AHV/IV: Daten digital ab 2028 abrufbar
Der Nationalrat hat der neuen Gesetzgebung zu den Informationssystemen der Sozialversicherungen zugestimmt. Einsparungen von 35 Millionen Franken
Contesto
In Kürze - AVS/AI-Daten digital ab 2028 abrufbar - Einsparungen von 35 Millionen Franken pro Jahr - Plattform freiwillig für die Versicherten ## Wichtige Fakten - Was: Neues Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen - Wann: Beschlossen am 29. April 2026, geplantes Inkrafttreten 2028 - Wo: Schweiz, mit Auswirkungen auf Grenzgänger im Tessin - Wer: Nationalrat, Bundesrat, Ausgleichsfonds - Betrag: Einsparungen von 35 Millionen Franken pro Jahr, davon 25 Millionen in Postgebühren Der Nationalrat hat das neue Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen verabschiedet, das es den Versicherten ermöglichen wird, ihre AVS- und AI-Akten digital einzusehen. Das Projekt, das von den parlamentarischen Gruppen der SP, der Mitte, der FDP, der Grünen und der Grünliberalen unterstützt wird, wurde mit 131 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen angenommen. Die SVP hat ihren Widerspruch geäußert, aus Sorge vor einer übermäßigen Zentralisierung. Der Dossier wird nun dem Ständerat vorgelegt. Derzeit müssen Versicherte, die Informationen über ihre erste Säule erhalten möchten, mehrere Wochen auf eine Antwort warten, da der Datenaustausch nicht automatisiert ist und oft auf PDF- oder Papierdokumenten basiert. Die neue digitale Plattform wird erhebliche Einsparungen ermöglichen, die auf 35 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden, davon 25 Millionen in Postgebühren. ### Auswirkungen auf Grenzgänger Die Versicherten können die Plattform nutzen, um ihre vorläufige AVS-Rente zu berechnen, eventuelle Beitragslücken zu überprüfen oder zu kontrollieren, ob die Arbeitgeber die Beiträge korrekt eingezahlt haben. Die Nutzung der Plattform bleibt freiwillig und erfordert eine Authentifizierung mittels einer vom Staat anerkannten elektronischen Identität. Die Exekutivorg...
Dettagli operativi
Vorteile der Digitalisierung Die Digitalisierung der AVS/AI-Daten wird zahlreiche Vorteile für Grenzgänger und Versicherte im Allgemeinen bringen. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören: - Reduzierung der Wartezeiten: Derzeit kann es mehrere Wochen dauern, um Informationen über die erste Säule zu erhalten. Mit der neuen Plattform werden die Wartezeiten erheblich verkürzt, sodass die Versicherten schnell auf ihre Daten zugreifen können. - Größere Transparenz: Die Möglichkeit, die eigenen Akten digital einzusehen und jährliche Auszüge über die geleisteten Beiträge zu erhalten, erhöht die Transparenz und ermöglicht es den Versicherten, ihre Beiträge leichter zu überwachen. - Wirtschaftliche Einsparungen: Die Digitalisierung wird zu geschätzten Einsparungen von 35 Millionen Franken pro Jahr führen, davon 25 Millionen in Portokosten. Diese Einsparungen können in andere Bereiche des Vorsorgesystems reinvestiert werden. ### Vergleich mit der aktuellen Situation Derzeit ist der Austausch von Daten im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen nicht automatisiert und basiert oft auf Dokumenten im PDF- oder Papierformat. Dieser Prozess ist nicht nur langsam, sondern auch fehleranfällig und ineffizient. Die neue digitale Plattform wird den elektronischen Datenaustausch standardisieren, das Fehlerrisiko verringern und die Gesamt Effizienz des Systems verbessern. ### Praktische Szenarien Stellen Sie sich einen Grenzgänger vor, der in der Schweiz arbeitet und in Italien wohnt. Mit der neuen digitalen Plattform kann dieser Grenzgänger: - Seine AVS-Rente berechnen: Mit der Plattform kann der Grenzgänger seine AVS-Rente vorläufig berechnen, was die finanzielle Planung für den Ruhestand erleichtert. - Gezahlte Beiträge überprüfen: Der Grenzgänger kann überprüfen, ob seine AVS-Beiträge k...
