Grenzgänger Tessin: 100% Steuer ab 2026 für alte und neue Gemeinden (Grenzgänger-Leitfaden)
Der Osten weist darauf hin: Ab Januar 2026 werden die Grenzgänger der neuen Grenzgemeinden, die sich für das Omnibus-Dekret entscheiden, die Quellensteuer zu 100% im Tessin zahlen, nicht mehr zu 80%. Erhöhte Steuerbelastung, wenn Sie sich für die italienische Ersatzsteuer entscheiden.
Kontext
In Kürze
- Ab Januar 2026 100% Quellensteuer für die alten Grenzgänger der neuen Gemeinden, die sich für den Omnibus entscheiden
- Bis 2025 wurden sie als neue Grenzgänger zu 80 % besteuert
- Wer sich für den Omnibus entscheidet, riskiert eine Doppelbesteuerung: 100% in der Schweiz + Gebühr in Italien
- Zeit bis Ende 2026 für eine diplomatische Lösung zwischen Italien und der Schweiz
Eckdaten
- Was: Änderung des Quellensteuersatzes von 80% auf 100% für eine bestimmte Kategorie von Grenzgängern
- Wann: Ab dem 1. Januar 2026
- Wo: Kanton Tessin
- Wer: Tessiner Quellensteueramt, Grenzgänger mit Wohnsitz in den neuen Grenzgemeinden
- Betrag: Voller Satz (Tabellen A, B, C, H) statt 80% reduziert
Das Quellensteueramt des Kantons Tessin hat mitgeteilt, wie die Gewerkschaft Ocst auf ihrer Website berichtet, dass ab Januar 2026 die sogenannten "alten Grenzgänger der neuen Gemeinden", die sich für den Mechanismus des Omnibus-Dekrets entscheiden, im Tessin zu 100% besteuert werden, also nach den ordentlichen Tabellen A, B, C und H, und nicht mehr zu 80%, wie dies bei den neuen Grenzgängern der Fall ist.
Wer sind die betroffenen Arbeitnehmer
Die Bestimmung betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 täglich im Tessin tätig waren und ihren steuerlichen Wohnsitz in einer Gemeinde im Umkreis von 20 Kilometern um die Grenze hatten, die jedoch nicht in der alten Liste der Grenzgemeinden des Kantons Tessin enthalten war. Die Quellensteuerbehörde hat beschlossen,
Operative Details
DER WANDEL UND SEINE PRAKTISCHEN FOLGEN Mit der neuen Regelung, gemäß den Angaben des Ocst, stünden die betroffenen Grenzgänger vor einer Weggabelung mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen. Entscheiden sie sich für das Omnibus-Dekret, müssten sie in der Schweiz 100 % der Quellensteuer (laut den vollen Tabellen) zahlen und gleichzeitig einen weiteren Anteil in Italien als Ersatzsteuer. Das Ergebnis wäre eine insgesamt höhere Steuerbelastung im Vergleich zur aktuellen Situation.
Die Alternative wäre, nicht für das Omnibus-Dekret zu optieren und weiterhin 80 % in der Schweiz zu zahlen, wobei sie sich jedoch als 'neue Grenzgänger' klassifizieren würden. Dieser zweite Weg würde die unmittelbare Mehrbelastung vermeiden, würde den Arbeitnehmer jedoch in eine Kategorie einordnen, die nach rechtlicher Definition nicht seiner Beitragsgeschichte entspricht (da er als 'alter' Grenzgänger aufgrund seiner Dienstzeit gilt).
Vergleich der steuerlichen Szenarien
| Szenario | Steuer in der Schweiz | Steuer in Italien | Hinweise | |---|---|---|---| | Alter klassischer Grenzgänger | 100 % (Tabellen A,B,C,H) | Steuerfrei | Historisches Regime | | Neuer Grenzgänger (bis 2025) | 80 % reduzierte Sätze | 25 % Ersatzsteuer auf das in CH gezahlte | Omnibus-Option | | Alter der neuen Gemeinden (ab 2026 mit Omnibus) | 100 % (Tabellen A,B,C,H) | 25 % Ersatzsteuer | Mehrbelastung | | Alter der neuen Gemeinden (ab 2026 ohne Omnibus) | 80 % reduzierte Sätze | Keine (reguläres Regime?) | Klassifizierung als neuer Grenzgänger |
Die Tabelle zeigt, dass die Kombination '100 % in der Schweiz + 25 % in Italien' ein Ungleichgewicht schafft im Vergleich zu den alten klassischen Grenzgängern (die nur 100 % in der Schweiz zahlen) sowie zur vorherigen Situation dieser Arbeitnehmer (80 % + 25 %).
