Neutralität in der Verfassung: am 27. September die eidgenössische Abstimmung (Grenzgänger-Leitfaden)

Schweizer Bundeswahlcouvert auf einem Tisch in einer Wohnung

Initiative eingereicht im April 2024 mit über 132'000 gültigen Unterschriften. EU-Sanktionen und militärische Zusammenarbeit im Visier der Promotoren.

Kontext

In Kürze

  • Eidgenössische Abstimmung vom 27. September: Abstimmung zur Neutralitätsinitiative
  • Im April 2024 hinterlegt mit über 132'000 gültigen Unterschriften
  • Der Text fordert den Schutz der Neutralität in der Bundesverfassung
  • EU-Sanktionen, die nach der russischen Aggression gegen die Ukraine wieder aufgenommen wurden, würden sich als schwierig erweisen

Eckdaten

  • Was: Volksinitiative zur Aufnahme einer umfassenden Neutralitätsdefinition in die Bundesverfassung
  • Wann: Eidgenössische Abstimmung vom 27. September; Hinterlegung Unterschriften April 2024
  • Wo: Schweiz, erstes Thema auf der Tagesordnung der eidgenössischen Abstimmungen
  • Wer: Initianten der Initiative; Bundesrat und eidgenössische Räte (Gegenstimmen)
  • Gesammelte Unterschriften: über 132'000 gültige Unterschriften
  • UN-Kontext: Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied der UNO
  • Vorgesehene Ausnahme: von den Vereinten Nationen angeordnete Sanktionen bleiben zulässig
  • Militärische Zusammenarbeit: nur bei Aggression oder Vorbereitungshandlungen gegen die Schweiz möglich

Am 27. September wird sich das Schweizer Stimmvolk zu einem aussenpolitischen Thema äussern, das einen der historischen Eckpfeiler der Eidgenossenschaft betrifft: Neutralität. Die Volksinitiative, die im April 2024 mit über 132'000 gültigen Unterschriften zur Unterstützung eingereicht wurde, ist das erste Thema auf der Tagesordnung der eidgenössischen Abstimmungen.

Die Neutralität ist ein Grundsatz, der sich im Laufe der Jahrhunderte gefestigt hat und im 19. Jahrhundert zuerst durch das Völkerrecht und dann durch die Bundesverfassung verankert wurde. Sie hat einen dauerhaften Charakter und

Operative Details

## Was sich in der Praxis ändern würde

Die Initianten der Initiative werten die Wiederaufnahme der EU-Sanktionen gegen Russland als Verletzung der Neutralitätspflicht und befürchten eine Annäherung an die EU und die NATO mit möglichen Abzweigungen in militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Auf dem Gebiet der Sanktionen argumentieren die Initianten, dass diese selten die direkten Verantwortlichen der Konflikte treffen, während die Auswirkungen oft die Zivilbevölkerung sind, zwischen Entbehrungen und Hungersnot. Die Schweiz sollte sich daher im Einklang mit ihrer humanitären Berufung nicht an Zwangsmassnahmen halten, die Unschuldige belasten. Die Befürworter unterstreichen die Turbulenzen des aktuellen internationalen Rahmens und den Wert einer bewährten Neutralität bei der Konfliktverhütung und Friedensförderung.

Der Bundesrat und die Räte, die sich mit deutlichen Mehrheiten gegen die Initiative ausgesprochen haben, verteidigen den aktuellen Handlungsspielraum in Sachen Neutralität und erinnern daran, dass dieser ohnehin durch internationales und internationales Recht abgegrenzt ist. Die im Text vorgesehene starre Definition würde zu einer Einschränkung der dem Bund zur Verfügung stehenden Optionen führen.

Die Gegenstimmen weisen darauf hin, dass die Initiative Forderungen stellt, die sich in mehrfacher Hinsicht bereits in der Praxis des Bundes widerspiegeln: Der Unterschied besteht jedoch in den vorgesehenen Einschränkungen im Bereich der Sanktionen und der Zusammenarbeit. Die Schweiz, dank ihrer Position als

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Wichtige Punkte

Wie man sich auf die Abstimmung vorbereitet

Die eidgenössische Abstimmung vom 27. September erfordert eine bewusste Vorbereitung seitens der Stimmbevölkerung. Hier ist ein konkretes Vorgehen in drei Schritten.

