Pfleger lehnen Reduzierung der maximalen Wochenarbeitszeit ab
Der Nationalrat hat den Vorschlag der Regierung abgelehnt, die maximale Wochenarbeitszeit für Pfleger und Pflegerinnen zu reduzieren
Contesto
In Kürze - Wöchentliche Höchstarbeitszeit bleibt bei 50 Stunden - Überstunden werden mit Freizeit oder Lohnzuschlägen vergütet - Neue Regeln für Schichten und Pausen ## Wichtige Fakten - Was: Entscheidung über neue Arbeitszeiten für Pflegekräfte - Wann: 29. April 2026 - Wo: Schweizer Nationalrat - Wer: Nationalrat, SVP, FDP - Betrag: 50 Stunden (wöchentliche Höchstarbeitszeit) Das Pflegepersonal wird seine wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht reduziert sehen, da der Nationalrat den Hauptvorschlag der Regierung abgelehnt und nur teilweise andere Verbesserungen angenommen hat. Dieser Inhalt wurde am 29. April 2026 - 10:16 veröffentlicht. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit des Pflegepersonals wird nicht reduziert. Dies entschied der Nationalrat am Dienstag (mit 95 zu 61 Stimmen und 39 Enthaltungen) und lehnte diesen und andere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die von der Regierung vorgeschlagen wurden, ab. Die unterschiedlichen Ansichten zur Gesetzesvorlage zur Volksinitiative zum Thema, die am 28. November 2021 angenommen wurde, traten bereits zu Beginn der Debatten zutage, wobei die SVP (konservative Rechte) und die FDP (liberale Rechte) zwei Vorschläge zur Rückverweisung des Dossiers an die Regierung einbrachten. Der Beitrag der Tagesschau 20.00 der RSI vom 28. April 2026: Externer Inhalt. Der heutige Entwurf wird zu einer Erhöhung der Prämien um 2-4% führen, argumentierte Diana Gutjahr (SVP). Für die Turgovianerin ist es daher notwendig, eine Diskussion über den Leistungskatalog zu führen. Die finanziellen Folgen können nicht genau quantifiziert werden, entgegnete die Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und betonte, dass Untätigkeit noch teurer käme. Nach der Ablehnung der beiden Vorschläge zur Rückverweisung des Dossiers an die Exekutive begann der Nat...
Dettagli operativi
Analyse der Entscheidungen des Nationalrats Der Nationalrat hat mehrere wichtige Entscheidungen bezüglich der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals getroffen. Neben der Beibehaltung der maximalen Wochenarbeitszeit von 50 Stunden hat die Kammer beschlossen, die reguläre Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu senken. Diese Entscheidung wurde von der Linken und dem PVL mit Enttäuschung aufgenommen, die das Projekt dafür kritisierten, seine Ziele nicht erreicht zu haben. Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Überstunden durch gleichwertige Freizeit oder eine Lohnzulage von 25% ausgeglichen werden. Im Gegensatz zum Vorschlag der Regierung hat der Nationalrat jedoch die Priorität der Freizeitkompensation gegenüber einer Bezahlung aus dem Gesetz gestrichen. Zudem wurde eine Lohnzulage von mindestens 25% (die Regierung schlug 50% vor) für Arbeit an Sonn- und Feiertagen beschlossen. Die Pausen zählen als bezahlte Arbeitszeit. Dem Bundesrat wird die Kompetenz übertragen, festzulegen, wie Bereitschafts- und Pikettdienste vergütet werden. Arbeitspläne müssen mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen kommuniziert werden. Bei Änderungen, die weniger als einen Monat im Voraus mitgeteilt werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zeit- oder finanzielle Kompensation von 25% (25-50% gemäß den ursprünglichen Vorschlägen der Regierung). ### Auswirkungen auf Grenzgänger Die Entscheidungen des Nationalrats werden erhebliche Auswirkungen auf Grenzgänger haben, die als Pflegekräfte im Tessin arbeiten. Der Verzicht auf eine Reduzierung der maximalen Wochenarbeitszeit könnte zu mehr Müdigkeit und Stress führen, da diese Arbeiter oft lange Wege zwischen ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz und ihrem Wohnsitz in Italien zurücklegen müssen. Zudem könnte die Entscheidung, die Lohnkompensa...
Punti chiave
Konkrete Maßnahmen für Grenzgänger Für Grenzgänger, die als Pflegekräfte im Tessin arbeiten, ist es entscheidend, die neuen Regeln und ihre Rechte zu kennen. Hier sind einige konkrete Maßnahmen, die sie ergreifen können: 1. Über die neuen Regeln informieren: Grenzgänger sollten sich über die neuen Bestimmungen zu Überstunden, Lohnausgleichen und Pausen informieren. Dies kann über Gewerkschaften, Arbeitgeber oder Berufsverbände erfolgen. 2. Über die Entscheidungen des Ständerats informiert bleiben: Der Entwurf wird nun dem Ständerat zur Prüfung vorgelegt. Es ist wichtig, dass Grenzgänger die Entscheidungen dieser Kammer verfolgen, da sie ihre Arbeitsbedingungen weiter beeinflussen könnten. 3. Sich mit Kollegen organisieren: Grenzgänger können sich mit ihren Kollegen organisieren, um ihre Rechte zu verteidigen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies kann durch die Teilnahme an Gewerkschaften oder Berufsverbänden geschehen. 4. Die Tools der Website nutzen: Um ihr Nettoeinkommen zu berechnen und die Auswirkungen der neuen Regeln besser zu verstehen, können Grenzgänger den Lohnrechner nutzen, der auf der Website Frontaliere Ticino verfügbar ist. ### Fazit Die Entscheidung des Nationalrats, die maximale wöchentliche Arbeitszeit für Pflegekräfte nicht zu reduzieren, stellt eine Herausforderung für Grenzgänger dar, die im Gesundheitssektor im Tessin arbeiten. Dennoch ist es wichtig, dass diese Arbeitnehmer informiert bleiben und sich organisieren, um ihre Arbeitsbedingungen und ihr wirtschaftliches Wohlbefinden zu verteidigen. Durch die Nutzung der verfügbaren Tools und die Verfolgung der Entscheidungen des Ständerats können Grenzgänger zukünftige Herausforderungen am besten bewältigen und ihre Rechte sicherstellen. Quelle: tvsvizzera.it
Punti chiave
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Häufig gestellte Fragen
- Wie lange darf man als Pflegekraft maximal pro Woche arbeiten?
- Die maximale wöchentliche Arbeitszeit für Pflegekräfte bleibt bei 50 Stunden, obwohl die Regierung eine Reduzierung auf 45 Stunden vorgeschlagen hatte.
- Wie werden Überstunden nach dem neuen Gesetz vergütet?
- Überstunden können durch gleichwertige Freizeit oder eine Lohnzulage von 25% ausgeglichen werden. Allerdings hat der Nationalrat die Priorität der Freizeitausgleichsregelung gestrichen.
- Was sind die neuen Regeln für Pausen während der Arbeit?
- Pausen zählen als bezahlte Arbeitszeit. Zudem hat der Bundesrat die Kompetenz, die Vergütung von Bereitschafts- und Pikettdiensten festzulegen.