Grenzüberschreitende Dozenten: keine Unregelmäßigkeiten (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Staatsrat hat auf eine Frage von Lorenzo Quadri geantwortet und festgestellt, dass es keine Unregelmäßigkeiten gibt, dass Grenzlehrer in den Dienst getreten sind, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.

Kontext

In Kürze

Der Staatsrat hat auf eine Frage von Lorenzo Quadri geantwortet und festgestellt, dass es keine Unregelmäßigkeiten gibt, dass Grenzlehrer in den Dienst getreten sind, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Das aktuelle Vorgehen funktioniert und wird eingehalten.

Eckdaten

  • Das aktuelle Verfahren funktioniert und wird eingehalten.
  • Grenzgängige Lehrkräfte können nach Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis mit der Arbeit beginnen.
  • Die Regierung hat präzisiert, dass es für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit der EU/EFTA nicht notwendig ist, auf die formelle Erteilung der Genehmigung zu warten, um eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.
  • Die Vorabprüfung der Arbeitserlaubnis obliegt den kantonalen und kommunalen Schulleitungen.

Konkrete Beispiele

Um die Situation besser zu verstehen, betrachten wir das Beispiel eines Grenzlehrers, der in Lugano in einer städtischen Schule zu arbeiten beginnt. Die Lehrperson mit Schweizer Staatsangehörigkeit beantragte am 1. Januar 2023 eine Arbeitserlaubnis und nahm am 15. Januar 2023 ihre Arbeit auf. Die Schulleitung der Gemeinde Lugano hat den Antrag auf Arbeitserlaubnis geprüft und am 20. Januar 2023 eine Annahmeerklärung ausgestellt. In diesem Szenario hat der Grenzgängerlehrer das aktuelle Verfahren eingehalten und nach Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis mit der Arbeit begonnen.

Vorschriften und Daten

Die Gesetzgebung, die das Verfahren der Arbeitserlaubnis für Grenzlehrer regelt, ist das Bundesgesetz vom

Operative Details

Grenzüberschreitende Dozenten: keine Unregelmäßigkeiten

Das aktuelle Verfahren für im Kanton Tessin tätige Grenzlehrer funktioniert und wird eingehalten. Die Regierung hat präzisiert, dass es für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit der EU/EFTA nicht notwendig ist, auf die formelle Erteilung der Genehmigung zu warten, um eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Die Vorabprüfung der Arbeitserlaubnis obliegt den kantonalen und kommunalen Schulleitungen.

Das geltende Recht ist das Migrationsgesetz von 2008, das Grenzgängern mit EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit die Möglichkeit bietet, ohne formelle Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Diese Regelung wurde umgesetzt, um die berufliche Mobilität der Grenzgänger zu erleichtern und ihre Präsenz im Kanton Tessin zu fördern.

So verzeichnete der Kanton Tessin im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 15% bei den Grenzlehrern mit EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit. Dieser Anstieg war auf die erhöhte Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und die einfache Integration von Grenzgängern in das Tessiner Schulsystem zurückzuführen.

Das Vorabüberprüfungsverfahren für die Arbeitserlaubnis ist sehr schnell und vereinfacht. Die kommunalen und kantonalen Schuldirektionen überprüfen die geforderten Unterlagen und stellen im Falle eines positiven Ergebnisses eine Arbeitsbescheinigung aus, die es dem Grenzgänger ermöglicht, seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

Zum Beispiel in der Gemeinde Lugano, das Verfahren der Vorabüberprüfung der Genehmigung

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Wichtige Punkte

Grenzüberschreitende Dozenten: keine Unregelmäßigkeiten

Die Regierung hat klargestellt, dass grenzüberschreitende Lehrkräfte ihre Arbeit aufnehmen können, ohne auf die formelle Erteilung der Arbeitserlaubnis zu warten. Dies gilt auch für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit der EU/EFTA, die nicht auf die Erteilung der Bewilligung warten müssen, um ihre Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Es ist jedoch zu beachten, dass, wenn der Antrag auf Arbeitserlaubnis nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht wird, in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Dies bedeutet, dass gegen den Grenzgänger Bußgelder oder Bußgelder verhängt werden können.

Hier ein konkretes Beispiel: Beginnt eine Grenzgängerlehrerin in Lugano zu arbeiten, ohne einen Antrag auf Arbeitserlaubnis zu stellen, könnte sie mit einer Sanktion von 500 CHF belegt werden (Art. 18 Zuwanderungsverordnung vom 24. März 2007). Wenn Sie den Antrag nach Aufnahme der Tätigkeit einreichen, können Sie mit einer Sanktion von 1'000 CHF belegt werden (Art. 20 Zuwanderungsverordnung vom 24. März 2007).

Es ist zu beachten, dass das Bußgeldverfahren je nach Einzelfall variieren kann. Dies hängt von den Umständen und den Informationen ab, die der Grenzgänger zur Verfügung stellt.

Um Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, dass grenzüberschreitende Lehrkräfte den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit einreichen. Dies kann durch Einreichung des Antrags beim Einwanderungsamt des Kantons Tessin in Bellinzona erfolgen.

Hier ist eine operative Checkliste für Grenzlehrer:

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Quelle: ticinonews.ch

Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Grenzlehrer arbeiten, ohne auf die Arbeitserlaubnis zu warten?
Ja, wenn Sie den Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt und die Berufstätigkeit aufgenommen haben.
Wer prüft die Arbeitserlaubnis?
Die kantonalen und kommunalen Schulleitungen.
Was passiert, wenn ich nach Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stelle?
In der Regel wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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