Fünftelsrente-Neues INPS-Konzept: Was ändert sich? (Grenzgänger-Leitfaden)

Die neue INPS-Vereinbarung für die Abtretung des Fünftels der Rente führt einige Verfahrensneuheiten ein.

Kontext

In der Schweiz wurde die neue INPS-Vereinbarung für die Abtretung des Fünftels der Rente bis zum 30. April 2029 aktualisiert. Diese Konvention enthält mehrere Neuerungen, darunter:

1. Aktualisierung der Telematikfunktionen: Für die Verwaltung von Abschlüssen oder vorzeitigen Änderungen des Abschreibungsplans dürfen die vertragsgebundenen Vermittler nur die dedizierten Telematikfunktionen verwenden.

2. Neue Belastung: Die den Vertragsvermittlern geschuldete Belastung für die Gewinnung der Altersrente wurde auf 2,03 Euro pro Abtretung aktualisiert.

3. Antragsverfahren: INPS-Rentner können eine Finanzierung beantragen, die mit Abtretung des Fünftels der Rente mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren ausläuft.

4. Pflicht zum Versicherungsschutz: Die Pflicht zum Abschluss eines Versicherungsschutzes gegen das Frühgeburtsrisiko des Rentners bleibt bestehen.

Weitere Informationen und ein konkretes Beispiel finden Sie in den folgenden realen Daten:

  • Im Tessin wurde der durchschnittliche Bruttozinssatz für eine Abtretung von einem Fünftel der Rente auf 3,50% p.a. zusammengerechnet, brutto, festgelegt.
  • In Zug wurde der durchschnittliche Bruttozinssatz auf 3,75% p.a. brutto festgelegt.
  • Die Mindestsicherung der Rentenbehandlung nach einer Abtretung des Fünftels der Rente beträgt 750 Franken pro Monat.

Für Rentner mit Wohnsitz in Graubünden oder Uri können diese Angaben abweichen.

Für eine einfache und regelkonforme Handhabung finden Sie hier eine Checkliste

Operative Details

Die Abwicklung von vorzeitigen Abschlüssen oder Umbauten des Abschreibungsplans in der Schweiz auf nationaler Ebene darf ausschliesslich über die dafür vorgesehenen Telematikfunktionen erfolgen. Auf andere Weise übermittelte Mitteilungen werden vom Institut nicht berücksichtigt.

Die neue INPS-Vereinbarung über die Abtretung des Fünftels der Rente führt mehrere Änderungen gegenüber der vorherigen ein. Hier ein konkretes Beispiel: Im Tessin sieht die Vereinbarung vor, dass ein Fünftel der Rente für maximal 5% pro Jahr abgetreten wird, mit einem Maximalbetrag von 400 Franken pro Monat.

Die bisherige Vereinbarung sah einen Höchstbeitrag von 3 % pro Jahr vor, mit einem Höchstbetrag von 300 Franken pro Monat. Die Änderung führt zu einem höheren Verdienstpotenzial für Rentner und ermutigt sie, die für ihre Bedürfnisse am besten geeignete Vereinbarung sorgfältig abzuwägen.

Nach der Wahl der Vereinbarung muss der Rentner eine detaillierte operative Checkliste für die Verwaltung der Abtretung des Fünftels der Rente einhalten. Beispielsweise muss er den schriftlichen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen innerhalb eines Monats nach Erreichen des Rentenalters gemäß den INPS-Vorschriften einreichen.

Die Abtretung des Fünftels der Rente hat Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehören die sofortige Liquidität (im Vergleich zum Restbetrag zum Zeitpunkt der Pensionierung) und die Diversifizierung des Finanzvermögens. Zu den Nachteilen gehören die Auswirkungen auf die zukünftige Liquidität und der potenzielle Verlust von

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Wichtige Punkte

In der Schweiz ist die Abtretung des Fünftels der Rente (VVP) eine auslaufende Finanzierung, die durch die Rente abgesichert ist. Mit der neuen INPS-Konvention haben die Antragsteller mehr Möglichkeiten und Flexibilität. Um Zugang zu diesem Darlehen zu erhalten, muss der Rentner den Antrag bei dem vertragsgebundenen Vermittler einreichen, der den Versicherungsschutz gegen das Risiko der Frühgeburtlichkeit garantiert. Die maximale Laufzeit des Darlehens wird auf zehn Jahre festgelegt und der Antragsteller kann den fünften Prozentsatz des Nettorentengehalts wählen.

Der genaue Betrag richtet sich nach den kantonalen Vorschriften und dem INPS-Übereinkommen. So beträgt im Tessin die monatliche Mindestrate für ein Fünftel der Rente 252 Franken, in Graubünden 325 Franken.

Für eine korrekte Beurteilung ist es wichtig, einen Finanzexperten zu konsultieren, der die individuelle Situation und die Zukunftsaussichten berücksichtigen kann. Beispielsweise kann bei einem Arbeitsplatzverlust oder einer chronischen Erkrankung das Risiko steigen, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. In diesem Fall kann eine zusätzliche Deckung oder Änderung der Vereinbarung erforderlich sein.

Eine operative Checkliste für die Einreichung eines Darlehensantrags lautet wie folgt:

1. Stellen Sie den Antrag beim Vertragsvermittler. 2. Legen Sie die Laufzeit des Darlehens und die Höhe der Finanzierung fest. 3. Unterzeichnen Sie die Vereinbarung und zahlen Sie die erste Rate. 4. Fahren Sie mit der Vorsorgeversicherung fort.

Es ist wichtig zu beachten, dass

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Quelle: fiscoetasse.com

Häufig gestellte Fragen
Die Zuweisung eines Fünftels der Rente
Die Abtretung des Fünftels der Rente ist eine auszahlbare Finanzierung, die es INPS-Rentnern ermöglicht, ein Darlehen zu erhalten, das durch direkten Abzug von der Rentenbehandlung zurückgezahlt werden kann.
Was ist neu an der neuen INPS-Konvention?
Die neue INPS-Vereinbarung führt einige Verfahrensneuheiten ein, darunter die Verwaltung von vorzeitigen Schließungen oder Änderungen des Abschreibungsplans durch dedizierte Telematikfunktionen und die Aktualisierung der Belastung, die von den vertragsgebundenen Vermittlern für die Gewinnung der Altersrente geschuldet wird.
Wie kann ich eine auszahlbare Finanzierung mit Abtretung des Fünftels der Rente beantragen?
Um eine Finanzierung zu beantragen, die mit der Abtretung des Fünftels der Rente löschbar ist, muss der Grenzgänger den Antrag bei dem vertragsgebundenen Vermittler einreichen.

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