Abschaffung der Vermögenssteuer zum 1. Januar 2029 (Grenzgänger-Leitfaden)

Ab dem 1. Januar 2029 wird die Vermögenssteuer für Eigentumswohnungen abgeschafft, wie der Bundesrat entschieden hat.

Contesto

Auf einen Blick - Wertsteuer auf Eigentumswohnungen ab 2029 abgeschafft. - Kantone können 3,5% Steuer auf Zweitwohnungen einführen. - Abzüge für Instandhaltungskosten entfallen, Hypothekenzinsen eingeschränkt. - Tessin verliert jährlich 210 Mio. Franken durch Reform. ## Wichtige Fakten - Reform beschlossen: 9. Februar 2025 mit 55,7% der Stimmen. - Inkrafttreten: 1. Januar 2029. - Steuerverluste Tessin: 210 Millionen Franken jährlich. - Spezialsteuer Kantone: Bis zu 3,5% auf Zweitwohnungen. - Frist Gesetzesanpassung: Dezember 2028. - Hypothekenzinsen Abzug: 5.000 Franken/Jahr für 10 Jahre (Art. 25a LIFD). - Energieeffizienz Abzüge: Kantone können bis 15.000 Franken pro Eingriff behalten. - Ausländische Eigentümer: 31% der Immobilienbesitzer im Tessin (USTAT-Daten 2023). ### Abolizione der Wertsteuer ab 2029 Der Bundesrat hat am Mittwoch die Aufhebung der Wertsteuer für Eigentumswohnungen bestätigt, die ab 1. Januar 2029 wirksam ist. Die Reform, die am 9. Februar 2025 mit 55,7% der Stimmen vom Volk und den Kantonen angenommen wurde, wird die Wertsteuer auf Bundesebene, kantonaler und kommunaler Ebene endgültig abschaffen. Um die geschätzten jährlichen Steuerverluste von 210 Millionen Franken für den Kanton Tessin (Quelle: Finanz- und Wirtschaftsdepartement TI) auszugleichen, können die Kantone eine spezielle Steuer bis zu 3,5% auf sekundäre Wohnungen vorwiegend zum Eigenheim einführen. Die Konföderation gewährt den Kantonen zwei Jahre Zeit, um die Gesetzgebung anzupassen, mit Frist Dezember 2028. Der Bundesrat hat der Anfrage der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, geleitet von Christian Vitta aus dem Tessin, entsprochen, den Inkrafttretentermin auf 2029 zu verschieben: > "Der Termin ist entscheidend, um die Steuersysteme zu harmonisieren, ohne die kommunalen H...

Dettagli operativi

Die Reform der Immobilienwertsteuer, die vom Schweizer Parlament eingeführt wurde, wird einen erheblichen Einfluss auf den Immobilienmarkt im Tessin haben, wo der Immobilienwert eine wichtige Einnahmequelle der Steuern ist. Laut den Daten des Bundesfinanzdepartements beliefen sich die Einnahmen aus der Immobilienwertsteuer 2025 auf etwa 350 Millionen Franken auf nationaler Ebene. Die Kantone müssen nun entscheiden, ob sie eine besondere Steuer auf Zweitwohnsitze einführen werden, die möglicherweise Gebiete wie Lugano, Ascona und Locarno interessieren könnte, wo die Anzahl der Zweitwohnsitze hoch ist. ### Vergleich mit dem aktuellen System Derzeit wird die Immobilienwertsteuer auf den theoretischen Mietwert eines Eigentumsobjekts erhoben. Ab 2029 wird dieser Aufwand eliminiert, aber neue Regeln für die Abzüge eingeführt. Zum Beispiel werden nur die Zinsen für die Mietobjekte abzüglich sein. Für jemanden, der ein Darlehen auf ein Eigentumsobjekt hat, könnte diese Änderung zu einer Erhöhung der Steuerlast führen. Die Kantone werden die Möglichkeit haben, Abzüge für Energieeinsparungsmaßnahmen zu behalten, aber mit zeitlichen Einschränkungen. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Immobilien, die für nichtwohnbare Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel Geschäfte, Büros und Industrie, einer reduzierten Immobilienwertsteuer von 50 % unterliegen. Diese Maßnahme könnte die Eigentümer von Gewerbeimmobilien, wie zum Beispiel die Händler in der Via S. Agostino in Lugano, negativ beeinflussen, die möglicherweise eine Reduzierung ihres Einkommens erleiden könnten. Die tessinischen Gemeinden wie Bellinzona, Chiasso und Lugano müssen sich den neuen steuerlichen Regeln anpassen und die Möglichkeit einer Einführung einer besonderen Steuer auf Zweitwohnsitze prüfen. Laut Experten kön...

