Krankenkassenprämien Glarus: So erhalten Sie eine Ermäßigung (Grenzgänger-Leitfaden)

Schweizer Krankenversicherungsdokumente mit Taschenrechner auf Holzschreibtisch

Wie funktionieren die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung in Glarus, welche Franchisen stehen zur Verfügung und wie beantragt man kantonale Reduktionsbeiträge?

Kontext

In Kürze

  • KVG ist in der Schweiz mit Franchisen von CHF 300 bis CHF 2500 für Erwachsene obligatorisch
  • Prämien variieren je nach Kanton und Region; Glarus hat eigene Prämien und kantonale Subventionen
  • Prämienverbilligung ist kantonale Zulage für Geringverdiener

Eckdaten

  • Was: Obligatorische private Krankenversicherung mit Pro-Kopf-Prämien
  • Wer: In der Schweiz wohnhaft, einschließlich Kanton Glarus (innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft)
  • Selbstbehalte: CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500 für Erwachsene
  • Modelle: Normal, Managed Care, HMO mit Bezahlung 10-20%
  • Ermäßigung: Kantonaler Niedriglohnzuschuss (variiert je nach Kanton)
  • Wo: Antrag bei der kantonalen Verwaltung Glarus

Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) ist eine Säule des schweizerischen Gesundheitssystems mit ganz anderen Merkmalen als AHV/IV (eidgenössische Lohnvorsorge) und BVG (betriebliche Vorsorge). Im Kanton Glarus, wie in der ganzen Schweiz, müssen die Bewohner innert 3 Monaten nach ihrer Ankunft im Gebiet ein KVG abschliessen. Im Gegensatz zu den AHV/IV-Beiträgen (5.3% zu Lasten des Arbeitnehmers, 10.6% gesamt mit Arbeitgeber) ist das KVG eine private Prämienversicherung, die direkt bei dem Versicherer seiner Wahl abgeschlossen wird. Es handelt sich weder um eine Steuer noch um einen Lohnbeitrag, der von der Gehaltsabrechnung einbehalten wird.

KVG-Prämien sind private Beträge pro Kopf, die direkt an den Versicherer gezahlt werden (monatlich oder vierteljährlich). Jede ansässige Person muss eine eigene Police unterschreiben. Die Prämien variieren je nach: Wohnkanton

Operative Details

Welche Franchise im Kanton Glarus zu wählen ist

Die Wahl der Franchise ist ein Trade-off zwischen monatlicher Prämie und medizinischem Risiko. Wer im Jahr mit geringen Arztkosten rechnet (jung und gesund, ohne chronische Erkrankungen), könnte sich für eine hohe Franchise (CHF 1500-2500) entscheiden, um die monatliche Prämie deutlich zu senken. Wer hingegen häufige medizinische Bedürfnisse (Diabetes, Bluthochdruck, wiederkehrende Facharztbesuche, kontinuierliche Therapien) hat, könnte eine niedrige Franchise (CHF 300-500) bevorzugen und eine höhere monatliche Prämie zahlen, da er weiß, dass er durch weniger Copayment und mehr Deckung den Wert wiedererlangen wird.

Andere Profile (ältere Menschen, Arbeitslose, Alleinerziehende) profitieren von der Kombination mittlerer Franchise (CHF 500-1000) + Prämienverbilligungsbeitrag: Der Kantonsbeitrag senkt die Prämie auf ein tragfähiges Niveau, während eine mittlere Franchise einen angemessenen Zugang zur Behandlung aufrechterhält.

Die Prämien variieren auch je nach gewähltem Deckungsmodell. Im Kanton Glarus gibt es mehrere Versicherer mit jeweils eigenen Preisen für die verschiedenen Franchise- und Modellkombinationen. Das Tool per confrontare i premi LAMal del canton Glarona ermöglicht die einfache Überprüfung der Offerten der verschiedenen Versicherer bei gleicher Franchise und gleichem Modell.

So funktioniert das Bezahlen

Nach Zahlung der gewählten Jahresfranchise bleibt die versicherte Person für 10-20% der weiteren Behandlungskosten bis zu einer jährlichen Copayment-Obergrenze haftbar. Die Copayment-Obergrenze im Kanton Glarus beträgt

Nützliche Tools für die Planung

Für Ihre Vorsorgestrategie nutzen Sie den Rentenplaner und den Säule-3-Simulator.