Punti chiave
Was tun, um auf die Plattform zuzugreifen Um auf die neue digitale Plattform AVS/AI zuzugreifen, müssen die Versicherten folgende Schritte befolgen: 1. Registrierung: Registrieren Sie sich auf der Plattform mit einer vom Staat anerkannten elektronischen Identität. 2. Authentifizierung: Melden Sie sich auf der Plattform mit den bei der Registrierung erhaltenen Anmeldedaten an. 3. Datenkonsultation: Greifen Sie auf Ihre AVS- und AI-Akten zu und konsultieren Sie die verfügbaren Daten. 4. Rentenberechnung: Verwenden Sie die auf der Plattform verfügbaren Tools, um Ihre AVS-Rente vorläufig zu berechnen. 5. Überprüfung der Beiträge: Überprüfen Sie, ob die AVS-Beiträge korrekt von den Arbeitgebern eingezahlt wurden, und melden Sie etwaige Beitragslücken. 6. Erhalt der Jahresauszüge: Erhalten Sie jedes Jahr automatisch einen Auszug über die eingezahlten AVS-Beiträge und überwachen Sie kontinuierlich Ihre Vorsorgesituation. ### Nützliche Tools Um den Zugang zur neuen Plattform und die Verwaltung der eigenen AVS/AI-Daten zu erleichtern, können die Versicherten folgende Tools nutzen: - AVS-Rentenrechner: Ein Online-Tool, mit dem Sie Ihre AVS-Rente vorläufig berechnen können. - Beitragsprüfung: Ein Tool, mit dem Sie überprüfen können, ob die AVS-Beiträge korrekt von den Arbeitgebern eingezahlt wurden. - Jahresauszüge: Ein Tool, mit dem Sie jedes Jahr automatisch einen Auszug über die eingezahlten AVS-Beiträge erhalten. ### Schlussfolgerung Das neue Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen stellt einen bedeutenden Schritt hin zu größerer Transparenz und Effizienz in der Verwaltung der AVS/AI-Beiträge dar. Für die Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen, wird diese neue digitale Plattform zahlreiche Vorteile bieten, darunter kürzere Warte...
Punti chiave
[{"q":"Wann tritt das neue Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen in Kraft?","a":"Das neue Gesetz tritt 2028 in Kraft, wie vom Bundesrat vorgesehen. Die Versicherten können die digitale Plattform ab diesem Datum nutzen."},{"q":"Wer trägt die Kosten der neuen digitalen Plattform?","a":"Die Kosten der neuen digitalen Plattform werden durch die Einsparungen aus der Digitalisierung gedeckt, die auf 35 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden. Diese Einsparungen umfassen 25 Millionen Franken an Postkosten."},{"q":"Was passiert, wenn ein Versicherter die digitale Plattform nicht nutzt?","a":"Die Nutzung der digitalen Plattform bleibt für die Versicherten freiwillig. Dennoch erhalten diejenigen, die die Plattform nicht nutzen, ihre AVS/AI-Akten weiterhin in Papierform oder als PDF, wie es derzeit der Fall ist."}]
Häufig gestellte Fragen
- Wann tritt das neue Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen in Kraft?
- Das neue Gesetz tritt 2028 in Kraft, wie vom Bundesrat vorgesehen. Die Versicherten können die digitale Plattform ab diesem Datum nutzen.
- Wer trägt die Kosten der neuen digitalen Plattform?
- Die Kosten der neuen digitalen Plattform werden durch die Einsparungen aus der Digitalisierung gedeckt, die auf 35 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden. Diese Einsparungen umfassen 25 Millionen Franken an Postkosten.
- Was passiert, wenn ein Versicherter die digitale Plattform nicht nutzt?
- Die Nutzung der digitalen Plattform bleibt für die Versicherten freiwillig. Dennoch erhalten diejenigen, die die Plattform nicht nutzen, ihre AVS/AI-Akten weiterhin in Papierform oder als PDF, wie es derzeit der Fall ist.