Renten Zug
Im Kanton Zug ruht die Vorsorge auf den drei Schweizer Säulen: AHV, Pensionskasse und privates Sparen. Diese Seite bündelt die eidgenössischen Eckwerte des Jahres, die zuständigen Kassen, die Steuer auf Kapitalbezügen und die Artikel der Redaktion zu Renten und Vorsorge.
Das Gebiet hat keine Landesgrenze: Es zählen die Themen jener, die in der Schweiz leben und arbeiten. Die offiziellen Quellen publizieren auf Deutsch und Englisch; Daten, Mitteilungen und Artikel werden hier gesammelt und bei Änderungen aktualisiert.
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Eckwerte der Vorsorge 2026
Bundesweit gültige Beträge und Sätze: erste Säule (AHV), zweite Säule (BVG) und Säule 3a.
- Minimale AHV-Rente (monatlich): 1’260 CHF
- Maximale AHV-Rente (monatlich): 2’520 CHF
- Arbeitnehmeranteil der AHV/IV/EO-Beiträge: 5.3 %
- BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn): 22’680 CHF
- BVG-Koordinationsabzug: 26’460 CHF
- BVG-Mindestumwandlungssatz: 6.8 %
- Maximale Einzahlung in die Säule 3a (mit Pensionskasse): 7’258 CHF
- Maximale Einzahlung in die Säule 3a (ohne Pensionskasse): 36’288 CHF
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Quelle: Informationsstelle AHV/IV und Bundesamt für Sozialversicherungen
Kassen des Kantons
AHV-Ausgleichskasse und öffentliche Pensionskasse des Kantons mit offizieller Website.
- Ausgleichskasse Zug — Ausgleichskasse
- Zuger Pensionskasse — Öffentliche Pensionskasse
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Steuer auf Kapitalbezügen 2026
Steuern auf einem Kapitalbezug aus der Vorsorge mit 65 Jahren für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit Wohnsitz im Kantonshauptort.
- Bezug von 100’000 CHF (Zug): 2’734 CHF
- Bezug von 250’000 CHF (Zug): 11’253 CHF
- Bezug von 500’000 CHF (Zug): 28’253 CHF
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Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Amtliche Mitteilungen
Neueste Mitteilungen von Verwaltung und Institutionen des Kantons zu diesem Thema, mit Link zur Quelle. Die Titel stehen im Originalwortlaut.
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Empfohlene Artikel
Artikel zu diesem Thema erscheinen hier, sobald sie veröffentlicht werden.