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Wichtige Punkte
Schritte für interessierte Grenzgänger Wer zur Kategorie des Ocst gehört — also zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 mit täglichem Rückkehr in die Schweiz gearbeitet hat, in einer Gemeinde innerhalb von 20 km vom Grenzgebiet wohnt, die nicht im alten Verzeichnis aufgeführt ist — sollte in den kommenden Monaten ein Prüfungsverfahren und eine Entscheidungsfindung durchführen:
1. Überprüfung der eigenen persönlichen und beruflichen Situation: Verträge, Gehaltsabrechnungen und Meldebescheinigungen sammeln, die die Dienstzeit in der Schweiz und den Wohnsitz in einer der neuen Grenzgemeinden nachweisen.
2. Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung: die Quellensteuer wird vom schweizerischen Arbeitgeber einbehalten. Es ist wichtig, dass das Unternehmen über die geplante Änderung des Steuersatzes ab Januar 2026 informiert ist und die Tabellen A, B, C oder H entsprechend der Familiensituation korrekt anwendet.
3. Bewertung der Omnibus-Option für 2026: die Entscheidung, ob man den Omnibus-Entschluss im Rahmen der Steuererklärung (Modell 730 oder Redditi PF 2027 für das Steuerjahr 2026) wählt oder nicht, sollte getroffen werden. Es empfiehlt sich, beide Szenarien zu simulieren: mit Omnibus (100 % in CH + 25 % Ersatzsteuer in IT) und ohne Omnibus (80 % in CH, reguläres System in IT).
4. Beobachtung der diplomatischen Entwicklungen: Das Ocst nennt Ende 2026 als Frist für eine Verhandlungslösung zwischen Rom und Bern. Bis dahin bleibt die Situation unsicher, und politische Interventionen könnten die Lage erneut verändern.
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Häufig gestellte Fragen
- Wer genau sind die „alten Grenzgänger der neuen Gemeinden“, die von der neuen Regel betroffen sind?
- Es handelt sich um Arbeitnehmer, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 täglich im Tessin tätig waren und in einer Gemeinde innerhalb von 20 km von der Grenze wohnten, die nicht auf der historischen Liste der Grenzgemeinden des Kantons Tessin stand.
- Was ändert sich konkret ab dem 1. Januar 2026 für diese Grenzgänger?
- Wenn sie sich für das Omnibus-Dekret entscheiden, erhöht sich die Quellensteuer im Tessin von 80% auf 100% (Tabellen A, B, C, H). Wer sich nicht für den Omnibus entscheidet, zahlt in der Schweiz weiterhin 80% als "neuer Grenzgänger".
- Lohnt es sich, sich für das Omnibus-Dekret mit den neuen Regeln zu entscheiden?
- Nach Angaben des Ostens würde die Entscheidung für den Omnibus in der Schweiz 100% plus 25% Ersatzsteuer in Italien zahlen, was im Vergleich zur aktuellen Situation (80% + 25%) eine Belastung darstellt. Die Bequemlichkeit muss von Fall zu Fall beurteilt werden, indem beide Szenarien simuliert werden.
- Bis wann muss die Situation geklärt sein?
- Der Osten weist darauf hin, dass es bis Ende 2026 Zeit für eine diplomatische Lösung zwischen dem italienischen Staat und Bern gibt, die diese als "zweideutig" bezeichnete Situation endgültig heilen würde.
- Wo kann ich überprüfen, ob meine Wohngemeinde zu den „neuen Grenzgemeinden“ gehört?
- Die Liste der Grenzgemeinden des Kantons Tessin wird von der kantonalen Verwaltung veröffentlicht. Die "neuen" Gemeinden sind diejenigen, die im Umkreis von 20 km von der Grenze entfernt liegen, aber nicht in der historischen Liste vor 2018 enthalten sind.