Steuern Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen hängen Einkommenssteuern, Quellensteuer und Fristen von den kantonalen Regeln ebenso ab wie von den eidgenössischen. Diese Seite bündelt die Steuerbelastung als Referenz, die Quellensteuersätze, die Mitteilungen der Steuerbehörde und die Artikel der Redaktion zu Steuern.
Das Gebiet grenzt an Deutschland: Wer täglich die Grenze überquert, muss Regeln und Preise auf beiden Seiten kennen. Die offiziellen Quellen publizieren auf Deutsch; Daten, Mitteilungen und Artikel werden hier gesammelt und bei Änderungen aktualisiert.
Aktualisiert am
Steuerbelastung 2026
Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern auf dem Einkommen in Prozent des Bruttojahreseinkommens für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit Wohnsitz im Kantonshauptort.
- Bruttoeinkommen von 30’000 CHF (Schaffhausen): 3.24 %
- Bruttoeinkommen von 60’000 CHF (Schaffhausen): 7.71 %
- Bruttoeinkommen von 100’000 CHF (Schaffhausen): 11.54 %
- Bruttoeinkommen von 150’000 CHF (Schaffhausen): 14.97 %
- Bruttoeinkommen von 250’000 CHF (Schaffhausen): 19.95 %
Aktualisiert am
Quellensteuer 2026
Quellensteuersatz auf dem Bruttomonatslohn für den Tarifcode A0 (alleinstehend, ohne Kinder) gemäss den offiziellen Tarifen des Kantons.
- Monatslohn von 4’000 CHF (A0): 5.76 %
- Monatslohn von 6’000 CHF (A0): 8.65 %
- Monatslohn von 8’000 CHF (A0): 10.85 %
- Monatslohn von 10’000 CHF (A0): 12.9 %
- Monatslohn von 15’000 CHF (A0): 16.39 %
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Quelle: Kantonale Steuerbehörde
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