahmen finanziert werden. Die schrittweise Einführung erfolgt bis 2029.

Contesto

Bellinzona, 15. April 2026 — Der Staatsrat des Kantons Tessin hat heute in einer Pressekonferenz im Palazzo del Governo das Regierungsprogramm zur Umsetzung der beiden am 28. September 2025 angenommenen Volksinitiativen vorgestellt: Die erste stammt von der SP und fordert eine Begrenzung der Krankenkassenprämien auf maximal 10 % des verfügbaren Einkommens, die zweite von der Lega und schlägt eine vollständige Abzugsfähigkeit der Prämien von den Steuern vor. Die erste Phase der Reform tritt ab 2027 in Kraft, sofern das Kantonsparlament den Plan innerhalb der vorgesehenen Frist genehmigt. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 61,4 Millionen Franken, wovon 51 Millionen vom Kanton und 10,4 Millionen von den Gemeinden getragen werden. Zur Finanzierung des kantonalen Anteils schlägt der Staatsrat eine paritätische Aufteilung vor: 25 Millionen durch Einsparungen bei den jährlichen Ausgaben und 25 Millionen durch neue Einnahmen – ohne das Defizit zu erhöhen. ### Die beiden Initiativen im Überblick - Initiative der SP: Begrenzung der Krankenkassenprämien auf maximal 10 % des verfügbaren Einkommens. Die Regierung plant, die Berechnungsparameter der Subventionen (RIPAM) anzupassen und dabei die Konstanten zu überarbeiten, die das maximale verfügbare Einkommen (RDM) bestimmen. Ziel ist eine deutliche Erhöhung der Subventionen bereits ab 2027, wobei die zusätzlichen Kosten für den Kanton auf 38 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden. Dadurch steigt die Zahl der Begünstigten von derzeit 115’000 auf etwa 123’000 Personen (ein Plus von 7’200 bis 8’000), wobei bereits im automatischen System (PMR) für 2025 Subventionen in Höhe von 426 Millionen Franken vorgesehen sind. - Initiative der Lega: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Prämien. Ab dem Steuerjahr 2027 würden die...

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Für die Tessiner Grenzpendler: Was ändert sich konkret? Die in der Schweiz wohnhaften, aber in der Lombardei arbeitenden Grenzpendler sind von dieser Reform besonders betroffen – vor allem im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien. Bisher erlaubt das Tessiner Steuerrecht einen Abzug von bis zu 5’500 Franken für Alleinstehende und 10’900 Franken für Verheiratete. Ab 2027 steigen diese Beträge auf 6’500 bzw. 13’000 Franken, was zu einer sofortigen Steuerersparnis bei der Einkommenssteuererklärung führt. #### Praktisches Beispiel: Ein alleinstehender Grenzpendler in Mendrisio - Jahreseinkommen: 80’000 Franken - Aktuelle Krankenkassenprämie: ca. 5’000 Franken pro Jahr - Aktuelle Abzugsfähigkeit: 5’500 Franken (die Prämie ist vollständig abziehbar) - Abzugsfähigkeit ab 2027: 6’500 Franken (zusätzliche Ersparnis von 1’000 Franken) Für verheiratete Familien kann die höhere Abzugsfähigkeit je nach Prämienhöhe bis zu 2’100 Franken pro Jahr betragen. Dies führt zu einer geringeren Steuerlast und mehr verfügbarem Einkommen für den Alltag. 📊 Vergleich mit der bisherigen Situation - Vor 2026: Keine Begrenzung der Prämien, Abzugsfähigkeit bis zu 5’500/10’900 Franken. - Ab 2027: Begrenzung der Prämien auf 10 % des Einkommens (nur für die SP-Initiative) und Erhöhung der Abzugsfähigkeit (nur für die Lega-Initiative). - Ab 2029: Vollständige Umsetzung beider Initiativen, Details noch offen. 💡 Mögliche Szenarien für Grenzpendler 1. Bei niedrigem Einkommen: Die Erhöhung der Abzugsfähigkeit kann fast die gesamten Prämien decken und den Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtern. 2. Bei mittlerem bis hohem Einkommen: Die 10 %-Begrenzung der Prämien kann eine spürbare Entlastung bedeuten, besonders für Familien mit Unterhaltspflichtigen. 3. Bei finanz...

