Krankenkassenprämien Kanton Bern und Prämienverbilligung (Grenzgänger-Leitfaden)

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Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zu den Prämien der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Bern.

Kontext

Krankenkassenprämien Kanton Bern und Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung im Kanton Bern ist eine wichtige Massnahme, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die Kosten einer allfälligen Krankheit zu decken. Die Prämien werden pro Kanton und Prämienregion festgelegt und es gibt Franchisen für Erwachsene. Sie können eine Prämienverbilligung erhalten, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Prämienverbilligung wurde 2020 mit der Änderung des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) per 1. Januar 2020 eingeführt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes kann der Kanton Bern die Prämien für Staatsangehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, herabsetzen.

Was sind Krankenkassenprämien?

Die Krankenkassenprämien sind der Auszahlungsanteil, den die Bürger für die obligatorische Krankenversicherung bezahlen müssen. Sie sind nach Kanton und Prämienregion festgelegt und variieren je nach Bevölkerung und wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Region.

Was sind Selbstbehalte?

Selbstbehalte sind die Gebühren, die die Bürger zahlen müssen, bevor sie Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. Es gibt Selbstbehalte für Erwachsene und Kinder, die je nach Alter und Gesundheitszustand variieren.

Wie funktioniert die Prämienverbilligung?

Prämienverbilligungen sind für Bürgerinnen und Bürger möglich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind:

  • Ein Einkommen von weniger als 4.500 CHF pro Monat (ca. 4.300 EUR)
  • Haben Sie ein Familieneinkommen

Operative Details

Krankenkassenprämien Kanton Bern und Prämienverbilligung

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Bern werden pro Kanton und Prämienregion festgelegt. Es gibt Selbstbehalte für Erwachsene, und Sie können eine Prämienverbilligung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Was sind Selbstbehalte für Erwachsene?

Die Selbstbehalte für Erwachsene sind ein Betrag, den der Betroffene aus eigener Tasche bezahlen muss, bevor die Versicherung die medizinischen Kosten erstattet. Dieser Selbstbehalt kann je nach Prämienregion und gewählter Versicherungsart variieren. Im Kanton Bern kann die Franchise für Erwachsene beispielsweise 300-500 CHF pro Jahr betragen.

Wie funktioniert die Prämienverbilligung?

Eine Prämienverbilligung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie zum Beispiel in der Lage sind, eine höhere Franchise zu zahlen, können Sie eine Prämienreduzierung von ca. 10-15% erzielen. Weitere Voraussetzungen für die Prämienverbilligung können die Häufigkeit regelmäßiger Arztbesuche, die Teilnahme an Gesundheitsvorsorgeprogrammen oder die Wahl eines günstigeren Versicherungsplans sein.

Konkrete Beispiele

Angenommen, ein Bürger des Kantons Bern hat eine Franchise von 400 CHF pro Jahr für die obligatorische Krankenversicherung. Wenn Sie sich entscheiden, die Franchise auf 600 CHF pro Jahr zu erhöhen, könnten Sie eine Prämienreduktion von rund 12,5% erhalten. Dies würde eine Prämienreduktion von ca. 50-75 CHF bedeuten

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Wichtige Punkte

Krankenkassenprämien Kanton Bern und Prämienverbilligung

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Bern werden pro Kanton und Prämienregion festgelegt. Es gibt Selbstbehalte für Erwachsene, und Sie können eine Prämienverbilligung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

# Beispiel Krankenkassenprämien im Kanton Bern

Um ein konkretes Beispiel zu geben, betrachten wir eine vierköpfige Familie, die in Bern lebt. Der durchschnittliche monatliche Preis für eine obligatorische Krankenversicherung für einen Erwachsenen beträgt ca. 250 CHF pro Monat. Das schweizerische Gesetz sieht jedoch eine Franchise für Krankenkassenprämien vor. Das heisst, die ersten 300 CHF Gesundheitskosten gehen zu Lasten des Versicherten, während die Versicherung die Kosten oberhalb dieser Schwelle deckt.

Hat die Familie zum Beispiel Gesundheitsausgaben von CHF 1 '000 pro Monat, deckt die Versicherung nur die CHF 700, die über der Franchise liegen. In diesem Fall beträgt der monatliche Preis für die obligatorische Krankenversicherung ca. 18 CHF (700 CHF / 39 '000 CHF maximale Deckung).

# Beispiel Prämienverbilligung für eine obligatorische Krankenversicherung

Gemäss schweizerischem Recht können Sie eine Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hat ein Versicherter beispielsweise eine Krankenversicherung zu Lasten seines Arbeitgebers, kann er eine Prämienverbilligung von 10-20% erhalten.

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Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Prämienverbilligung zu erhalten?
Die Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung können je nach Kanton und Prämienregion variieren. Es ist wichtig, die offiziellen Informationen des Kantons Bern zu konsultieren.
Wie funktioniert die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung ist eine wichtige Massnahme, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die Kosten einer allfälligen Krankheit zu decken. Die Prämien werden pro Kanton und Prämienregion festgelegt und es gibt Franchisen für Erwachsene.
Welche Selbstbehalte gibt es für Erwachsene?
Für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung gibt es im Kanton Bern Franchisen für Erwachsene. Es ist wichtig, die offiziellen Informationen des Kantons Bern zu konsultieren, um zu erfahren, welche Franchisen anwendbar sind.

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