Wichtige Punkte

Schritt-für-Schritt-Prozedur für die Anforderung der Prämienreduzierung

Schritt 1: Überprüfen der Anspruchsberechtigung

Der Anspruch auf Prämienreduzierung hängt von Einkommenskriterien und der Zusammensetzung der Familienverhältnisse ab, die vom kantonalen Glarner Regierungsrat definiert werden. Eine erste Schätzung erhält man, indem man das Bruttoeinkommen, die möglichen Steuerabzüge (die obligatorische Krankenversicherung ist bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar, die von den Bundesgrenzen abhängen), die Anzahl der zu unterstützenden Personen und den Familienstand berücksichtigt. Wenn das jährliche Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Schwellenwerte liegt (kontaktieren Sie direkt das kantonale Amt, es ist hier nicht angegeben), besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass der Anspruch besteht.

Schritt 2: Dokumentation sammeln

In der Regel sind folgende Dokumente erforderlich: Steuererklärung des Vorjahres (oder Lohnzertifikat), Wohnsitznachweis des Gemeindeamtes des Wohnortes im Kanton Glarus, Dokumentation der Familienzusammensetzung (Eheurkunde, Geburtszertifikate der Kinder, Lebenspartnerschaftserklärung), Arbeitsvertrag oder Arbeitslosenbescheinigung, wenn relevant für das Einkommen, Rentenmitteilung AVS/LPP, wenn Rentner.

Schritt 3: Antrag bei kantonalem Amt stellen

Der Antrag wird bei der Krankenversicherungs- oder Sozialversicherungsbehörde des Kantons Glarus gestellt. Der Antrag kann persönlich, per Post oder (in einigen Kantonen, prüfen Sie dies) über das kantonale Portal eingereicht werden. Kontaktieren Sie das offizielle Website des Kantons Glarus (www.gl.ch) für die genauen Informationen und den Antragsformular.

Schritt 4: Überprüfung und Mitteilung des Ergebnisses

Häufig gestellte Fragen
Was ist das KVG und wer muss es im Kanton Glarus abschliessen?
Die KVG (obligatorische Krankenversicherung) ist eine private Prämienversicherung, die für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, einschliesslich derjenigen im Kanton Glarus, obligatorisch ist. Sie muss innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft im Kantonsgebiet abgeschlossen werden. Anders als die AHV/IV (Bundeslohnbeiträge, 5.3% abhängig und 10.6% gesamt mit Arbeitgeber) ist das KVG keine Abgabe und kein Lohnbeitrag, sondern eine private Versicherungspolice pro Kopf. Jede versicherte Person wählt
Welche Selbstbehalte gibt es im Kanton Glarus und welche zu wählen?
Erwachsene können im Kanton Glarus wie in der ganzen Schweiz zwischen 6 Franchisen wählen: CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 pro Jahr. Höhere Selbstbehalte führen zu niedrigeren monatlichen Prämien, erfordern aber bei medizinischen Ausgaben eine höhere Direktzahlung. Die Franchise ist persönlich: Jedes Familienmitglied wählt seine eigene nach seinen eigenen medizinischen Bedürfnissen.
Wie funktioniert die Prämienverbilligung im Kanton Glarus?
Die Prämienverbilligung (Kantonsbeitrag) ist eine Hilfe für Geringverdiener. Im Kanton Glarus legt die kantonale Verwaltung Kriterien für Einkommen, Familienzusammensetzung und Höhe des Zuschusses fest. Um den Zuschuss zu beantragen, müssen Sie bei der Krankenkasse des Kantons Glarus unter Beifügung der Steuererklärung und der Unterlagen der Familiengemeinschaft einen Antrag stellen. Bei Genehmigung reduziert der Zuschuss die an den Versicherer gezahlte monatliche Prämie.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und KVG-Copayment?
Der Selbstbehalt ist der jährliche Festbetrag (CHF 300-2500), den Sie vor Versicherungsbeginn vollständig bezahlen. Das Copayment ist der Prozentsatz (10-20%) der medizinischen Kosten, der auch nach der Franchise zu Ihren Lasten bleibt, bis zu einer jährlichen Obergrenze (in der Regel CHF 500-1000). Beispiel: Mit einem Selbstbehalt von CHF 500 bezahlen Sie die ersten CHF 500 Spesen. Dann zahlen Sie 10-20% der nachfolgenden Ausgaben, bis zur jährlichen Zahlungsobergrenze. Darüber hinaus deckt die
Wo finde ich spezifische Informationen zu KVG-Prämien und Glarner Beiträgen?
Für spezifische Informationen zu KVG-Prämien im Kanton Glarus wenden Sie sich bitte an die kantonale Krankenkasse (abrufbar unter www.gl.ch). Mit dem [comparatore online LAMal](nav:health) können Sie auch die Offerten der verschiedenen Versicherer im Kanton Glarus einsehen. Für Prämienverbilligungsbeiträge wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige kantonale Amt.

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