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Was müssen Tessiner Grenzgänger tun, um von der Reform zu profitieren? Die Reform tritt erst in Kraft, wenn sie bis 2026 vom Tessiner Parlament verabschiedet wird. Dennoch ist es sinnvoll, sich bereits jetzt vorzubereiten, um die Vorteile voll auszuschöpfen. Hier sind die konkreten Schritte: #### 1. Eigene steuerliche Situation überprüfen Ab 2027 steigen die Abzüge für Krankenkassenprämien automatisch. Es ist jedoch wichtig, die Steuererklärung 2026 (die 2027 eingereicht wird) zu prüfen, um sicherzustellen, dass die gezahlten Prämien korrekt angegeben sind. Falls Sie bereits eine Police besitzen, müssen Sie nichts unternehmen: Die Reform passt die Abzugsgrenzen automatisch an. #### 2. Dokumente für die Subventionen (RIPAM) aktualisieren Falls Sie zu den geschätzten 123’000 Begünstigten der Subventionen gehören (eine Steigerung um 8’000), müssen Sie einen Antrag auf das RIPAM (Einkommensausgleich für den Zugang zu medizinischer Versorgung) stellen. Die Tessiner Regierung hat angekündigt, dass die Parameter bereits ab 2027 angepasst werden, doch die Zugangsmodalitäten wurden noch nicht veröffentlicht. Behalten Sie die Updates auf der Website des DSS (Departement für Gesundheit und Soziales) des Kantons Tessin im Auge. #### 3. Parlamentarische Fristen überwachen Die Reform muss bis 2026 vom Tessiner Grossen Rat verabschiedet werden. Möchten Sie stets auf dem Laufenden sein? Dann abonnieren Sie die offiziellen Newsletter des Staatsrats oder verfolgen Sie die parlamentarischen Arbeiten auf der Website des Grossen Rats. #### 4. Berechnungstools nutzen Um die mögliche Steuerersparnis durch die erhöhten Abzüge abzuschätzen, können Sie den Steuerrechner für Grenzgänger verwenden. Geben Sie einfach Ihr Jahreseinkommen und den Betrag der gezahlten Prämien ein, um eine Schätzu...

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Häufig gestellte Fragen
Wurden die beiden Initiativen zu den Krankenkassenprämien im Jahr 2025 oder 2026 verabschiedet?
Die beiden Volksinitiativen wurden am 28. September 2025 angenommen, wie aus der Pressekonferenz des Tessiner Staatsrats vom 15. April 2026 hervorgeht. Die erste Reformstufe ist für 2027 geplant und soll bis 2029 vollständig umgesetzt werden.
Wie hoch sind die Kosten für den Kanton Tessin in der ersten Reformstufe 2027?
Die erste Reformstufe, die 2027 in Kraft tritt, verursacht jährliche Gesamtkosten von 61,4 Millionen Franken. Davon trägt der Kanton Tessin 51 Millionen Franken, während die Gemeinden mit 10,4 Millionen Franken belastet werden. Die kantonale Quote wird zur Hälfte (25 Millionen) durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben und zur anderen Hälfte (25 Millionen) durch neue Einnahmen finanziert.
Wie werden die 51 Millionen Franken, die der Kanton Tessin trägt, finanziert?
Die 51 Millionen Franken, die der Kanton Tessin übernimmt, werden zu rund 25 Millionen Franken durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben und zu etwa 25 Millionen Franken durch neue Einnahmen gedeckt. Der Staatsrat hat noch nicht detailliert dargelegt, wie diese neuen Einnahmen generiert werden sollen, betonte jedoch, dass eine Erhöhung des kantonalen Defizits ausgeschlossen sei.
Welche neuen Grenzen gelten ab 2027 für die Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien?
Ab dem Steuerjahr 2027 werden die Grenzen für die Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien um 20 % erhöht. Für Alleinstehende steigt die maximale Abzugsfähigkeit von 5’500 auf 6’500 Franken, für Verheiratete von 10’900 auf 13’000 Franken. Von dieser Massnahme profitieren rund 90’000 Steuerpflichtige im Tessin.
Wie viele Tessiner Grenzgänger könnten von der Erhöhung der RIPAM-Zuschüsse profitieren?
Die für 2027 geplante Erhöhung der RIPAM-Zuschüsse bringt etwa 7’200 bis 8’000 zusätzliche Begünstigte im Vergleich zu den derzeitigen 115’000 Empfängern. Die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten steigt damit auf rund 123’000 Personen. Diese Erhöhung wird durch zusätzliche 38 Millionen Franken finanziert, die der Kanton Tessin bereitstellt.
Führt die Reform eine Obergrenze von 10 % der Krankenkassenprämien für alle Einwohner des Tessins ein?
Ja, die Reform sieht eine maximale Belastung von 10 % des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien vor, wie in der Initiative der SP vorgesehen. Diese Grenze wird schrittweise ab 2027 eingeführt und soll bis 2029 vollumfänglich gelten.
Was passiert, wenn mein Einkommen die 10 %-Grenze für die Krankenkassenprämien überschreitet?
Überschreitet das Einkommen die 10 %-Grenze für die Krankenkassenprämien, übernimmt das RIPAM-System die Differenz für einkommensschwache Haushalte. Bei mittel- bis hochverdienenden Haushalten mildert die Erhöhung der steuerlichen Abzüge die Belastung, allerdings gibt es keine direkte Rückerstattung der überschüssigen Prämien.

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