108 Arbeitsplätze ab 2027 gestrichen (Grenzgänger-Leitfaden)

Bundesämter in Bern, Sitz des Staatssekretariats für Migration SEM

Das Staatssekretariat für Migration reduziert seinen Personalbestand, da Asylrückstände abgebaut wurden und der Bundesrat sowie das Parlament Sparmassnahmen auferlegen.

Kontext

Kurz gefasst

  • 108 SEM-Stellen werden ab Anfang 2027 gestrichen
  • Grossteil befristete Verträge für Asylrückstände
  • 83 Stellen bereits Anfang 2026 abgebaut
  • ~1280 Vollzeitstellen verbleiben im Jahr 2027

Fakten im Überblick

  • Was: Stellenabbau von 108 Arbeitsplätzen bei der SEM
  • Wann: Ab Anfang 2027, Information der Mitarbeitenden im Juni 2025
  • Wo: Staatssekretariat für Migration, Bern (nationale Ebene)
  • Wer: SEM, auf Beschluss des Parlaments und des Bundesrates
  • Umfang: 108 Stellen total, 83 bereits Anfang 2026 abgebaut, ~1280 verbleibende Stellen im Jahr 2027
  • Ursache: Abbau der Asylrückstände + finanzielles Entlastungspaket des Bundes
  • Asyltrend: Rückgang der Rückstände um 45%, rund 8600 anhängige Gesuche Ende März 2025

Die Entscheidung und die Zahlen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einen Stellenabbau von 108 Arbeitsplätzen mit Wirkung ab Anfang 2027 angekündigt. Der Grossteil dieser Stellen betrifft befristete Verträge, die ursprünglich zur Abwicklung des Anstaus von Asylverfahren finanziert worden waren. Die SEM hat die vom SonntagsBlick veröffentlichte Nachricht bestätigt und präzisiert, dass die mit diesen Verträgen verbundene Arbeit in den kommenden Monaten abgeschlossen sein wird.

Parallel dazu erzwingt das von den Bundesbehörden verabschiedete finanzielle Entlastungspaket den Abbau einiger unbefristeter Stellen. Zu diesen Reduktionen kommen jene durch den durchschnittlichen Anstieg der Personalkosten, ein Faktor, der die Ausgabenkraft der Bundesbehörde zusätzlich verringert. Die betroffenen Mitarbeitenden werden im Laufe des Monats Juni 2025 informiert.

Operative Details

Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Bundesregierung

Die Reduzierung von 108 Stellen bei der SEM ist Teil einer breiteren Dynamik des Schrumpfens der Bundeshaushaltsausgaben, mit direkten Auswirkungen auf diejenigen, die in der Schweizer Verwaltung arbeiten oder daran interessiert sind. Die Überlappung zwischen auslaufenden festangestellten Verträgen und der Einstellung von Stellen auf befristeter Basis zur Einsparung führt zu einer Situation der Beschäftigungssicherheit, die auf nationaler Ebene Beachtung verdient. Für die Bundesangestellten ist das Signal zweigeteilt: Einerseits war das Ende der Notfallbeschaffungen vorhersehbar und mit der Fertigstellung der Arbeiten verbunden; andererseits bringt die Eliminierung von festen Stellen aus Budgetgründen eine Volatilität in die öffentliche Beschäftigung, die traditionell durch Stabilität gekennzeichnet war. Diejenigen, die am Juni 2025 interessiert sind, müssen innerhalb der Bundesverwaltung Umstrukturierungsoptionen in Betracht ziehen oder auf den privaten Arbeitsmarkt umschwenken, in einem Kontext, in dem der Lebenshaltungskosten in der Schweiz weiterhin eine bedeutende Belastung darstellt.

Vergleich mit dem vorherigen Zyklus: 2022-2024 vs 2025-2027

Das Dreijahreszeitraum von 2022 bis 2024 hatte eine Phase der außergewöhnlichen Expansion für die SEM mit zahlreichen Stellenbesetzungen zur Bewältigung der backlog der Asylverfahren dargestellt. Der Kehrwert zeigt sich nun: Die Reduzierung der Personalstärke ist nicht proportional zum Rückgang der Anfragen, sondern wird durch Haushaltsbeschränkungen verstärkt. Die folgende Tabelle fasst die Dynamik zusammen:

