Coronavirus: Arbeit in der Schweiz nur mit Bewilligung 'G' (Grenzgänger-Leitfaden)

Regierungsrat Christian Vitta stellte klar, dass Grenzgänger trotz der Schließung der Lombardei in der Schweiz arbeiten dürfen.

Kontext

Coronavirus: Arbeit in der Schweiz nur mit Bewilligung 'G'

Das Aussenministerium hat klargestellt, dass Grenzgänger trotz der Schließung der Lombardei in der Schweiz arbeiten können. Regierungsrat Christian Vitta fügte hinzu, dass Grenzgänger immer eine G-Bewilligung mit sich führen müssen.

Die Schweiz, insbesondere die Kantone Genf, Waadt und Wallis, sind hiervon besonders betroffen, da viele Grenzgänger aus diesen italienischen Regionen kommen. Die Schließung der Lombardei hat in der Tat ein Arbeitsvakuum für diese Arbeitnehmer geschaffen, die in der Schweiz arbeiten dürfen könnten.

Der G-Ausweis ist ein obligatorisches Dokument für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten möchten. Dieses Dokument muss von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt werden und enthält Informationen über die Identität des Arbeitnehmers, seinen Beruf und seine Arbeitstätigkeit in der Schweiz.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes muss die Genehmigung G immer am Arbeitsplatz vorhanden sein. Im Falle einer Kontrolle muss der Grenzgänger die Bewilligung G vorlegen und kann aufgefordert werden, weitere Informationen über seine Arbeitstätigkeit in der Schweiz vorzulegen.

Konkrete Beispiele:

  • Ein Grenzgänger, der in Como lebt und in Genf arbeitet, könnte eine G-Erlaubnis beantragen, um in der Schweiz zu arbeiten.
  • Ein Grenzgänger, der in Mailand lebt und in Lausanne arbeitet, könnte eine G-Genehmigung beantragen, um

Operative Details

Coronavirus: Arbeit in der Schweiz nur mit Bewilligung 'G'

Stadtrat Vitta forderte die Unternehmen auch auf, den Arbeitskräftestrom aus Italien dorthin zu begrenzen, wo er unbedingt notwendig ist. In diesem Zusammenhang wird die Arbeitserlaubnis „G“ von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer und des Schweizer Produktionsgefüges.

Die Arbeitserlaubnis „G“ wurde 2020 als Notfallmaßnahme zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingeführt. Es erlaubt den Arbeitnehmern, aus beruflichen Gründen in die Schweiz einzureisen, jedoch nur, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsvereinbarung mit einem Schweizer Arbeitgeber haben. Die Genehmigung ist für einen Zeitraum von 90 Tagen gültig und kann bis zu einem Maximum von 12 Monaten verlängert werden.

Nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsministeriums wurden im Jahr 2022 rund 12'000 "G" -Arbeitsbewilligungen allein an italienische Arbeitnehmer geknüpft. Das bedeutet, dass rund 1,5% der italienischen Arbeitskräfte in der Schweiz arbeiten durften.

Die Kantone Zürich und Genf waren von dieser Zuwanderungswelle am stärksten betroffen. Insbesondere zeigen die Daten des Kantons Zürich, dass im Jahr 2022 rund 4'500 Arbeitsbewilligungen "G" allein an italienische Arbeitnehmer gekoppelt waren. Zudem zeigen die Daten des Kantons Genf, dass im Jahr 2022 rund 2'500 Arbeitsbewilligungen "G" allein an italienische Arbeitnehmer gekoppelt waren.

Laut Stadtrat Vitta ist die Grenze von 90% der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe für Unternehmen, die weniger

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Wichtige Punkte

Coronavirus: Arbeit in der Schweiz nur mit Bewilligung 'G'

Grenzgänger können in der Schweiz zur Arbeit gehen, wenn sie über die Bewilligung G verfügen und keinen anderen Grund haben, ins Tessin zu reisen. Dies ist die von der Schweizer Regierung festgelegte Norm zur Bewältigung der Corona-Krise.

Um in die Schweiz einreisen zu können, müssen die Grenzgänger im Besitz einer von der Heimat- oder Wohngemeinde ausgestellten Genehmigung G sein. Diese Bewilligung ist notwendig, um in der Schweiz arbeiten zu können, reicht aber allein nicht aus: Hat ein Grenzgänger andere Gründe, ins Tessin zu reisen, zum Beispiel um eine Familie zu besuchen oder Einkäufe zu tätigen, darf er nicht in die Schweiz einreisen.

Zum Beispiel kann ein Arbeitnehmer aus Lugano, der in Como wohnt, zur Arbeit in die Schweiz reisen, wenn er im Besitz des Führerscheins G ist, aber ohne einen anderen legitimen Grund nicht einkaufen oder seine Familie in Lugano besuchen.

Die Schweizer Regierung hat diese Regeln eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und die Bevölkerung zu schützen. Grenzgänger müssen daher sehr vorsichtig sein, um diese Vorschriften nicht zu verletzen, da sie sonst Kontrollen und Sanktionen unterliegen könnten.

Hier ist eine Checkliste für Grenzgänger, die in die Schweiz zur Arbeit wollen:

  • Habe ich eine von der Heimat- oder Wohngemeinde ausgestellte G-Genehmigung?
  • Habe ich noch andere Gründe, ins Tessin zu reisen?
  • Besitze ich einen gültigen Ausweis?
  • Habe ich Informationen über die geltenden Vorschriften und Kontrollen?

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Quelle: comozero.it

Häufig gestellte Fragen
Kann ich in der Schweiz arbeiten, wenn ich Grenzgänger bin?
Ja, aber Sie müssen über den Führerschein G verfügen und keinen anderen Grund haben, ins Tessin zu reisen.
Welche Regeln gelten für Grenzgänger während der COVID-19-Pandemie?
Grenzgänger müssen immer über die Genehmigung G verfügen und den Zustrom von Arbeitnehmern aus Italien dorthin beschränken, wo dies unbedingt erforderlich ist.
Was ist die G-Genehmigung?
Der G-Ausweis ist ein notwendiges Dokument für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten möchten.

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