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Die Abschaffung der Vermögenswertsteuer ab 2029: Was bedeutet das für Immobilienbesitzer im Tessin Die laufende Steuerreform im Tessin wird bedeutende Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich bringen, insbesondere für jene, die eine zweite Wohnung besitzen oder kaufen wollen. Ab 2029 wird die Vermögenswertsteuer abgeschafft, aber das bedeutet nicht, dass Immobilienbesitzer keine Steuern mehr zahlen müssen. Im Gegenteil, es ist wichtig, mit dem eigenen Gemeinde zu überprüfen, ob es spezielle Steuern auf Zweithäuser gibt und seine Steuersituation sorgfältig zu planen. ### Spezielle Steuern auf Zweithäuser Die Reform schafft die Vermögenswertsteuer nicht ab, aber es wird ein neuer Steuerart für Zweithäuser eingeführt. Die Gemeinde Lugano hat bereits angekündigt, dass eine spezielle Steuer auf Zweithäuser ab 2029 eingeführt wird. Diese Steuer wird auf Eigentümer angewendet, die ihre Eigentümer nicht als Hauptwohnsitz nutzen und die Eigentümer, die nicht in der Gemeinde wohnen. Beispiel: Ein Schweizer Bürger besitzt eine Zweithäuser in Lugano, das nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Eigentümerin ist registriert und das Haus hat einen Wert von 500.000 Franken. Die spezielle Steuer auf Zweithäuser wird auf 1% des Wertes des Hauses angewendet, was 5.000 Franken pro Jahr entspricht. ### Begrenzung der Abzüge für Hypothekenzinsen Die Reform beschränkt die Abzüge für Hypothekenzinsen für Immobilienbesitzer. Bisher konnten Immobilienbesitzer die Hypothekenzinsen von ihrem Einkommen abziehen, aber ab 2029 wird die Abzugsfähigkeit auf 50% der Hypothekenzinsen begrenzt. Das bedeutet, dass Immobilienbesitzer mehr Steuern zahlen müssen. Beispiel: Ein Immobilienbesitzer in Bellinzona hat einen Hypothek von 200.000 Franken mit einem Zinssatz von 3%. Die Hypothekenzinsen bet...

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Häufig gestellte Fragen
Wann wird die Wertzuwachssteuer in der Schweiz abgeschafft?
Die Wertzuwachssteuer wird per 1. Januar 2029 abgeschafft.
Wie werden die Steuerausfälle für die Kantone kompensiert?
Die Kantone können eine spezielle Steuer von bis zu 3,5% auf Zweitwohnungen einführen, die überwiegend selbst genutzt werden.
Was passiert mit den Abzügen für ordentliche Unterhaltskosten?
Die Abzüge für ordentliche Unterhaltskosten werden für selbst genutzte Immobilien abgeschafft, für vermietete Immobilien bleiben sie jedoch obligatorisch.
Wie werden die Hypothekarzinsen für selbst genutzte Immobilien behandelt?
Die Hypothekarzinsen sind nur für den Teil der vermieteten Immobilien abzugsfähig. Für Erstkäufer von Eigenheimen beträgt der maximale Abzug CHF 5.000 pro Jahr für 10 Jahre.
Was passiert mit den eidgenössischen Abzügen für Energieeffizienz?
Die eidgenössischen Abzüge für Energieeffizienz werden abgeschafft, die Kantone können sie jedoch mit einem Höchstbetrag von CHF 15.000 pro Massnahme beibehalten.

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