Telearbeit für grenzüberschreitende Pendler: Was ändert sich (Grenzgänger-Leitfaden)
Neues Abkommen über grenzüberschreitende Pendler: Was es vorsieht und wie es die Arbeit von Grenzpendlern beeinflussen wird.
Kontext
Kurz gesagt
- Das neue grenzüberschreitende Pendlerabkommen wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
- Das neue Abkommen sieht die Schaffung eines Übergangssystems für alte Grenzpendler vor.
- Neue Grenzpendler haben einen Selbstbehalt von 10.000 €.
Was ändert sich für grenzüberschreitende Pendler
Das neue grenzüberschreitende Abkommen führt zahlreiche Innovationen ein, die das Leben von Tausenden von Grenzpendlern in der Schweiz beeinflussen könnten. Die erste Neuheit ist die Schaffung eines Übergangsregimes für alte grenzüberschreitende Pendler. Grenzüberschreitende Pendler, die seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz leben, haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: weiterhin Schweizer Steuern zu zahlen oder die neue Selbstbeteiligung von 10.000 € zu wählen.
Konkrete Beispiele
Stellen wir uns vor, wir haben einen grenzüberschreitenden Arbeiter, der in Lugano lebt und in Mailand arbeitet. Derzeit würden grenzüberschreitende Pendler in der Schweiz und Italien Steuern zahlen. Mit dem neuen Abkommen konnte der grenzüberschreitende Pendler sich für den Selbstbehalt von 10.000 € entscheiden und nur in Italien Steuern zahlen. Das könnte Einsparungen von etwa 5.000 € pro Jahr bedeuten.
Operative Checklisten
Um von dem neuen grenzüberschreitenden Abkommen zu profitieren, müssen grenzüberschreitende Pendler folgende Bedingungen erfüllen:
- Seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz gelebt
- Ein Jahreseinkommen von mindestens 20.000 € zu haben
- Arbeiten in Italien
- Entscheiden Sie sich für den Überschuss von 10.000 € bis zum 31. Dezember 2024
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Operative Details
Wichtige Fakten
- Was: Neues grenzüberschreitendes Pendlerabkommen
- Wann: 23. Dezember 2020
- Wo: Schweiz
- Wer: Grenzpendler
- Betrag: 10.000 € (Selbstbehalt für neue Grenzpendler)
Telearbeit für grenzüberschreitende Pendler: Was ändert sich
Mit dem Grenzabkommen vom 23. Dezember 2020 führte die Schweiz neue Regeln für grenzüberschreitende Telearbeiter ein. Dieses Abkommen soll das Leben für Arbeitnehmer, die aus ihrem Heimatland in die Schweiz ziehen, das Leben erleichtern.
Neue Regeln für grenzüberschreitende Pendler
- Selbstbehalt: Neue Grenzpendler können eine Befreiung von 10.000 € für Transport- und Unterkunftskosten in der Schweiz genießen.
- Aufenthaltserlaubnis: Grenzpendler können eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit erhalten, die es ihnen erlaubt, für einen festgelegten Zeitraum in der Schweiz zu arbeiten.
- Steuern: Grenzüberschreitende Pendler unterliegen Schweizer Steuern, können jedoch eine Steuersenkung genießen, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in der Schweiz aufhalten.
Konkrete Beispiele
- Ein grenzüberschreitender Pendler, der als Ingenieur in einem Unternehmen in Genf arbeitet, kann von der 10.000 € Befreiung für Transport und Existenzkosten profitieren.
- Ein Arbeiter, der als Koch in einem Restaurant in Luzern arbeitet, kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine festgelegte Zeit in der Schweiz erhalten und arbeiten können.
Betriebschecklisten
- Prüfen Sie, ob Sie Grenzpendler sind und ob Sie den Selbstbehalt von 10.000 € genießen können.
- Kontaktieren Sie Ihr örtliches Einwanderungsamt, um eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit zu erhalten.
- Überprüfen Sie die Steuern, die Sie in der Schweiz zahlen müssen, und ob Sie eine Steuerermäßigung erhalten können.
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Wichtige Punkte
Telearbeit für Grenzgänger: Was sich ändert
Das neue Frontalieri-Abkommen führt eine Übergangsregelung für alte Grenzgänger ein, die die Wahl zwischen der neuen Regelung oder der alten Regelung haben. Die neuen Grenzgänger erhalten eine Selbstbeteiligung von € 10.000. Das bedeutet, dass sie für die ersten 10.000 € Arbeitseinkommen keine Quellensteuer zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass das neue Abkommen die Doppelbesteuerung nicht beseitigt, sondern verhindert, dass Grenzgänger die Steuer doppelt zahlen.
Die neue Gesetzgebung sieht eine gerechtere Besteuerung für Grenzgänger vor. Zum Beispiel könnte ein Grenzgänger, der in der Schweiz 40.000 € und in Italien 30.000 € verdient, nur auf das in der Schweiz verdiente Einkommen besteuert werden, dh 20.000 €, dank der Selbstbeteiligung von 10.000 € und der Befreiung für die ersten 10.000 €. Auf diese Weise zahlen Sie keine Quellensteuer in Höhe von 50% Ihres Einkommens.
Die neuen Grenzgänger müssen ein spezielles Formular ausfüllen, um die Selbstbeteiligung von 10.000 € zu beantragen. Dieses Formular ist bis zum 31. März des Folgejahres an die Finanzdirektion des Wohnkantons zu senden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Selbstbeteiligung von 10.000 € nur für Grenzgänger gilt, die ein Arbeitseinkommen von mindestens 20.000 € pro Jahr verdienen.
Die neue Frontalieri-Vereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es ist wichtig, dass sich alle Grenzgänger über neue Anforderungen und neue Vorschriften informieren, um zu vermeiden, Steuern zu zahlen
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Quelle: pmi.it
Häufig gestellte Fragen
- Wie funktioniert die Übergangsregelung für alte Grenzgänger?
- Die alten Grenzgänger haben die Wahl zwischen der neuen Regelung oder der alten Regelung. Wenn sie sich für die neue Regelung entscheiden, müssen sie die Quellensteuer nur auf Arbeitseinkommen über € 7.500 entrichten. Wenn sie sich für das alte Regime entscheiden, müssen sie die Quellensteuer wie zuvor zahlen.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung für neue Grenzgänger?
- Die neuen Grenzgänger erhalten eine Selbstbeteiligung von € 10.000. Das bedeutet, dass sie für die ersten € 10.000 Arbeitseinkommen keine Quellensteuer zahlen.
- Wie funktioniert die Doppelbesteuerung?
- Die Doppelbesteuerung erfolgt, wenn ein Grenzgänger in der Schweiz und in Italien Quellensteuer zahlt. Das neue Abkommen beseitigt nicht die Doppelbesteuerung, sondern verhindert, dass Grenzgänger die Steuer doppelt zahlen.