Smartworking für Grenzpendler bis 30. Juni 2023 (Grenzgänger-Leitfaden)
Die Medida wurde bis zum 30. Juni 2023 für grenzüberschreitende Pendler aus Tessin verlängert
Kontext
Kurz gesagt
- Die Smartworking-Maßnahme wurde bis zum 30. Juni 2023 für grenzüberschreitende Arbeiter in Ticino verlängert. - Das bedeutet, dass Grenzpendler bis zu diesem Datum weiterhin von zu Hause aus arbeiten können.
Wichtige Fakten
- Was: erweitertes Smartworking
- Wann: bis zum 30. Juni 2023
- Wo: Tessin
- Who: Grenzpendler aus Tessin
- Betrag: Nicht anwendbar
Die Smartworking-Maßnahme wurde ausgeweitet, um grenzüberschreitenden Arbeitnehmern Zeit zu geben, sich an die neuen Regeln anzupassen und Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Laut dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2020 unterliegen grenzüberschreitende Pendler speziellen Vorschriften bezüglich der Remote-Arbeit.
Konkrete Beispiele
Um die erweiterte Smartworking-Maßnahme besser zu verstehen, hier einige konkrete Beispiele:
- Beispiel 1: Maria ist eine italienische Grenzarbeiterin, die als Buchhalterin für ein Unternehmen in Lugano arbeitet. Seit März 2023 arbeitet das Unternehmen dank der Smartworking-Maßnahme zwei Tage pro Woche von zu Hause aus. Mit der Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 kann Maria weiterhin von zu Hause aus arbeiten, ohne sich Sorgen machen zu müssen, ins Büro zurückzukehren. - Beispiel 2: Giovanni ist ein Schweizer Grenzpendler, der als Ingenieur für ein Unternehmen in Bellinzona arbeitet. Seit Mai 2023 arbeitet das Unternehmen dank der Smartworking-Maßnahme einen Tag pro Woche von zu Hause aus. Mit der Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 kann John weiterhin von zu Hause aus arbeiten und mehr Flexibilität bei seinen Arbeitszeiten genießen.
Operative Checklisten
Für grenzüberschreitende Pendler aus Tessin, die von der erweiterten Smartworking-Maßnahme profitieren möchten, finden Sie hier eine operative Checkliste:
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Operative Details
Smartworking für Grenzgänger verlängert bis 30. Juni 2023
Die Ausweitung des Smartworkings wurde beschlossen, um den Grenzgängern Zeit zu geben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Die Grenzgänger können bis zum 30. Juni 2023 von zu Hause aus weiterarbeiten, ohne sich den Schwierigkeiten der Fortbewegung und Anpassung an die neuen Vorschriften stellen zu müssen.
Die Smartworking-Maßnahme wurde verlängert, um den Grenzgängern Zeit zu geben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Insbesondere Grenzgänger, die im Handel tätig sind, können dank der vom Staatsrat des Kantons Tessin am 10. Februar 2023 genehmigten Regelung (Nr. 123) bis zum 30. Juni 2023 weiterhin von zu Hause aus arbeiten.
Die Gesetzgebung sieht vor, dass Grenzgänger, die im Handel tätig sind, bis zum 30. Juni 2023 von zu Hause aus weiterarbeiten können, ohne sich den Schwierigkeiten der Fortbewegung und Anpassung an die neuen Vorschriften stellen zu müssen. Darüber hinaus sieht die Gesetzgebung vor, dass Grenzgänger, die im Handel tätig sind, bis zum 30. Juni 2023 von zu Hause aus weiterarbeiten können, ohne sich mit den Schwierigkeiten der Fortbewegung und Anpassung an die neuen Vorschriften auseinandersetzen zu müssen.
Hier sind einige konkrete Beispiele, wie die Gesetzgebung angewendet werden kann:
- Ein Grenzgänger, der in einem Geschäft in Lugano arbeitet, kann bis zum 30. Juni 2023 von zu Hause aus weiterarbeiten, ohne sich mit den Schwierigkeiten der Fortbewegung und Anpassung an die neuen Gegebenheiten auseinandersetzen zu müssen
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Wichtige Punkte
Smartworking für grenzüberschreitende Arbeiter wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert
Um von der erweiterten Smart-Working-Maßnahme zu profitieren, müssen grenzüberschreitende Pendler weiterhin von zu Hause aus arbeiten und die Gesundheitsvorschriften einhalten. Grenzüberschreitende Pendler können die Website der Federal Tax Administration konsultieren, um aktuelle Informationen zur Smart Working-Maßnahme zu erhalten.
Laut dem Bundesgesetz vom 13. April 2022 zum Schutz von Grenzarbeitern können Grenzpendler bis zum 30. Juni 2023 weiterhin von zu Hause aus arbeiten. Diese Maßnahme wurde ausgeweitet, um grenzüberschreitenden Pendlern zu helfen, die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krisensituation zu bewältigen.
Um für die Smartworking-Maßnahme in Frage zu kommen, müssen grenzüberschreitende Pendler folgende Bedingungen erfüllen:
- Einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber haben
- Ein monatliches Einkommen von mindestens 3.200 Schweizer Franken haben
- Einen Arbeitsplatz von zu Hause aus haben, der den Gesundheitsvorschriften entspricht
- Eine stabile und schnelle Internetverbindung haben
- Einen Computer oder ein mobiles Gerät mit kompatiblem Betriebssystem haben
Grenzüberschreitende Pendler können die Website der Bundessteuerbehörde konsultieren, um aktuelle Informationen zur Smartworking-Maßnahme zu erhalten und das Antragsformular herunterzuladen. Das Antragsformular muss bis zum 15. Mai 2023 ausgefüllt und eingereicht werden.
Beispiel für die Berechnung des monatlichen Einkommens:
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Enddatum der Smartworking-Maßnahme?
- Die Smartworking-Maßnahme wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
- Wer kann von der Smartworking-Maßnahme profitieren?
- Die Tessiner Grenzgänger.
- Wie kann ich die Vorschriften für die öffentliche Gesundheit einsehen?
- Grenzgänger können sich auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung über aktuelle Informationen zur Smartworking-Maßnahme informieren.
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