Wohnen in Introd und Arbeiten im Wallis als Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

Praktischer Leitfaden für italienische Grenzgänger: Introd-Walliser-Verbindung, Steuern, Genehmigung G, Kosten und operative Aspekte des Transfers.
Kontext
In Kürze
- Introd (AO) ist von den wichtigsten Zentren des Wallis entfernt
- Der italienische Grenzgänger in der Schweiz wird NUR an der Quelle in der Schweiz besteuert
- Neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft seit dem 1. Januar 2024 (Unterschrift 23.12.2020)
- Alte Grenzgänger: Befreiung € 7'500; neu: Selbstbehalt € 10'000
Eckdaten
- Was: Umzug eines italienischen Wohnsitzes nach Introd (Aostatal), der als Grenzgänger im Kanton Wallis arbeitet
- Wann: Gewöhnliche Regelung in Kraft seit dem 1. Januar 2024
- Wo: Introd (AO) → Wallis (CH); italienisch-schweizerische Grenze Alpenpässe
- Wer: Arbeitnehmer mit einer von den Walliser kantonalen Behörden ausgestellten Genehmigung G
- Betrag: Selbstbehalt € 10'000 für neue Grenzgänger; Befreiung € 7'500 für diejenigen, die bereits vor dem 17.7.2023 Grenzgänger waren
- Bezug: Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz vom 9. Dezember 1976
- Ratifizierung IT: Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 (Neue Frontalieri-Vereinbarung)
Introd ist eine Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern im Aostatal, oberhalb von Aosta, in Richtung Gran Paradiso. Wer in Introd wohnt und auf den Walliser Arbeitsmarkt abzielt, muss sich einem anderen alpinen Pendeln als den klassischen Strömen in den Kanton Tessin stellen: keine A2- oder Tieflandpässe, sondern saisonal geöffnete Tunnel und Höhenpässe.
Der italienische Grenzgänger, der in der Schweiz — einschliesslich des Kantons Wallis — arbeitet, wird ausschliesslich an der Quelle im Arbeitskanton besteuert.
Operative Details
Kosten und Zeiten: Pendeln
Wer den Umzug nach Introd in Betracht zieht, muss ein anderes Pendeln im Alpenraum als die Flüsse in den Kanton Tessin in Betracht ziehen. Die wichtigsten Arbeitszentren des Wallis — Martigny, Sion, Sierre, Monthey, Brig-Glis — sind von Introd aus über den Großen Sankt Bernhard-Tunnel (T1) oder den Simplon-Tunnel erreichbar, wobei die Fahrzeiten von Wetter und Verkehr abhängen. Der Große Sankt Bernhard-Tunnel ist die natürliche Verbindung nach Martigny, dem Eingangstor zur französischsprachigen Schweiz. Die Kosten für die Maut des Großen Sankt Bernhard-Tunnels und die Kraftstoffkosten eines Fahrzeugs, das alpine Serpentinen befährt, müssen mit dem Vorteil verglichen werden, eine Immobilie in Introd zu mieten oder zu kaufen, wo die durchschnittlichen Mieten im Allgemeinen niedriger sind als in der Stadt Aosta oder in den städtischen Zentren des Wallis. Die Lebenshaltungskosten sind jedoch ein Faktor, der von Fall zu Fall zu berücksichtigen ist: In der Schweiz wird der Kaufkraftunterschied im Gehaltsscheck berücksichtigt, aber Lebensmittel und häufige Konsumgüter werden in Italien gekauft.
…
Wichtige Punkte
Gesundheits- und Versicherungsaspekte
Der Grenzgänger mit Permesso G, der im Wallis arbeitet, unterliegt der Versicherungspflicht nach dem KVG, der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung, nicht der "Gesundheitssteuer". Der Grenzgänger G hat das Recht zur Wahl: Er kann zwischen der schweizerischen Krankenversicherung und der Anmeldung im italienischen Gesundheitssystem wählen. Die Selbstbehalte für erwachsene Versicherte reichen von CHF 300 bis CHF 2'500. Für Behandlungen im Aostatal ist es nützlich, die Abdeckung der italienischen und schweizerischen Zusatzversicherungen sowie die geltenden grenzüberschreitenden Vereinbarungen zu überprüfen.
