Geschäft in Freiburg eröffnen: Anmeldung und Kosten

Rechtsform, Handelsregistereintrag, 3-stufige Besteuerung und gesetzliche Verpflichtungen. Wie gründet man ein Unternehmen im Kanton Freiburg?
Kontext
Auf einen Blick
- Zwischen Einzelunternehmen, AG, GmbH und Genossenschaft je nach Kapital und Haftung wählen
- Obligatorische Eintragung ins kantonale Handelsregister Freiburg
- Bundes-, kantonale und kommunale Besteuerung auf 3 Ebenen
- Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) innerhalb von 3 Monaten; AHV/IV/EO-Beiträge ca. 10,6%
Wichtige Fakten
- Was: eine gewerbliche, handwerkliche oder Dienstleistungstätigkeit im Kanton Freiburg aufnehmen
- Wo: bei der kantonalen Verwaltung/beim kantonalen Handelsregister Freiburg
- Wer: Unternehmer, Einzelunternehmen, AG, GmbH, Genossenschaft
- Rechtsformen: Einzelunternehmen (0 Mindestkapital), AG (CHF 100'000), GmbH (CHF 20'000)
- Besteuerung: 3 Ebenen — Bundesebene ESTV, Kanton, Gemeinde (Steuerfuss)
- Fristen: Eintragung innerhalb der im Kanton Freiburg geltenden Fristen; KVG innerhalb von 3 Monaten; AHV/IV innerhalb von 30 Tagen
- Pflichten: Bundes-/Kantonssteuern, Vorsorge, KVG, mögliche MWST
Die Aufnahme einer Tätigkeit im Kanton Freiburg erfordert in erster Linie die Wahl der Rechtsform. Die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen, Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaft hängt vom Kapitalbedarf, der persönlichen Haftung und der Führungsstruktur des Unternehmens ab.
Wahl der Rechtsform
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form: Es erfordert kein Mindestkapital, und der Unternehmer haftet persönlich mit seinem eigenen Vermögen. Die AG hingegen erfordert ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000 (die Hälfte davon bei der Eintragung einbezahlt), während die GmbH ein Mindestkapital von CHF 20'000 erfordert. Bei beiden Formen ist die Haftung auf das einbezahlte Gesellschaftskapital beschränkt.
Die Eintragung ins kantonale Handelsregister ist obligatorisch und muss gemäss den vom Kanton Freiburg festgelegten Fristen und Verfahren erfolgen. Bei der Eintragung gibt der Unternehmer oder die Gesellschaft Informationen über die Art der Tätigkeit, die Gesellschafter, die Geschäftsadressen und die Namen der zur Unterzeichnung rechtlicher Dokumente berechtigten Personen an.
Eintragung und Registrierungskosten
Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister variieren je nach Rechtsform und zuständigem Kanton. Freiburg legt seine eigenen Eintragungsgebühren fest, die typischerweise von der Gesellschaftsform und dem angegebenen Gesellschaftskapital abhängen. Es empfiehlt sich, direkt die kantonale Verwaltung oder das Handelsregister von Freiburg zu kontaktieren, um die genauen Beträge und die für 2026 aktualisierten Bearbeitungszeiten zu erfahren.
Zusätzlich zu den Eintragungskosten sind die Notarkosten für die Erstellung der Gründungsurkunden (für AG und GmbH erforderlich), mögliche Bewilligungsgebühren für bestimmte Branchen und die Kosten für eine anfängliche Steuerberatung zu berücksichtigen. Die Gesamtinvestition variiert erheblich — von einigen hundert bis zu mehreren tausend CHF, je nach Komplexität der Unternehmensstruktur und den erforderlichen professionellen Dienstleistungen.
Operative Details
Besteuerung auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde
Der Freiburger Unternehmer sieht sich einer Besteuerung auf drei verschiedenen Ebenen gegenüber. Die direkte Bundessteuer (IFD) wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung (AFC/ESTV) verwaltet und ist proportional zum deklarierten Nettoeinkommen des Unternehmens. Der Kanton Freiburg erhebt eine kantonale Steuer auf den Unternehmensgewinn, mit eigenen Steuersätzen und Regeln, die vom Kantonsparlament festgelegt werden. Schließlich wendet jede Gemeinde des Kantons einen Multiplikator auf die kantonale Steuerbasis an, wodurch sich die Gesamtsteuerbelastung je nach Standort unterschiedlich erhöht.
