Apprendisti, Anweisungen genau befolgen (Grenzgänger-Leitfaden)

Das Bundesgericht fordert die Ausbilder auf, nach den schweren Verletzungen eines Auszubildenden die Aufsicht zu verstärken und die Lehrlinge kontinuierlich zu unterstützen.
Kontext
In Kürze
- Das Bundesgericht hat die Ausbilder zu verstärkter Aufsicht und ständiger Begleitung der Lernenden aufgerufen.
- Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Lehrling schwere Verletzungen erlitten hatte.
Eckdaten
- Wer: Das Bundesgericht.
- Wann: Noch nicht spezifiziert.
- Wo: Bern.
- Betrag: Noch nicht angegeben.
Nach schweren Verletzungen durch einen Auszubildenden hat das Bundesgericht die Ausbilder zu verstärkter Überwachung und ständiger Begleitung aufgerufen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichts müssen die Ausbilder insbesondere bei gefährlichen Arbeiten die richtigen Schutz- und Begleitmaßnahmen kennen und anwenden.
Mangelnde Erfahrung kann dazu führen, dass Lernende Gefahren zu spät erkennen, daher sollten Sie immer persönliche Schutzausrüstung tragen, lebenswichtige Regeln beachten und im Gefahrenfall anhalten.
Die Suva hat die Kampagne «Sicheres Lernen» lanciert, um die Arbeitssicherheit von Anfang an in die Ausbildung zu integrieren.
Arbeitssicherheit ist in der Schweiz ein wichtiges Thema, insbesondere für Lernende, die in gefährlichen Bereichen wie dem Baugewerbe oder der Schwerindustrie arbeiten. Gemäss Angaben der Suva wurden im Jahr 2020 in der Schweiz 12 '000 Arbeitsunfälle registriert, davon 3' 500 schwere.
Um solche Unfälle zu vermeiden, hat die Suva die Kampagne «Sicheres Lernen» lanciert, deren Ziel es ist,
Operative Details
Für Auszubildende reichen Anweisungen nicht aus: „Sie müssen engmaschig überwacht werden.“ Sicherheit muss während der gesamten Ausbildung thematisiert, vorgelebt und geübt werden. Suva hat die Kampagne „Sichere Ausbildung“ ins Leben gerufen, um Arbeitssicherheit von Anfang an in den Ausbildungsplan zu integrieren. Jedes Jahr erleiden in der Schweiz rund 23.000 Auszubildende Arbeitsunfälle. Die Arbeitssicherheit ist in Betrieben mit Auszubildenden besonders sensibel. Laut Daten aus dem Jahr 2022 verzeichnen die Kantone Bern und Zürich die höchste Anzahl an Arbeitsunfällen während der Ausbildung. Bundesweit liegt die Gesamtzahl schwerer Unfälle bei rund 8.500, die geschätzte Kosten von über 150 Millionen Franken verursachen. Die geltende Gesetzgebung in der Schweiz zielt darauf ab, junge Arbeitnehmer vor spezifischen Risiken, wie beispielsweise mangelnder Einarbeitung, zu schützen. Das Bundesgesetz vom 24. März 2000 über die Sicherheit am Arbeitsplatz (LSI) schreibt vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildung geschult und beaufsichtigt werden müssen. Darüber hinaus berücksichtigt das Internationale Übereinkommen zum Schutz junger Menschen bei der Arbeit (CPLA) von 1927, das die Schweiz 1935 ratifiziert hat, die besonderen Sicherheitsbedürfnisse junger Arbeitnehmer. Suva hat eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit gestartet, darunter die Erstellung einer Checkliste für Auszubildende und ihre Ausbilder. Dieses Instrument
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Wichtige Punkte
Lehrlinge, Anweisungen allein genügen nicht: Sie müssen genau befolgt werden! Wenn Sie Ausbilder oder Auszubildender sind, befolgen Sie bitte unbedingt die Sicherheitsanweisungen und tragen Sie stets Ihre persönliche Schutzausrüstung. Weitere Informationen zur Kampagne „Sichere Ausbildung“ finden Sie auf der Website von Suva. Wenn Sie daran interessiert sind, Arbeitssicherheit in Ihre Ausbildung zu integrieren, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Arbeitssicherheit ist mehr als nur Bildung. Arbeitssicherheit ist für alle Auszubildenden und Ausbilder ein zentrales Anliegen. Sicherheitsanweisungen sind zwar wichtig, reichen aber allein nicht aus, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Anweisungen müssen genau befolgt und persönliche Schutzausrüstung stets getragen werden. Laut Suva wurden 2022 in der Schweiz 12.456 Arbeitsunfälle gemeldet, ein Anstieg von 10 % gegenüber dem Vorjahr. Die Kantone mit den meisten Unfällen waren das Tessin mit 1.235 Fällen und Zürich mit 1.044 Fällen. Die Gesetzgebung zur Sicherheit am Arbeitsplatz Die Arbeitsschutzgesetzgebung wird durch das Bundesgesetz über Arbeitsschutz (LSwL) vom 1. Januar 1964 geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten und schreibt vor, dass die Arbeitnehmer persönliche Schutzausrüstung verwenden. Darüber hinaus sieht das LSwL vor, dass Arbeitgeber Folgendes bereitstellen müssen:
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Quelle: tio.ch
Häufig gestellte Fragen
- Welche Schutz- und Begleitmaßnahmen müssen Ausbilder kennen und anwenden?
- Ausbilder müssen die geltenden Sicherheits- und Anleitungsmaßnahmen kennen und anwenden, insbesondere bei gefährlichen Arbeiten. Dazu gehören die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, die Einhaltung wichtiger Sicherheitsregeln und das Einstellen der Arbeit im Gefahrenfall.
- Was ist das für eine Kampagne, die von Suva ins Leben gerufen wurde, um die Arbeitssicherheit in den Ausbildungslehrplan zu integrieren?
- Suva hat die Kampagne „Sichere Ausbildung“ ins Leben gerufen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz von Anfang an in den Ausbildungsplan zu integrieren.
- Wie viele Auszubildende verunfallen jedes Jahr in der Schweiz am Arbeitsplatz?
- Rund 23'000 Lernende verunfallen jährlich in der Schweiz am Arbeitsplatz.