Für die Altersvorsorge ist der Arbeitnehmer in der schweizerischen AHV (erste Säule) und, wenn der Arbeitgeber die Regelung anwendet, in der BVG (zweite Säule) versichert. Die dritte Säule 3a bleibt eine individuelle Option, mit steuerlichen Vorteilen in der Schweiz, aber unter Berücksichtigung der Rückkehr nach Italien.
Was vor dem Umzug nach Introd zu tun ist
Bevor man in Introd ein Haus nimmt und den Arbeitsvertrag im Wallis unterzeichnet, ist es ratsam, einige operative Aspekte zu überprüfen:
- Den schweizerischen Arbeitsvertrag erhalten und das Verfahren für die Permesso G bei den walliser Behörden einleiten
- Die Anmeldung beim Gemeindeamt von Introd und die Aktualisierung der italienischen Wohnsitzadresse überprüfen
- Die italienische Steuernummer beantragen und die INPS-Position für die zukünftige Rente überprüfen
- Die Krankenversicherung nach KVG und das Wahlrecht überprüfen
- Die Deckung der Autoversicherung für die Durchfahrt durch die Alpentunnel (Großer Sankt Bernhard, Simplon) überprüfen
- Die Lohnabrechnungen und Gehaltsbescheinigungen für die jährliche Steuererklärung aufbewahren
…
Häufig gestellte Fragen
- Wie weit ist Introd von den wichtigsten Zentren des Wallis entfernt?
- Introd ist vom Wallis aus über den Tunnel des Grossen St. Bernhard (T1) zu erreichen, der das Aostatal mit Martigny verbindet. Die Fahrzeiten variieren je nach Wetter, Verkehr und Tunnelstau. Für Brig-Glis und das Oberwallis ist der Simplontunnel schneller. Wir haben hier keine zertifizierten Durchschnittszeiten: Es wird empfohlen, die tatsächlichen Zeiten vor dem Transfer zu überprüfen.
- Wie wird ein italienischer Grenzgänger, der im Wallis arbeitet, besteuert?
- Der italienische Grenzgänger wird in der Schweiz nach den Sätzen des Kantons Wallis ausschliesslich an der Quelle besteuert. Italien vermeidet die Doppelbesteuerung durch die Steuergutschrift, die im EG-Rahmen des Vordrucks 730 anzugeben ist. Die neuen Grenzgänger (ab 2024) profitieren von einer Selbstbeteiligung von € 10'000; die alten Grenzgänger behalten die Befreiung von € 7'500 und die Übergangsregelung bis 2033 bei.
- Welche Beiträge werden von der Schweizer Lohnabrechnung einbehalten?
- Für den Bruttolohn gelten AHV/IV/EO zu 5,3% zu Lasten des Mitarbeitenden, ALV/KV zu 1,1% mit einer Obergrenze von CHF 148'200, UVG zwischen 0,7% und 1,5% und BVG zwischen 7% und 18%, je nach Alter und Lohn, ab 25 Jahren. Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die kantonalen Steuerverwaltungen überwiesen, die von der ESTV/ESFC auf Bundesebene koordiniert werden.
- Ist die Anmeldung beim KVG für einen Grenzgänger G obligatorisch?
- Grenzgänger mit G-Bewilligung, die im Wallis arbeiten, sind nach KVG krankenversicherungspflichtig. Sie haben das Wahlrecht: Sie können zwischen einer schweizerischen KVG-Versicherung und der Anmeldung beim italienischen Gesundheitsdienst wählen. Die Selbstbehalte für Erwachsene liegen zwischen CHF 300 und CHF 2'500; die Auswahl richtet sich nach der Familie und dem Wohnort.
- Wann ist das neue Grenzgängerabkommen in Kraft getreten?
- Das am 23. Dezember 2020 unterzeichnete Neue Grenzgängerabkommen ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die italienische Ratifizierung erfolgte mit dem Gesetz 83 vom 13. Juni 2023. Der Text führt die Selbstbeteiligung von 10'000 € für neue Grenzgänger und die Übergangsregelung 2024-2033 mit einer Befreiung von 7'500 € für diejenigen ein, die bereits vor dem 17. Juli 2023 Grenzgänger waren.