Die Gesamtbesteuerung hängt daher nicht nur von der Rechtsform und dem Einkommen ab, sondern auch von der konkreten Gemeinde im Kanton Freiburg, die als Sitz der Tätigkeit gewählt wird. Ein Unternehmen im Kantonshauptort Freiburg zahlt andere Steuersätze und Multiplikatoren als ein Betrieb in einer kleinen Berggemeinde.
Mehrwertsteuer und Pflichten bei der Rechnungsstellung
Wenn der Umsatz die eidgenössische Schwelle von etwa CHF 100'000 pro Jahr übersteigt, ist die Eintragung ins MWST-Register bei der AFC/ESTV (Eidgenössische Zollverwaltung) obligatorisch. Der Standard-MWST-Satz beträgt 8,1%, wobei für bestimmte Bereiche wie Gastronomie und Medien reduzierte Sätze verfügbar sind. Für Tätigkeiten mit niedrigerem Umsatz ist es möglich, aber nicht obligatorisch, sich freiwillig für die MWST zu entscheiden, wenn dies vorteilhaft ist.
Die assicurazione malattia LAMal ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz wohnen, und muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit bei einem privaten Versicherer abgeschlossen werden. Die Prämien variieren je nach Alter der versicherten Person, Wohnkanton (Freiburg hat spezifische Prämien) und gewählter Franchise (von CHF 300 bis CHF 2'500 pro Jahr). Sie ist weder eine Steuer noch ein Lohnbeitrag, sondern eine private Versicherung mit individuellen Pro-Kopf-Prämien. Der Kanton Freiburg kann Personen mit niedrigem Einkommen Subventionen (Prämienverbilligung) gewähren.
Für die berufliche Vorsorge (LPP/BVG) ist es bei der Einstellung von Mitarbeitenden durch das Unternehmen obligatorisch, sich innerhalb der gesetzlichen Fristen einer Pensionskasse anzuschließen. Der Unternehmer selbst kann, wenn er Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit deklariert, eine eigenständige Lösung für die ergänzende Vorsorge (dritte Säule 3a) wählen, mit Steuerabzügen, die je nach Kanton und Jahr variieren.
Nützliche Tools für deinen Fall
Um dein Szenario innerhalb/außerhalb von 20 km praktisch zu überprüfen, verwende den calcolatore stipendio netto und die guida dichiarazione redditi.
Wichtige Punkte
Operative Checkliste: von der Idee bis zum Start
1. Rechtsform wählen — Prüfen, ob eine Einzelfirma, eine AG, eine GmbH oder eine Genossenschaft geeignet ist, je nach erforderlichem Kapital, persönlicher Haftung und geplanter Größe.
2. Gründungsurkunde/Statuten erstellen — Für AG und GmbH einen Notar mit der offiziellen Erstellung und Beglaubigung beauftragen.
3. Eintragung ins Handelsregister Freiburg — Vollständige Formulare und Unterlagen einreichen; die CHE-Nummer (Identifikationsnummer des Schweizer Unternehmens) erhalten.
4. Beim Bundesamt für Statistik (BFS/UST) anmelden — Um die für offizielle Vorgänge und Mitteilungen erforderliche BFS-Statistiknummer zu erhalten.
5. Bei der ESTV/AFC anmelden, falls zutreffend — Erforderlich, wenn der Umsatz die Mehrwertsteuerschwelle überschreitet; sich im eidgenössischen Mehrwertsteuerregister registrieren.
6. Krankenversicherung nach KVG innerhalb von 3 Monaten abschließen — Privaten Versicherer, Franchise und Deckungen vor Ablauf der obligatorischen Frist wählen.
7. Einer Pensionskasse anschließen — Wenn Mitarbeitende eingestellt werden, eine Pensionskasse für die Anmeldung von Amts wegen kontaktieren.
8. Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden — AHV/IV/EO-Beiträge auf deklarierte Nettoeinkünfte entrichten (ca. 10,6% insgesamt einschließlich Arbeitgeberanteil); in der Regel automatisch mit der CHE-Nummer.
