Stipendien und Darlehen im Kanton Zug: Voraussetzungen, Beträge und Fristen (Grenzgänger-Leitfaden)

Universitätscampus im Kanton Zug mit Studenten und Schweizer Flaggen

Vollständiger Leitfaden für Stipendien und Ehrendarlehen im Kanton Zug: Wer kann sie beantragen, Höchstbeträge, Bewerbungsfristen und zuständige Stelle.

Kontext

In Kürze

  • Der Kanton Zug bietet Stipendien (nicht rückzahlbar) und Ehrendarlehen (rückzahlbar) für ansässige Studierende an
  • Hauptanforderungen: Kantonswohnsitz ≥3 Jahre (Schweizer oder B/C-Genehmigungen), Bruttofamilieneinkommen ≤ CHF 120 '000 (Schwelle 2025), Einschreibung in anerkannte Kurse (Universität, HF, höhere Berufsbildung)
  • Höchstbeträge 2025: Bachelor (CHF 12.000/anno), Master (CHF 15.000/anno), Doktorat (CHF 20.000/anno). Darlehen bis CHF 25 '000 gesamt
  • Frist: 30. April 2025 für das Studienjahr 2025/2026
  • Zuständige Stelle: Kantonale Bildungs- und Unterstützungsstelle (Baarerstrasse 16, Zug)

Eckdaten

  • Was: Stipendien und kantonale Darlehen
  • Wo: Kanton Zug (Gemeinden: Zug, Baar, Cham, etc.)
  • Wer: Residente Studierende mit Einkommensgrenzen (ausgenommen Kinder von bereits subventionierten Kantonsangestellten)
  • Betrag: Variabel (vom Staatsrat festgelegte jährliche Höchstbeträge). Beispiel: CHF 15 '000.- pro Master of Engineering an der ETH Zürich
  • Frist: 30. April (Zusendung der vollständigen Unterlagen per Einschreiben)
  • Amt: Kantonale Ausbildungsstelle (Tel. 041 728 32 22)

Der Kanton Zug, der für seine niedrige Steuerbelastung und sein innovatives Ökosystem bekannt ist, unterstützt die Hochschulbildung durch gezielte Finanzinstrumente aktiv. Diese Beihilfen werden von der kantonalen Dienststelle für Ausbildung und Zuschüsse verwaltet und kombinieren Zuschüsse mit zinslosen Darlehen (1% Zinsen nach dem Studium).

Operative Details

So funktionieren Stipendien und Darlehen im Kanton Zug

Das zuganische System unterscheidet zwischen Stipendien (nicht rückzahlbar) und Ehrendarlehen (nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen). Zu den Grundvoraussetzungen gehören:

  • Ununterbrochener Wohnsitz im Kanton seit mindestens 3 Jahren (B/C-Genehmigung oder Schweizer Staatsbürgerschaft). Beispielsweise wird ein Student, der 2021 nach Baar gezogen ist, ab 2024 teilnahmeberechtigt.
  • Anmeldung zu Vollzeitkursen an Schweizer Universitäten (z.B. ETH Zürich, Universität Luzern) oder anerkannte Ausländer (z.B. Deutsche Technische Hochschulen oder UK Russell Group).
  • Familieneinkommensgrenzen: Für eine 4-köpfige Familie darf das kantonale steuerpflichtige Einkommen CHF 120 '000 (Wert 2024) nicht übersteigen. Eine Familie mit einem Einkommen von CHF 115 '000 und zwei studentischen Kindern kann Unterstützung für beide beantragen.
  • Höchstalter: 35 Jahre für Master und Doktorat (Bezug: Kantonales Bildungsgesetz, Art. 12).

