Geschäft in Bern eröffnen: Wahl der Rechtsform und Pflichten (Grenzgänger-Leitfaden)

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Eintragung einer Tätigkeit im Kanton Bern: Welche Verfahren und Voraussetzungen sind erforderlich?

Kontext

Geschäft in Bern eröffnen: Wahl der Rechtsform und Pflichten

In Kürze

  • Die Eintragung in das Handelsregister ist für alle Unternehmen obligatorisch, die im Kanton Bern tätig sein wollen.
  • Das Mindestkapital für Unternehmen beträgt CHF 20 '000.
  • Die Studiengebühren variieren je nach gewählter Rechtsform.
  • Sie müssen eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abschliessen.

Key Facts

  • Was: Eintragung ins Handelsregister
  • Wann: Der Anmeldeprozess kann bis zu 3 Monate dauern.
  • Wo: Kaufmännisches Amt des Kantons Bern
  • Wer: Zuständige Stelle: Handelsamt des Kantons Bern
  • Betrag: CHF 500 (Anmeldegebühr)

Der Prozess der Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern

Der Handelsregistereintrag im Kanton Bern ist obligatorisch für alle Unternehmen, die im Kantonsgebiet tätig sein wollen. Der erste Schritt besteht darin, die Rechtsform der Gesellschaft zu wählen, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMBH) oder eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (SARL) sein kann.

# Rechtsform der Gesellschaft wählen

Die Wahl der Rechtsform der Gesellschaft hängt von den Bedürfnissen des eigenen Unternehmens ab. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMBH) ist eine gebräuchlichere und leichter zu verwaltende Rechtsform, während die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (SARL) für Unternehmen mit höherem Geschäftsvolumen besser geeignet ist.

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Operative Details

Die Eintragung in das Handelsregister des Kantons Bern erfordert die Einreichung eines vollständigen Antrags, dem eine Reihe von Dokumenten, darunter der Gesellschaftsvertrag, das Leistungsverzeichnis und die Versammlungsprotokolle, beizufügen sind. Zusätzlich ist eine Anmeldegebühr von CHF 500 zu entrichten. Das Anmeldeverfahren kann bis zu 3 Monate dauern und erfordert die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters des Unternehmens.

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform für Ihr Geschäft ist ein wichtiger Schritt, bevor Sie ein Geschäft in Bern eröffnen. Es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, darunter:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMBH): Dies ist die häufigste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Die SRL verlangt ein Mindestkapital von CHF 20.000 und eine maximale Anzahl von Gesellschaftern von 50.
  • Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (SRI): Dies ist eine einfachere Rechtsform als die SRL, erfordert jedoch ein Mindestkapital von CHF 10.000.
  • Aktiengesellschaft (SPA): Es handelt sich um eine komplexere Rechtsform als die SRL und erfordert ein Mindestkapital von CHF 50.000.

Pflichten zur Eintragung ins Handelsregister

Um Ihr Unternehmen im Handelsregister des Kantons Bern eintragen zu lassen, müssen Sie folgende Pflichten erfüllen:

  • Übermittlung des vollständigen Antrags: Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Gründung der Gesellschaft eingereicht werden.
  • Dokumentation: Dem Antrag muss eine Nummer der

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Wichtige Punkte

Es ist zu beachten, dass die Einschreibegebühren je nach gewählter Rechtsform variieren und eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abgeschlossen werden muss. Für weitere Informationen und zur Beantragung der Anmeldung können Sie sich an die Geschäftsstelle des Kantons Bern wenden.

Die Wahl der Rechtsform ist ein grundlegender Schritt bei der Eröffnung einer Geschäftstätigkeit in Bern. Es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, darunter:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMBH): Dies ist die häufigste Rechtsform für Schweizer Unternehmen. Die SRL zeichnet sich durch eine bestimmte Marktkapitalisierung und eine Beschränkung der Haftung der Gesellschafter aus.
  • Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (Unlimited Liability Company, SRI): Dies ist eine weniger verbreitete Rechtsform, die jedoch für kleine Unternehmen oder für Aktivitäten, die keine große Kapitalisierung erfordern, nützlich sein kann.
  • Einzelunternehmen: Dies ist die einfachste Rechtsform, die jedoch eine größere Verantwortung für den Inhaber erfordert.

Die Wahl der Rechtsform hängt von den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens und seinen Merkmalen ab. Es ist wichtig, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um genaue Anweisungen zu erhalten.

Zudem muss eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abgeschlossen werden, um die Krankheitsrisiken der Mitarbeitenden abzudecken. Das KVG ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer haben.

Hier einige konkrete Beispiele:

  • Ein Unternehmen eröffnet ein Bekleidungsgeschäft in Bern

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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsformen können für die Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern gewählt werden?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMBH) und die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (SARL) sind die gängigsten Rechtsformen für die Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern.
Welche Unterlagen sind für die Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern erforderlich?
Der Gesellschaftsvertrag, das Leistungsverzeichnis und die Versammlungsprotokolle sind die notwendigen Dokumente für die Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern.
Wie hoch ist das Eintragungshonorar für die Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern?
Die Eintragungsgebühr für die Eintragung ins Handelsregister im Kanton Bern beträgt CHF 500.

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