9. Steuererklärung für Kanton und Gemeinde Freiburg einreichen — Jährliche Formulare gemäß den spezifischen Fristen des Kantons ausfüllen und einreichen.
Wo Sie sich informieren können und nützliche Kontakte
Für spezifische Einzelheiten zu kantonalen und kommunalen Steuern, Eintragungskosten, den genauen Fristen und den Freiburger Formalitäten ist es unerlässlich, sich direkt an folgende Stellen zu wenden:
- Kantonale Verwaltung Freiburg — für Informationen zur kantonalen Besteuerung, zu den relevanten Gemeinden und zu Fördermaßnahmen für KMU.
- Handelsregister des Kantons Freiburg — stellt offizielle Formulare, Verfahrensanweisungen und aktuelle Eintragungsgebühren bereit.
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) — allgemeine Informationen zu Unternehmertum, Bundesvorschriften und Unterstützung für Start-ups.
- Kantonale Unternehmensverbände und Gewerkschaften — bieten oft kostenlose praktische Leitfäden, Vernetzung und erste Unterstützung.
Das genaue Verfahren, die Fristen und die Beträge variieren je nach spezifischem Tätigkeitsbereich (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungen, Landwirtschaft) und der gewählten Rechtsform. Eine Erstberatung bei einem Steuerberater oder einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt ist sehr zu empfehlen, um Verwaltungsfehler zu vermeiden und die Steuerstruktur zu optimieren.
Verwenden Sie unseren calcolatore imposte, um die eidgenössische Steuerbelastung zu schätzen und zu verstehen, wie sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr Einkommen auswirken werden, sobald der Betrieb läuft. Wenden Sie sich anschließend an die Freiburger Verwaltung, um die aktuellen kantonalen und kommunalen Einzelheiten zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Mindestkapital, um ein Unternehmen in Freiburg zu gründen?
- Hängt von der gewählten Rechtsform ab. Eine Einzelfirma benötigt kein Mindestkapital; eine AG benötigt CHF 100'000 (die Hälfte wird bei der Eintragung eingezahlt); eine GmbH benötigt CHF 20'000. Der Kanton Freiburg schreibt über die bundesstaatlichen Standardanforderungen hinaus keine weiteren Ortsmindestwerte vor.
- Was kostet die Eintragung ins Handelsregister Freiburg?
- Die Einschreibekosten variieren je nach Rechtsform (Firma, AG, SRL) und deklariertem Kapital. Es gibt keinen nationalen Einheitsbetrag: Sie müssen sich direkt an das Handelsregister des Kantons Freiburg wenden, um die aktuellen Tarife 2026 und die gegebenenfalls anfallenden notariellen Gebühren zu erfahren.
- Ist die Mehrwertsteuer obligatorisch, wenn ich ein Geschäft eröffne?
- Nein, wenn der Umsatz unter rund CHF 100'000 pro Jahr bleibt. Wenn Sie diese eidgenössische Schwelle überschreiten oder sich freiwillig für die Anmeldung entscheiden, müssen Sie die Mehrwertsteuer von 8,1% (Standardsatz 2026) bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (ESTV/ESFC) verwalten.
- Muss ich die Krankenversicherung (KVG) sofort bei Aufnahme der Tätigkeit abschliessen?
- Ja, es ist obligatorisch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie haben 3 Monate ab Umzug oder Tätigkeitsbeginn Zeit, um sich bei einem Privatversicherer anzumelden. Die Prämien variieren je nach Kanton, Alter und gewählter Franchise (CHF 300 bis CHF 2'500 pro Jahr). Freiburg bietet Prämienverbilligungsbeiträge für niedrige Einkommen an.
- Welche Sozialbeiträge muss ich als selbständiger Unternehmer einzahlen?
- Du musst AHV/IV/EO (ca. 10,6% vom ausgewiesenen Reingewinn) an die AHV-Ausgleichskasse einzahlen. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, zahlen Sie auch Arbeitgeberbeiträge (5,3% AHV/IV/EO, 1,1% ALV/VK bis zur Obergrenze, 0,7-1,5% UVG/UVG gemäss Branche). Die BVG (berufliche Vorsorge) ist obligatorisch, wenn Sie Mitarbeitende haben.