Höchstbeträge und Laufzeit

Die Stipendien decken teilweise die Studien- und Lebenshaltungskosten. Beträge 2024:

  • Bachelor: bis CHF 16.000/anno (z.B. CHF 12 '000.- Steuern + CHF 4' 000.- Verpflegung/Unterkunft)
  • Master: bis CHF 20.000/anno (z.B. CHF 15 '000.00 für Studiengebühren + CHF 5' 000.00 für Lebenshaltungskosten)
  • Promotion: bis CHF 32.000/anno (inkl. Forschungsbeiträge und Vorträge)

Ehrendarlehen (maximal CHF 20 '000 gesamt) ergänzen die Stipendien, mit Rückzahlung innerhalb von 15 Jahren nach dem Studium zu einem festen Zinssatz von 1%. Ein Absolvent, der in 10 Jahren CHF 15 '000 zurückzahlt, zahlt monatliche Raten von ~CHF

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Wichtige Punkte

Wie man den Antrag stellt: Schritt-für-Schritt-Verfahren

1. Wohnsitzprüfung: Bestätigung von 3 aufeinanderfolgenden Jahren im Kanton Zug (z. B. über Gemeinderegister von Städten wie Baar oder Cham). Gemäss dem «Kantonalen Bildungsgesetz 2023» zählen auch Aufenthalte zu Studienzwecken oder Zivildienst. 2. Dokumentensammlung:

  • Kopie Reisepass/Aufenthaltsbewilligung B/C (gültig mindestens bis Dezember 2026)
  • Immatrikulationsbestätigung einer Schweizer Universität (z. B. ETH Zürich oder Universität Luzern)
  • Steuererklärung 2024 der Eltern (oder des Ehepartners) mit einem Bruttoeinkommen > CHF 80.000
  • Detaillierter Studienplan und Budgetprognose (z. B. CHF 25.000/Jahr für Verpflegung/Unterkunft in Zug vs. CHF 18.000 in Freiburg)

3. Formular ausfüllen: Herunterladbar auf der Website des Kantonalen Amtes für Bildung. Geben Sie die Priorität zwischen Stipendium (max. CHF 5.000/Jahr) und Darlehen (bis zu CHF 15.000/Jahr) an. 4. Einreichen bis zum 30. April: Per Einschreiben an «Amt für Bildung, Poststrasse 1, 6300 Zug» oder persönliche Abgabe. Späterer Termin als in Zürich (31. März)

Nach der Antragstellung

Das Amt prüft das Dossier innerhalb von 3 Monaten. Im Jahr 2025 wurden 60 % der Anträge bewilligt. Im positiven Fall:

  • Vierteljährliche Auszahlung: Z. B. CHF 3.750 alle 3 Monate für ein jährliches Darlehen von CHF 15.000
  • Verpflichtungen: Beibehaltung des Wohnsitzes in Zug (mindestens 183 Tage/Jahr). Mitteilung von Änderungen innerhalb von 30 Tagen (z. B. Wechsel von Wirtschaft zu Medizin oder Einkommen > CHF 40.000)
  • Rückzahlung der Darlehen: Innerhalb von 15 Jahren nach dem Abschluss (Zinssatz 1,5 %). Aufschub möglich bei Arbeitslosigkeit (max. 2 Jahre) oder Mutterschaft (6 Monate/Kind).

Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich für ein Stipendium bewerben, wenn ich im Ausland studiere?
Ja, sofern die ausländische Institution anerkannt ist und der Kurs Vollzeit ist. Die Zugana-Residenz muss während des Studiums aufrechterhalten werden.
Müssen Darlehen zurückgezahlt werden, auch wenn ich das Studium nicht abschließe?
Ja, bei Abbruch oder Nichterreichen des Abschlusses beginnt die Rückerstattung 2 Jahre nach Studienabschluss oder Überschreiten des Höchstalters.
Wie werden Einkommensgrenzen berechnet?
Sie basiert auf dem kantonalen steuerbaren Einkommen des Vorjahres abzüglich Abzügen für AHV/AHV und BVG/BVG. Nicht enthalten ist das Familienvermögen.

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