1. Sich über den genauen Wortlaut informieren. Der Text der Initiative wird auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlicht, zusammen mit der Botschaft des Bundesrates und den Stellungnahmen der Kammern. Die Lektüre des vollständigen Textes ist der erste Schritt, um zu verstehen, was sich in der Verfassung ändern würde und welche Artikel geändert oder hinzugefügt würden.

2. Die Positionen vergleichen. Befürworter und Gegner veröffentlichen ihre Argumente auf eigenen Websites und in den an die Stimmberechtigten verteilten Broschüren. Auch die Empfehlungen der Parteien sowie der Wirtschafts- und Gewerkschaftsverbände helfen, das Thema einzuordnen. Für Personen, die in einem zweisprachigen Kanton oder an der Grenze leben, können die Stellungnahmen regionaler Wirtschaftsorganisationen einen lokalen Blickwinkel bieten.

3. Das Abstimmungsverfahren überprüfen. Die Abstimmungsmodalitäten variieren je nach Kanton und Gemeinde: briefliche Stimmabgabe, Urnengang oder – wo verfügbar – elektronische Stimmabgabe. Es empfiehlt sich, die Fristen für den Versand des Abstimmungsmaterials zu prüfen und bei einer Stimmabgabe im Ausland die Regelungen zu beachten, die für im Ausland lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger gelten, die bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes registriert sind.

Häufig gestellte Fragen
Was wird am 27. September in der Schweiz gewählt?
Es wird über eine Volksinitiative abgestimmt, die eine umfassende Neutralitätsdefinition in der Bundesverfassung fordert. Die Initiative wurde im April 2024 mit über 132'000 gültigen Unterschriften eingereicht und steht als erstes Thema auf der Tagesordnung der eidgenössischen Abstimmungen. Ein solches Vorgehen würde die Neutralität zu einem starren und in der Verfassung verankerten Prinzip machen, mit Ausnahme der von den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen, deren Mitglied die Schweiz seit
Welche Sanktionen würden mit der Initiative untersagt?
Die Neutralität würde auch auf nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen gegen kriegführende Staaten ausgedehnt: Die Verabschiedung von Nicht-UNO-Sanktionen würde damit ausgeschlossen. Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von durch andere Staaten angeordneten Sanktionen durch die Schweiz blieben zulässig. Konkret würde die heute bestehende Möglichkeit, die von der EU gegen Russland nach der Aggression gegen die Ukraine beschlossenen Sanktionen wieder aufzunehmen, wegfallen.
Wer ist gegen die Initiative und warum?
Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte haben sich mit deutlichen Mehrheiten gegen die Initiative ausgesprochen und den bestehenden Handlungsspielraum in Sachen Neutralität verteidigt, der zwar durch internationales und innerstaatliches Recht begrenzt ist. Sie argumentieren, dass die im Text vorgesehene starre Definition zu einer Einschränkung der dem Bund zur Verfügung stehenden Optionen führen würde, und erinnern an die Vermittlungsrolle und die guten Dienste, die gerade durch die derzeitig
Was würde sich für die militärische Zusammenarbeit ändern?
Der Text würde das Verbot der Zusammenarbeit mit Verteidigungsallianzen konstitutionalisieren und den Beitritt zu militärischen Allianzen ausschließen. Die Verfassung würde direkt die Möglichkeit der Zusammenarbeit nur im Falle einer Aggression gegen die Schweiz oder bei vorbereitenden Handlungen vorsehen, wie dies bereits völkerrechtlich zur Landesverteidigung vorgesehen ist.
Was passiert, wenn die Initiative abgelehnt wird?
Der rechtliche Rahmen würde unverändert bleiben: Der derzeitige Handlungsspielraum, der zwar durch internationales und innerstaatliches Recht begrenzt ist, würde es dem Bund weiterhin ermöglichen, von Zeit zu Zeit zu entscheiden, ob und welche Nicht-UNO-Sanktionen und Formen der Sicherheitskooperation anzuwenden sind. Die praktischen Folgen wären ohnehin nicht unmittelbar, denn allfällige Verfassungsänderungen folgen den Zeiten der Bundesordnung.

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