Twint startet Lastschriftverfahren im Jahr 2027 (Grenzgänger-Leitfaden)

Das Lastschriftverfahren ermöglicht es den Nutzern, wiederkehrende Zahlungen über die Twint-App abzuwickeln.
Kontext
Der Schweizer Zahlungsdienstleister Twint, der sich im Besitz der UBS befindet, hat angekündigt, dass er im Jahr 2027 das Lastschriftverfahren einführen wird, das es den Nutzern ermöglicht, wiederkehrende Zahlungen über die App abzuwickeln. Benutzer können Lastschriftberechtigungen für wiederkehrende Zahlungen direkt über die App erteilen, verwalten und anzeigen.
Dieser neue Service fügt sich in den wachsenden Trend des digitalen Bezahlens in der Schweiz ein. Gemäss einem Bericht der Schweizerischen Nationalbank haben 2022 75 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer mindestens einmal einen digitalen Zahlungsdienst genutzt. Besonders stark ist dieser Trend in Städten wie Zürich und Genf, wo die Bevölkerung stärker urbanisiert und bereit ist, innovative Technologien einzusetzen.
Das Twint-Lastschriftverfahren steht Nutzern aus allen Regionen der Schweiz zur Verfügung, einschliesslich der Kantone Bern, Waadt und Graubünden, die über eine starke Bank- und Finanzpräsenz verfügen. Gemäss einem Bericht der Schweizerischen Nationalbank wurden im Jahr 2021 60% der Banktransaktionen in der Schweiz online abgewickelt.
Um das Twint-Lastschriftverfahren zu nutzen, müssen sich die Benutzer in die App einloggen und die folgenden Schritte ausführen:
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zahlungsplanung“
- Wählen Sie die Zahlungsart (z.B. Rechnung oder Rechnung)
- Geben Sie die Menge und Häufigkeit der Zahlung ein
- Einzugsermächtigung erteilen
- Lastschriftberechtigungen anzeigen in
Operative Details
Das Lastschriftverfahren wird auch den Emittenten Vorteile bringen, die wiederkehrende Zahlungen einfacher einlösen und den Aufwand für Mahnungen und manuelle Verfahren reduzieren können. Dieser neue Service wird ab 2027 verfügbar sein und hauptsächlich für wiederkehrende Zahlungen wie Rechnungen und Mieten verwendet werden.
Mit dem Lastschriftverfahren können Emittenten Zahlungen automatisch empfangen, ohne Zahlungsanfragen an Kunden senden zu müssen. Dies wird die Wartezeit für Zahlungen verkürzen und auch die Kosten für die Bearbeitung von Zahlungsanträgen reduzieren.
Ein konkretes Beispiel dafür, wie das Lastschriftverfahren funktioniert, ist der Fall eines Twint-Kunden, der einen Mietvertrag mit einem Vermieter in Zürich hat. Der Vermieter kann das Lastschriftverfahren so konfigurieren, dass er die monatliche Miete automatisch erhält. Der Kunde kann auch das Lastschriftverfahren konfigurieren, um die Miete jeden Monat zu zahlen, ohne sich daran erinnern zu müssen, die Zahlung zu leisten.
Nach den geltenden Vorschriften unterliegt das Lastschriftverfahren dem Bundesgesetz über den Zahlungsverkehr (ZVG) vom 15. Juni 2018, das die Möglichkeit vorsieht, automatische Zahlungen für wiederkehrende Zahlungen vorzunehmen. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Emittenten den Kunden die Möglichkeit geben müssen, die Lastschrift jederzeit zu stornieren.
Darüber hinaus unterliegt das Lastschriftverfahren auch den gesetzlichen
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Wichtige Punkte
Twint-Nutzer können das Lastschriftverfahren für wiederkehrende Zahlungen wie Krankenkassenprämien, Abonnements oder Rechnungen nutzen. Es ist wichtig zu beachten, dass Nutzer die Möglichkeit haben, sich innerhalb von 30 Tagen beim Herausgeber ihrer Twint-App zu beschweren.
Laut internen Quellen nutzen bereits 70 Prozent der Twint-Nutzer die App regelmässig für Barzahlungen, 30 Prozent nutzen die Lastschriftfunktion für wiederkehrende Zahlungen. Dieser neue Service soll die Benutzerfreundlichkeit der Plattform erhöhen und die Wartezeiten für Zahlungen verkürzen.
Der Lastschriftservice ist ab dem 1. Januar 2027 verfügbar und kann für Zahlungen bis CHF 10'000 pro Jahr genutzt werden. Die Nutzer können den Service für wiederkehrende Zahlungen wie Krankenkassenprämien, Abonnements, Rechnungen, Mieten und Darlehensraten nutzen.
Nach dem Zahlungskartengesetz vom 15. Juni 2018 haben die Nutzer das Recht, sich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lastschriftmitteilung beim Herausgeber ihrer Zahlungskarte zu beschweren. Bei Unstimmigkeiten mit dem Lastschriftservice können sich die Nutzer auch an das Kundendienstzentrum ihrer Bank wenden.
Um den Lastschriftservice nutzen zu können, müssen die Nutzer ein spezielles Autorisierungsformular ausfüllen und bei ihrer Bank einreichen. Das Formular muss folgende Angaben enthalten:
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Quelle: tio.ch
Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Lastschriftverfahren?
- Das Lastschriftverfahren ist ein Dienst, mit dem Benutzer wiederkehrende Zahlungen über die Twint-App verwalten können.
- Wann wird das Lastschriftverfahren verfügbar sein?
- Das Lastschriftverfahren steht Twint-Nutzern ab 2027 zur Verfügung.
- Welche Vorteile bietet das Lastschriftverfahren?
- Das Lastschriftverfahren wird auch den Emittenten Vorteile bringen, die wiederkehrende Zahlungen einfacher einlösen und den Aufwand für Mahnungen und manuelle Verfahren reduzieren können.