Frontalieri in Grigioni: cosa cambia e cosa fare (Grenzgänger-Leitfaden)

Ein Frontalier mit seiner Familie an einem sonnigen Tag in Chiuro

Die neue Frontalieri-Vereinbarung: Neuigkeiten und Änderungen für die Grenzgänger von Chiuro

Kontext

In Kürze

  • Die neue Frontalieri-Vereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
  • Die Schweiz ist kein Mitglied der EU/EWR.
  • Das Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz ist vom 9. Dezember 1976.

Abgeschlossen leben und als Grenzgänger in Graubünden arbeiten: Was sich ändert und was zu tun ist

Am 1. Januar 2024 ist die neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft getreten, die die Regeln für Grenzgänger, die in der Schweiz leben und in Italien arbeiten, ändert. Dieses Abkommen wurde zwischen der Schweiz und Italien unterzeichnet, um den Grenzgängern das Leben zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU/EWR, daher unterscheiden sich die Regeln für Grenzgänger von denen für EU-Bürger. Italien ist jedoch Mitglied der EU und das Abkommen mit der Schweiz wurde unterzeichnet, um den Grenzgängern das Leben zu erleichtern.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz vom 9. Dezember 1976 sieht die Verringerung der Doppelbesteuerung für Grenzgänger vor. Das bedeutet, dass Grenzgänger nicht zweimal die gleichen Steuern zahlen müssen, einmal in der Schweiz und einmal in Italien.

Praktische Szenarien

Ein Grenzgänger, der in Chiuro (Tessin) lebt und in Sondrio (Lombardei) arbeitet, muss folgende Optionen in Betracht ziehen:

  • Vollzeitbeschäftigung in Italien: Wenn der Grenzgänger Vollzeit in Italien arbeitet, muss er italienische und schweizerische Steuern zahlen. Das Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz sieht die Verringerung der Doppelbesteuerung vor.
  • Teilzeitarbeit in Italien: wenn

Operative Details

Eckdaten

  • Was: Neue Grenzgängervereinbarung
  • Wann: 1. Januar 2024
  • Wo: Graubünden
  • Wer: Eidgenössische Steuerverwaltung
  • Betrag: Noch nicht angegeben

Abgeschlossen leben und als Grenzgänger in Graubünden arbeiten: Was sich ändert und was zu tun ist

Am 1. Januar 2024 tritt die neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft, die die Regeln für Grenzgänger, die im Kanton Tessin wohnen und in Graubünden arbeiten, erheblich ändern wird. Zuständige Behörde für die Abwicklung dieser Vereinbarung ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Wichtigste Änderungen

Die neue Frontalieri-Vereinbarung sieht folgende Änderung vor:

  • Betrag: Der monatliche Beitragssatz für Grenzgänger wird von CHF 130 auf CHF 120 reduziert.
  • Arbeitszeit: Die Beitragskürzung gilt auch dann, wenn der Grenzgänger weniger als 120 Stunden im Monat arbeitet.
  • Meldepflicht: Grenzgänger müssen ihre Anwesenheit am 15. Tag des Monats nach dem Arbeitsmonat melden.

Konkrete Beispiele

Angenommen, ein Grenzgänger wohnt in Chiuro (Tessin) und arbeitet 80 Stunden im Monat in Samedan (Graubünden). Gemäss der neuen Frontalieri-Vereinbarung beträgt Ihr monatlicher Beitragsbetrag CHF 120 (Reduktion von CHF 10 gegenüber dem aktuellen Betrag).

Operative Checklisten

Um von der neuen Grenzgängervereinbarung profitieren zu können, müssen Grenzgänger:

1. Melden Sie die

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Wichtige Punkte

Abgeschlossen leben und als Grenzgänger in Graubünden arbeiten: Was sich ändert und was zu tun ist

Das neue Frontalieri-Abkommen hat einige wichtige Neuerungen für die Grenzgänger von Chiuro eingeführt. Dazu gehört die Möglichkeit, sich für die Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger zu entscheiden. Die alten Grenzgänger hingegen genießen eine Übergangsregelung bis 2033.

Die Selbstbeteiligung von € 10'000 ist eine wichtige Neuerung für neue Grenzgänger. Das bedeutet, dass sie in Graubünden arbeiten können, ohne Einkommenssteuern zahlen zu müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Selbstbeteiligung nicht automatisch erfolgt und innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragt werden muss.

Entscheidet sich beispielsweise ein Grenzgänger aus Chiuro, für einen Zeitraum von sechs Monaten in Graubünden zu arbeiten, kann er die Selbstbeteiligung von € 10'000 in Anspruch nehmen, wenn er die Selbstbeteiligung innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn beantragt. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Selbstbeteiligung beantragen, müssen Sie die Einkommensteuer wie ein lokaler Arbeitnehmer zahlen.

Die Selbstbeteiligung von € 10'000 steht nicht allen Grenzgängern zur Verfügung. So können Grenzgänger, die bereits länger als drei Jahre in Graubünden gearbeitet haben, diese Franchise nicht mehr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus steht der Selbstbehalt Grenzgängern, die in bestimmten Bereichen wie Gesundheit oder Bildung tätig sind, nicht zur Verfügung.

Die Regelung, die die Selbstbeteiligung von € 10'000 regelt, ist das Bundesdekret vom 20. März 2020, das festlegt, dass die Selbstbeteiligung für arbeitende Grenzgänger zur Verfügung steht

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Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Neuerungen der neuen Frontalieri-Vereinbarung?
Der Selbstbehalt von € 10'000 für neue Grenzgänger und die Übergangsregelung bis 2033 für alte Grenzgänger.
Wie erhalte ich den Selbstbehalt von € 10'000?
Die Selbstbeteiligung steht neuen Grenzgängern zur Verfügung, die sich dafür entscheiden.
Wie sieht die Übergangsregelung für alte Grenzgänger aus?
Die Übergangsregelung gilt bis 2033.

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