Wichtige Punkte

Was bedeutet dies für diejenigen, die in der Bundesverwaltung arbeiten oder daran interessiert sind, dort zu arbeiten? Die Reorganisation der SEM bietet operative Hinweise für diejenigen, die in der Bundesverwaltung beschäftigt sind oder diese berufliche Option in Betracht ziehen. Das erste zu berücksichtigende Element ist die Unterscheidung zwischen befristeten Verträgen und unbefristeten Stellen: Erstere, insbesondere wenn sie mit Notfallfinanzierungen verbunden sind, haben eine inhärente Frist, die ab dem Abschluss überwacht werden muss. Letztere, obwohl stabiler, sind nicht immun gegen Sparpaket, die vom Bundesrat und vom Parlament verabschiedet werden. Für die SEM-Mitarbeiter, die im Juni 2025 informiert wurden, hängen die konkreten Optionen von der Art des Vertrags ab: 1. Befristeter Vertrag, der ausläuft: Überprüfen, ob es Möglichkeiten der Umwandlung oder Neuverteilung in andere Bundesämter mit Personalbedarf gibt; konsultieren Sie das interne Bewerbungsportal der Eidgenossenschaft. 2. Unbefristete Stelle, die aufgrund von Sparmaßnahmen gestrichen wird: Bewertung des Rechts auf Maßnahmen zur Begleitung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wie sie im Bundespersonalgesetz vorgesehen sind; Anfrage an den Personalbereich der SEM bezüglich der Verfahren zur internen Mobilität. 3. Wiedereingliederung in den privaten Arbeitsmarkt: Aktualisierung des beruflichen Profils unter Berücksichtigung der in der Verwaltungsverfahrens-, Mehrsprachigkeits- und Migrationsrechtserfahrung erworbenen Fähigkeiten; Überprüfung der Übereinstimmung mit den Arbeitsmöglichkeiten auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. ### Überwachung der Fristen und Verfahren Für die direkt Betroffenen sind die nächsten Fristen: Juni 2025 für die individuellen Mitteilungen, Anfang 2027 für die tatsächliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Dieser Zeitraum von etwa 18 Monaten ermöglicht eine relativ strukturierte Planung, im Gegensatz zu abrupteren Entlassungen. Allerdings könnte die Konkurrenz mit anderen Bundesbediensteten, die von der Reorganisation betroffen sind – das Finanzentlastungspaket betrifft mehrere Ämter – die Chancen auf interne Neuverteilung einschränken. Für die Gewerkschaften und Berufsverbände stellt diese Periode eine Gelegenheit zur Überprüfung des tatsächlichen Schutzes des Bundespersonals in Zeiten der Austerität dar. Das Bundespersonalgesetz sieht Konsultationsmechanismen vor, aber der spezifische Fall der Sparmaßnahmen zur Budgetentlastung bietet weniger Verhandlungsspielraum als Produktivitätsanpassungen. Für diejenigen, die das System von außen beobachten – Bürger, Asylsuchende, Branchenakteure – wird der Indikator, der zu überwachen ist, die Entwicklung der Bearbeitungszeiten im Jahr 2026-2027 sein. Wenn die Reduzierung des Personals zu einer Verlängerung der Entscheidungszeiten über Asylanträge führt, wird die Sparpolitik einen messbaren sozialen Kostenfaktor haben, der zukünftige Debatten über den Bundeshaushalt beeinflussen könnte. In diesem Szenario wird der Vergleich zwischen Personalkosten und den Kosten einer ineffizienten Asylverwaltung – mit Auswirkungen auf Sozialsysteme, Unterkünfte, Integration – zu einem Thema der politischen Diskussion werden. Bewerten Sie, wie diese Dynamiken der öffentlichen Beschäftigung Ihr persönliches Budget beeinflussen, mit unserem Nettolohnrechner, der nützlich ist, um Vergleiche zwischen den Vergütungen im öffentlichen und privaten Sektor auf nationaler Ebene anzustellen.

Häufig gestellte Fragen
Wann treten die neuen Kürzungen in Kraft?
Die 108 Kürzungen im Rahmen der SEM-Mitarbeiterintegrationstagungen werden ab Beginn des 2027 schrittweise wirksam. Ab Beginn des Jahres 2027 besetzt die SEM weltweit circa 128 Platz für Saisonarbeiter. Betroffene Personen werden individuell bis Mitte Juni 2025 informiert.
Welche Arten von Verträgen sind betroffen?
Die meisten der 108 Kürzungen betrifft Vertrage à la déterminierter Laufzeit, die zur Streuung der finanziellen Lücken durch spezialisierte Aufgaben wie Abschürfungen aus Asyls oder der Entdüllung des französischen Straßengefüges verwendet wurden. Einige feste Positionen werden aufgrund zuvor erzielter Einsparungen weiter reduziert.
Warum reduziert die SEM derzeit ihr Personal?
Die Reduzierung hängt von zwei Faktoren ab: der Durchführung der geplanten Arbeit, für die zuvor Beschäftigte contractedisiert worden waren, sowie den finanziellen Notwendigkeiten der vom Staat bereitgestellten Einsparierungen, die spezielle Kürzungen vorgreiben.
Was ist die aktuelle Lage der Asylanfragen in der Schweiz?
Seit dem Höhepunkt der Asylanfragen in den Jahren 2022-2024 ist ein signifikanter Rückgang neuer Anfragen zu verzeichnen. Für das Jahr 2026 wird ein niedriges schätzungsweise Anzahl neuer Anfragen erwartet. Die backlog verschiedener Aufgaben wurde um 45 Prozent reduziert; zum Ende des Monats März 2025 standen etwa 8.600 Pending-ASF-Denken an.

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